Baumschutzsatzung beschlossen


Baumschutzsatzung

Die am 01. Oktober 2022 in Kraft tretende Baumschutzsatzung der Stadt Speyer zielt darauf ab, den für das Stadtklima, die Stadtökologie und das Stadtbild wichtigen Bestand ausgewachsener Bäume zu erhalten und zu schützen.

Dies bedeutet, dass, neben den Bäumen auf öffentlichen Flächen auch alle Bäume in privaten Gärten oder sonstigen Grundstücken unter Schutz stehen, sofern folgende Kriterien zutreffen: 

  1. sie in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 80 cm  (D = ca. 25 cm) aufweisen.

  2. bei mehrstämmig ausgebildeten Bäumen, wenn die Summe der Stammumfänge in einem Meter Höhe mindestens 80 cm beträgt oder ein Stamm einen Mindestumfang von 40 cm aufweist

  3. bei Fichten (Picea spec.), Douglasien (Pseudotsuga spec.), Lebensbäume (Thuja spec.), Scheinzypressen (Chamaecyparis spec.), Robinien (Robinia spec.) der Stammumfang in einem Meter Höhe über 120 cm beträgt.

Die Stadt kann Ausnahmen von den Schutzbestimmungen zulassen. Diese sind bei der Stadt Speyer –Untere Naturschutzbehörde schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Bestandsplan beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Bäume nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind. Die Stadtverwaltung hat ein entsprechendes Antragsformular entwickelt. Alternativ können Sie das Formular auch als Microsoft Word-Dokument bei uns anfordern.

Im Falle einer Ausnahme ist die Antragstellerin oder der Antragsteller im Regelfall zu einem ökologischen Ausgleich durch Pflanzung von Ersatzbäumen verpflichtet.

Wird gegen die Baumschutzsatzung verstoßen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Baumschutzsatzung finden Sie hier. Die Genehmigung ist mit einer Verwaltungsgebühr verbunden.

Für Rückfragen und Anträgen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 14-2730 oder Martin.Adler@stadt-speyer.de zur Verfügung.