Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage