Wegfall der Bestattungsgenehmigung: Änderungen im Verwaltungsablauf 



Diese Regelung führt zu einer unmittelbaren Änderung des Ablaufs von Bestattungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bestattungsunternehmen. Das Standesamt Speyer wird künftig keine Bestattungsgenehmigungen mehr ausstellen.

Ab dem 1. Dezember 2025 werden alle erforderlichen Schritte zur Bestattung direkt über das Friedhofsbüro Speyer geregelt. Hierzu müssen die Angehörigen die erforderlichen Unterlagen, wie die Vollmacht und Kostenübernahmeerklärung, die Todesbescheinigung im Original, den gewünschten Bestattungstermin – wahlweise über den Online-Kalender oder, sofern kein Zugriff möglich ist, über das Formular „Anmeldung einer Bestattung“ – sowie den Nachweis über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, einreichen.  

Diese Unterlagen können per E-Mail an friedhof@stadt-speyer.de übermittelt werden. Alternativ ist auch eine persönliche Abgabe im Friedhofsbüro möglich, wobei aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten und parallel stattfindender Grabauswahltermine eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.


Medieninformation der Stadt Speyer vom 28. November 2025