Einbürgerung beantragen
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Bearbeitungsdauer
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
- FAQ
Leistungsbeschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
-
Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDer Weg zum deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung
www.Einbürgerung.deWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerUnter „Anträge / Formulare“ finden Sie unsere erforderlichen Formulare, Merkblätter und eine Liste mit den benötigten Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDas Einbürgerungsverfahren ist für Sie grundsätzlich gebührenpflichtig § 38 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:
- Pro Person beträgt die Gebühr für die Einbürgerung 255,- €.
- Für ein minderjähriges Kind, das mit dem Antragsteller gemeinsam eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, beträgt die Gebühr 51,- €.
Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist als einmalige Zahlung bei der persönlichen Antragstellung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in der Regel als Barzahlung oder mit EC-Karte, vor Ort bei der Behörde.
Die Kosten für deutsche Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) sind nicht in der Einbürgerungsgebühr mit inbegriffen. Diese Dokumente müssen Sie nach der Einbürgerung beim Bürgerservice Ihres Wohnortes beantragen und bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerRechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten und länger.
Gegenwärtig ist eine Überlastung der Staatsangehörigkeitsbehörde u.a. durch eine vorübergehende Antragsflut gegeben. Mit der am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist u.a. das grundsätzliche Gebot der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG a.F.) entfallen und die erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind erheblich verkürzt worden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StAG). Die mit dieser Gesetzesänderung verbundene Erleichterung der Einbürgerungsvoraussetzungen hat zu einer erheblich größeren Zahl potenziell Anspruchsberechtigter und dementsprechend auch zu einem erheblichen Anstieg an Einbürgerungsanträgen in kurzer Zeit geführt. Dies gilt bundesweit, wo in zahlreichen Städten vor allem seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 deutlich mehr Anträge zu verzeichnen sind. (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.02.2025 - 7 E 11394/24.OVG).
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach Antragseingang. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Einbürgerungen kann es mehrere Monate dauern, bis mit der Bearbeitung begonnen wird. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Im Oktober 2024 hat die Stadt Speyer die Anzahl der Sachbearbeiter im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht von 1 auf 2 erhöht. Dennoch wird es noch mehrere Monate dauern, bis sich ein positiver Effekt einstellt.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer- Merkblatt Verfahrensablauf mit FAQ
- Merkblatt FDGO – Wichtige Informationen zu den abzugebenden Bekenntnissen, bitte unbedingt lesen.
- Benötigte Unterlagen - Liste der in der Regel benötigten Unterlagen im Einbürgerungsverfahren, bitte unbedingt lesen.
- Formular Einbürgerung - Für eine Person, vollständig auszufüllen. (für Kinder unter 16. Jahre, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, muss kein eigenes Formular ausgefüllt werden)
- Mietbescheinigung - vom Vermieter Ihrer aktuellen Wohnung/Unterkunft, vollständig auszufüllen.
- Arbeitgeberbescheinigung - vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen (Haupt- und Nebentätigkeiten).
- Nettobescheinigung - bei Selbständigen/Freiberuflern, vom Steuerberater vollständig auszufüllen.
- Merkblatt Verfahrensablauf mit FAQ
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerBekenntnisse und Loyalitätserklärung
Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Es ist darüber hinaus ein weiteres Bekenntnis abzugeben zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Informationen über das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen gehören mit zu den Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung unseres Landes, über die deutsche Staatsangehörige grundsätzlich verfügen sollen.
Das Merkblatt FDGO fasst die wichtigsten Gesichtspunkte zusammen, die Ihnen gegenwärtig sein sollten, wenn Sie die genannten Erklärungen persönlich abgeben.
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zur Einbürgerung in Deutschland auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Suchfunktion auf der Internetseite der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Weitere Informationen zur Einbürgerung auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
FAQ
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerFragen und Antworten
Es gibt viele Fragen rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier finden Sie Antworten und weitere Informationen zur Einbürgerung:


