
Die Wahllokale sind am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das zuständige Wahllokal, in dem die Wähler*innen ihre Stimmen abgeben können, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Für die Wahl im Wahllokal müssen die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Sollte dennoch die Briefwahl genutzt werden, bittet die Stadt Speyer darum, den Briefkasten mit dem vollständigen Namen zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass die Hausnummer gut sichtbar an der Wohnung oder dem Haus angebracht ist. Dies gewährleistet eine reibungslose Zustellung der Wahlunterlagen ohne Verzögerungen. Zudem ist zu beachten, dass Wahlbriefe, die nach dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 28. Januar 2025