Einbürgerung beantragen
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Bearbeitungsdauer
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
- FAQ
Leistungsbeschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
- keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerB – Quick-Check
Bitte beachten Sie:
Termine zur persönlichen Antragsabgabe und Beratung sind derzeit leider nicht mehr möglich.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Quick-Check, um Ihre Einbürgerungschancen unverbindlich selbst prüfen zu können.
Mit dem Quick-Check der Bundesregierung können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.
Hier geht es zum Quick-Check:
https://www.einbürgerung.de/fragebogen.php
C – Antragstellung der Einbürgerung
Unter dem Reiter „Anträge / Formulare“ finden Sie das Merkblatt „Benötigte Unterlagen“, dort lesen Sie nach, welche Formulare Sie ausfüllen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen.
Die benötigten Unterlagen sollen dem Antrag vollständig in Kopie beigefügt werden.
Den eigenständig vorbereiteten Antrag senden Sie bitte entweder
- als PDF-Dokumente per E-Mail an 📧 einbuergerung@stadt-speyer.de
Betreff: Antragstellung Einbürgerung
- oder per Post an: Stadt Speyer
221 Staatsangehörigkeit
Gr. Himmelsgasse 10
67346 Speyer
⚠️ Wichtig ⚠️
Senden Sie keine Originaldokumente.
Innerhalb des Verfahrens wird ein persönlicher Termin u.a. zur Vorlage der Original-Dokumente, Belehrung über die Bedeutung und Abgabe der Bekenntnisse und Gebührenzahlung notwendig.
Diesen Termin müssen Sie nicht selbst vereinbaren. Wir werden Ihnen nach Eingang und Erfassung Ihres Antrages mitteilen, wann Sie vorbeikommen können und welche Originaldokumente Sie mitbringen müssen. Bis zur Mitteilung dieses Termins sehen Sie bitte von Fragen zum Bearbeitungsstand ab.
D – Nach Eingang des Antrages auf Einbürgerung
Mit Eingang der Unterlagen gilt der Antrag als offiziell und kostenpflichtig gestellt.- Ihr Antrag wird in unserem System angelegt und auf mögliche offensichtliche Ausschlüsse hin geprüft.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Post oder E-Mail,
- Wir werten Ihre bei der Ausländerbehörde geführten Ausländerakte aus,
- Wir prüfen, ob Ihre Daten und Unterlagen vollständig sind:
- Fehlende Dokumente oder Informationen werden per Post oder E-Mail angefordert.
- Der Antrag ruht bis zur vollständigen Nachreichung – längstens jedoch 6 Monate.
- Danach wird das Verfahren fortgeführt.
⚠️ Wichtig ⚠️
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach Antragseingang.
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Einbürgerungen kann es mehrere Monate dauern, bis mit der Bearbeitung begonnen wird. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
E – Persönliche Vorsprache
Wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Termin und einer personalisierten Checkliste. Zu diesem persönlichen Termin müssen Sie die Original-Dokumente vorlegen.
Dies persönliche Vorsprache ist zwingender Bestandteil des Verwaltungsverfahrens und dient:
- der Feststellung Ihrer Identität sowie eines persönlichen Eindrucks;
- der Überprüfung Ihrer tatsächlich vorhandenen Sprachkenntnisse;
- der Durchsicht der ausgefüllten Antragsformulare zur Vermeidung formeller Fehler, einschließlich etwaiger Korrekturen und Ergänzungen (bitte beachten Sie, dass ohne die im Formular verlangten Angaben eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist);
- der Prüfung der zum Termin mitgebrachten Originalunterlagen auf Echtheit und Vollständigkeit – in der Regel erhalten Sie diese unmittelbar zurück;
- der Klärung etwaiger offener Fragen sowie Feststellung, ob weitere Unterlagen oder Informationen nachzureichen sind;
- der Feststellung Ihrer Kenntnisse über die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie über die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und deren Folgen. Nach erfolgter Befragung geben Sie bei uns Ihre schriftliche Loyalitätserklärung und das erforderliche Bekenntnis persönlich ab (siehe hierzu das Merkblatt „FDGO“);
- der Zahlung der vollständigen Einbürgerungsgebühr – wahlweise bar oder mit EC-Karte;
- der Information über die weiteren Verfahrensschritte im Einbürgerungsverfahren.
⚠️ Wichtig ⚠️
Zum vereinbarten Termin sind sämtliche erforderlichen Unterlagen – insbesondere Ausweisdokumente, Personenstandsurkunden, Zeugnisse sowie Zertifikate – im Original vorzulegen.
F – Einholung von Stellungnahmen bei anderen BehördenIm Anschluss an die Vorsprache werden Stellungnahmen eingeholt, u. a. von Ausländerbehörden, Bundeszentralregister (Strafregister), Ausländerzentralregister (AZR), Landeskriminalamt, Landesverfassungsschutz, ggf. Meldebehörden, Jobcenter, Sozialämter, Agenturen für Arbeit und Strafverfolgungsbehörden.
⚠️ Wichtig ⚠️
Die Dauer dieses Prüfverfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann zwischen 3 und 18 Monaten, in Einzelfällen auch darüber hinaus, betragen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
G – Einbürgerung – Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Diese erfolgt in der Regel alle vier Monate im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde unter Leitung der Oberbürgermeisterin.
Die Teilnahme an der Feierstunde ist verpflichtend.
⚠️ Wichtig ⚠️
Im Falle Ihrer Absage der Teilnahme an der vorgesehenen Einbürgerungsfeier ohne Vorliegen eines zwingenden Grundes, kann die Einbürgerungsurkunde erst bei der darauffolgenden Feierstunde ausgehändigt werden.
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung dürfen unsere unter Punkt - F - eingeholten Stellungnahmen nicht älter als sechs Monate sein. Gegebenenfalls müssen daher vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erneut Stellungnahmen bei den zuständigen Behörden eingeholt werden. Zudem kann es erforderlich sein, dass Sie aktualisierte Unterlagen – beispielsweise aktuelle Einkommensnachweise – erneut vorlegen müssen.
H – Nach der Einbürgerung
In der Regel können Sie bereits am nächsten Werktag beim Bürgerservice der Stadt Speyer deutsche Ausweisdokumente (Personalausweis / Reisepass) beantragen.
Zudem besteht die Möglichkeit, beim Standesamt Speyer eine Namenserklärung gemäß Art. 47 EGBGB abzugeben – möglichst vor der Beantragung deutscher Ausweise.
Merkblatt FAQ zum Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDer Weg zum deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung
>> www.einbürgerung.deWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerUnter „Anträge / Formulare“ finden Sie unsere erforderlichen Formulare, Merkblätter und eine Liste mit den benötigten Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDas Einbürgerungsverfahren ist für Sie grundsätzlich gebührenpflichtig § 38 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:
- Pro Person beträgt die Gebühr für die Einbürgerung 255,- €.
- Für ein minderjähriges Kind, das mit dem Antragsteller gemeinsam eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, beträgt die Gebühr 51,- €.
Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist als einmalige Zahlung bei der persönlichen Antragstellung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in der Regel als Barzahlung oder mit EC-Karte, vor Ort bei der Behörde.
Die Kosten für deutsche Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) sind nicht in der Einbürgerungsgebühr mit inbegriffen. Diese Dokumente müssen Sie nach der Einbürgerung beim Bürgerservice Ihres Wohnortes beantragen und bezahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerRechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten und länger.
Gegenwärtig ist eine Überlastung der Staatsangehörigkeitsbehörde u.a. durch eine vorübergehende Antragsflut gegeben. Mit der am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist u.a. das grundsätzliche Gebot der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG a.F.) entfallen und die erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind erheblich verkürzt worden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StAG). Die mit dieser Gesetzesänderung verbundene Erleichterung der Einbürgerungsvoraussetzungen hat zu einer erheblich größeren Zahl potenziell Anspruchsberechtigter und dementsprechend auch zu einem erheblichen Anstieg an Einbürgerungsanträgen in kurzer Zeit geführt. Dies gilt bundesweit, wo in zahlreichen Städten vor allem seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 deutlich mehr Anträge zu verzeichnen sind. (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.02.2025 - 7 E 11394/24.OVG).
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach Antragseingang. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Einbürgerungen kann es mehrere Monate dauern, bis mit der Bearbeitung begonnen wird. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Im Oktober 2024 hat die Stadt Speyer die Anzahl der Sachbearbeiter im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht von 1 auf 2 erhöht. Dennoch wird es noch mehrere Monate dauern, bis sich ein positiver Effekt einstellt.
Rechtsgrundlage
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDSGVO Informationen
Merkblatt Verfahrensablauf
Merkblatt FAQ zum Verfahrensablauf
Merkblatt Identitätsklärung
Merkblatt Mehrstaatigkeit
Merkblatt FDGO Wichtige Informationen zu den abzugebenden Bekenntnissen, bitte unbedingt lesen.
Benötigte Unterlagen Liste der in der Regel benötigten Unterlagen im Einbürgerungsverfahren, bitte unbedingt lesen.
Formular EB für eine Person ab 16 Jahre oder Familie (Antragsteller, Ehepartner, minderjährige Kinder).
Formular EB_K für jedes Kind unter 16 Jahre, dass ohne Elternteil eingebürgert werden soll.
Mietbescheinigung vom Vermieter Ihrer aktuellen Wohnung/Unterkunft, vollständig auszufüllen.
Arbeitgeberbescheinigung vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen (Haupt- und Nebentätigkeiten).
Nettobescheinigung bei Selbständigen/Freiberuflern, vom Steuerberater vollständig auszufüllen.Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerBekenntnisse und Loyalitätserklärung
Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Es ist darüber hinaus ein weiteres Bekenntnis abzugeben zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Informationen über das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen gehören mit zu den Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung unseres Landes, über die deutsche Staatsangehörige grundsätzlich verfügen sollen.
Das Merkblatt FDGO fasst die wichtigsten Gesichtspunkte zusammen, die Ihnen gegenwärtig sein sollten, wenn Sie die genannten Erklärungen persönlich abgeben.
FAQ
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerFragen und Antworten
Es gibt viele Fragen rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier finden Sie Antworten und weitere Informationen zur Einbürgerung:
Bundesregierung — Einbürgerung in Deutschland (xn--einbrgerung-whb.de)