
Die Besichtigung der Räder ist ab 14 Uhr möglich. Es gilt der Grundsatz "gekauft wie gesehen", das heißt, Erwerber*innen haben keinerlei Gewährleistungsansprüche bezüglich möglicher Mängel an den Fahrrädern.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar, 500-Euro-Scheine können jedoch nicht akzeptiert werden. Des Weiteren ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Nach dem Erwerb muss das Fahrrad unmittelbar mitgenommen werden.
Die Fahrräder werden versteigert, da keine eigentumsberechtigte Person ihr Eigentum innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten ab Abgabe bei der zuständigen Fundbehörde nachgewiesen hat und die findende Person keinen Rückgabeanspruch auf das Fahrrad erhoben hat.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 2. Mai 2025