Speyer vor Anerkennung als Stadtdenkmal


Dom in Morgenstimmung


Derzeit gelten im Altstadtbereich die Vorgaben der Altstadtsatzung. Mit der Anerkennung als Stadtdenkmal würden viele bauliche Maßnahmen künftig unter das Denkmalrecht fallen. Dies bringt den Eigentümer*innen mehrere Vorteile: Kleinere bauliche Maßnahmen wie Fassadenarbeiten oder der Austausch von Fenstern könnten künftig einfacher und kostenfrei genehmigt werden. Zusätzlich gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Für vermietete Immobilien können bis zu 100 % der Sanierungs- und Erhaltungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich abgesetzt werden (§ 7i EStG). Bei selbstgenutztem Eigentum können bis zu 90 % der Kosten über 10 Jahre geltend gemacht werden (§§ 10f, 11b EStG).


Die nächsten Schritte:

Am 28. Oktober 2025 wird die Untersuchung der GDKE im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ASBV) vorgestellt. Am 13. November 2025 erfolgt die Vorstellung und Beratung der Untersuchungsergebnisse im Stadtrat.

Im Anschluss wird die Öffentlichkeit über Flyer und Einwurfzettel informiert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Fragen an die Untere Denkmalschutzbehörde zu wenden. Alle relevanten Informationen sind auf der städtischen Webseite verfügbar: www.speyer.de/stadtdenkmal.


Medieninformation der Stadt Speyer vom 25. September 2025