Heirat anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Folgende Räumlichkeiten stehen in Speyer für Eheschließungen zur Verfügung

    • Trausaal (Historisches Stadtarchiv), Maximilianstraße 12
    • Trauturm/Altpörtel Maximilianstraße
    • Traukapelle im Adenauerpark

    Über unserem u.a. Link (Online Traukalender), können Sie sich jederzeit über Termine und Räumlichkeiten informieren.

    • Traukalender Online

      Sie wollen heiraten? Hier können Sie einen Wunschtermin bis zu 12 Monate im Voraus für Ihre Trauung online reservieren.

  • Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

    Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Wenn Sie noch nicht verheiratet waren, volljährig und von Geburt an deutsche Staatsangehörige sind und in Speyer wohnen:

    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil (erhältlich bei dem Standesamt des Geburtsorts)
    • zusätzlich für den Verlobten, der nicht in Speyer wohnt: aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

    Für Verlobte, die bereits verheiratet waren:

    • aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich bei dem Standesamt der Eheschließung)
    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftmerk
    • bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

    Für Verlobte, die eine Lebenspartnerschaft begründet hatten:

    • aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
    • Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil

    Wenn gemeinsame in Deutschland geborene Kinder haben:

    • aktuelle Geburtsurkunde des Kindes (mit Angabe beider Elternteile)

    Wenn Sie verwitwet sind und minderjährige, nicht gemeinsame Kinder haben, für die Sie das Sorgerecht inne haben:

    • Geburtsurkunde des Kindes

    Hinweis:

    Wenn Sie im Ausland geboren sind und/oder ausländischer Staatsangehöriger sind, wenden Sie sich bitte bezüglich der erforderlichen Urkunden direkt an das Standesamt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

  • Rechtsgrundlage


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