
Diese finden in einem Zeitraum von mehreren Wochen statt und dienen der Erhebung von Testdaten, der Erprobung der Messanlage unter den örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie der Auswahl zukünftiger Messstellen.
Mit gut sichtbar aufgestellten Schildern wird an den entsprechenden Stellen auf die Messungen hingewiesen. Um Messdaten generieren zu können, wird bei den Testmessungen „geblitzt“, auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Testmessungen keine Rechtsfolgen haben.
Unabhängig von den Testmessungen und der künftigen Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung bittet die Stadtverwaltung alle Verkehrsteilnehmer*innen, im Straßenverkehr gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeiten sowie die Fahrweise stets den örtlichen Anordnungen und Gegebenheiten anzupassen.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 21. Juli 2022 die innerörtliche Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung beschlossen. Nach Erhalt der Rechtsverordnung seitens des Landes Rheinland-Pfalz kann diese voraussichtlich zu Beginn der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 25. April 2025