
Um die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, sollten Fahrräder regelmäßig überprüft und nur mit vollständiger, funktionierender Ausstattung genutzt werden. Eine funktionierende Beleuchtung ist dabei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern leistet einen entscheidenden Beitrag zur Unfallvermeidung.
Zur vorgeschriebenen Beleuchtung gehören ein weißes Frontlicht sowie ein rotes Rücklicht, die fest angebracht und jederzeit betriebsbereit sein müssen. Auch batteriebetriebene oder aufladbare Leuchten sind zulässig, müssen jedoch stets mitgeführt werden.
Neben der Beleuchtung schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitere Sicherheitselemente vor: Dazu zählen ein weißer Reflektor an der Vorderseite, ein roter Großflächenreflektor am Heck sowie seitliche Reflektoren, beispielsweise in Form von Speichenreflektoren oder reflektierenden Streifen an Reifen oder Felgen. Zusätzlich müssen die Pedale mit gelben Rückstrahlern nach vorne und hinten ausgestattet sein. Ebenfalls verpflichtend ist mindestens eine helltönende, funktionierende, Klingel. Zudem ist vorgeschrieben, dass das Fahrrad mit zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen ausgestattet ist.
Diese Ausstattungsmerkmale tragen maßgeblich dazu bei, von anderen Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig wahrgenommen zu werden und Unfälle zu vermeiden. Fehlende oder defekte Beleuchtung kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch Verwarn- oder Bußgelder nach sich ziehen.
Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Speyer das Tragen eines Fahrradhelms sowie gut sichtbarer oder reflektierender Kleidung. Auch wenn hierfür keine gesetzliche Pflicht besteht, erhöhen diese Maßnahmen die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich.
Sichtbar sein heißt sicher sein.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 13. Januar 2026


