Barrierefreie Bushaltestellen


Die Stadt Speyer setzte in 2022/ 23 den barrierefreien Ausbau von sechs Bushaltestellen um. Folgende Haltestellen im Speyerer Stadtgebiet wurden umgestaltet:

·         Bushaltestelle „Eichenweg“ in der Spaldinger Straße (einseitig) [abgeschlossen Mitte März 2023]

·         Bushaltestelle „Buchenweg“ in der Waldseer Straße (einseitig) [abgeschlossen Ende Mai 2023]

·         Bushaltestellen „Diakonissenkrankenhaus“ in der Paul-Egell-Straße (beidseitig) [abgeschlossen Anfang Juni 2022]

·         Bushaltestellen „Stadthalle“ in der Oberen Langgasse (beidseitig) [abgeschlossen Ende November 2022]

Unter Barrierefreiheit versteht man im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes § 4 folgendes: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ 

Die rechtliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen ergibt sich u.a. aus der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz. Barrierefreie Verkehrsanlagen sind für Menschen mit Behinderungen von essenzieller Bedeutung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Sie kommen jedoch auch mobilitätseingeschränkten Menschen (z.B. Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder schwerem Gepäck) und damit letztlich der gesamten Gesellschaft zugute. Zudem ist die Nutzbarkeit des öffentlichen Personenverkehrs für alle Menschen im Kontext des Klimaschutzes von wesentlicher Bedeutung. 

Bild einer barrierefreien Bushaltestelle in Speyer (Haltestelle Weisgerberstraße)


Seitens der Stadt Speyer wurden zunächst die ca. 200 vorhandenen Bushaltestellen im Stadtgebiet erfasst und eine erste Priorisierung mit Kostenschätzungen, unter Berücksichtigung der Fahrgastzahlen, Nutzergruppen und geplanten Straßen- und Stadtentwicklungsmaßnahmen, aufgestellt. Die Planung einer barrierefreien Haltestelle ist mitnichten eine triviale Aufgabe, denn jede Haltestelle ist ein Unikat. Häufig gilt es neben dem Ausbau der eigentlichen Haltestelle, geeignete barrierefreie Möglichkeiten zur Querung der entsprechenden Straße zu schaffen und die Haltestelle in benachbarte Knotenpunkte zu integrieren. Zudem sorgen meist Ansprüche des Radverkehrs, hoher Parkdruck, erhaltenswerter Baumbestand und unter dem Straßenkörper verborgene Leitungen für Konflikte, die es bei der Planung bestmöglich in Einklang zu bringen gilt. 

Die genannten Aspekte sorgen nicht nur für einen erhöhten Planungsaufwand, sondern auch für erweiterte Investitionskosten, da unter Umständen über die eigentliche Haltestelle hinaus der gesamte Straßenraum eines bestimmten Abschnittes umgestaltet werden muss. Die Gesamtkosten für den barrierefreien Ausbau der o.g. sechs Bushaltestellen betragen ca. 823.000 €. Das Vorhaben wird mit einer Zuwendung von 297.500 € vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. 

Alle Planungen wurden mit der ehemaligen Behindertenbeauftragten der Stadt Speyer, Frau Brigitte Mitsch, abgestimmt. 

Übergabe des Förderbescheids im Oktober 2021: (Von links nach rechts) Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, ehemalige rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel, ehemalige Behindertenbeauftragte Brigitte Mitsch und ehemaliger Speyerer Verkehrsplaner Christian Lorenz


In den letzten Jahren wurden in Speyer bereits zehn Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Für zwölf weitere Bushaltestellen steht bzw. läuft bereits die Planung für eine barrierefreie Umgestaltung. Hierzu erfolgen zu gegebener Zeit weitere Informationen. 

Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.