Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft – das ändert sich für Hersteller und Verbraucher


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Die zentrale Neuerung ist die Pflicht für alle Verkaufsstellen von Elektro-Einweg-Zigaretten, diese nach Verbrauch zurückzunehmen. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.

Betriebe, die Lithium-Batterien und Elektroaltgeräte zurücknehmen, müssen ab 2026 ein einheitliches Hinweisschild an ihren Sammelstellen anbringen. Das Schild ist farbig, mindestens im Format DIN A4 und soll die Kundinnen und Kunden dabei unterstützen, die Sammelstellen leichter zu finden. 

Zudem werden Kundinnen und Kunden künftig direkt im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert, dass das dort zum Kauf angebotene Elektrogerät nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.

Vertreiber, die elektronische Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate geführt haben, sind verpflichtet, für die Altgeräte bis spätestens 30. Juni 2026 eine Rücknahmestelle einzurichten. Händler, die zur Rücknahme verpflichtet sind, müssen die Getrennterfassung im Verkaufsregal sowie die Rücknahmestelle jeweils ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 mit den beigefügten Kennzeichen ausschildern. Eine Nichtkennzeichnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die verbesserte Information zur Getrennterfassung von Elektroaltgeräten, Batterien und Lampen sowie die einheitliche Kennzeichnung der Rücknahmestellen sollen dazu beitragen, dass mehr alte Geräte dem Recycling zugeführt werden. Alte Elektrogeräte und ihre Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe.

Weiterhin wird auf den kommunalen Sammelstellen (Abfallwirtschaftshof) die national einheitliche Vorgabe einer fachgerechten Annahme und Vorsortierung von Elektro- und Elektronikaltgeräten eingeführt. Elektroaltgeräte müssen künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs einsortiert werden; eine Selbstsortierung durch die Kundinnen und Kunden ist nicht mehr zulässig. Dadurch sollen Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung von Lithium-Batterien reduziert werden.

Über das Gesetz hinaus hat der Bundestag beschlossen, dass die Bundesregierung prüfen solle, ob ein nationales Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten, ähnlich wie in Frankreich und Belgien, eingeführt werden kann.

Bereits heute können Kundinnen und Kunden Einweg-E-Zigaretten, genauso wie andere kleine Elektroaltgeräte, bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und im Lebensmitteleinzelhandel (Bedingung: Kantenlänge bis zu 25 cm) kostenlos abgeben. Größere Geräte können im Lebensmitteleinzelhandel nur bei Kauf eines vergleichbaren Produkts abgegeben werden. Große Elektroaltgeräte werden vom Fachhandel zurückgenommen oder können am Abfallwirtschaftshof Speyer, Am Sonnenberg 1, abgegeben werden. Vorab ist unter www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof ein Termin zu buchen. Terminfreie Abgabe ist jeweils donnerstags von 13 bis 18 Uhr möglich.

Die Abfallberatung ist unter abfallberatung@stadtwerke-speyer.de oder 06232 625-2222 erreichbar.


Symbole nach ElektroG



Symbol zur Kennzeichnung von Rücknahmestellen gem. Anl. 3a ElektroG

Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten gem. Anl. 3 ElektroG



Medieninformation der Stadt Speyer vom 15. Dezember 2025