077 "Bauschuttrecyclinganlage Speyer"


Ausschnitt Planzeichnung



Name

Nr. 077 „Bauschuttrecyclinganlage Speyer“

Anlass / Ziel

Planungsziel und -anlass ist die baurechtliche Sicherung des Fortbestandes der Bauschuttrecyclinganlage Speyer (BRS) am bestehenden Standort in Speyer.

Die Stadt Speyer sieht es als sinnvoll und erforderlich an, die BRS weiterhin innerhalb der Gemarkung zu halten. Die Wiederverwendung von Materialien, welche zur Reduzierung der sog. „Grauen Energie“ und zur Schonung von Deponieraum beiträgt, wird als erstrebenswert betrachtet und ist abfall- sowie bodenschutzrechtlich geboten. Weiterhin sind die Fläche und der Betrieb an der vorhandenen Stelle bereits etabliert.

Der Standort der BRS hat eine überregionale Bedeutung, denn es gibt nur wenige stationäre Bauschuttrecyclinganlagen, welche seitens der Bürgerschaft für geringere Mengen an Materialien genutzt werden können. Andernorts handelt es sich meist um mobile Anlagen, welche in einem Zusammenhang mit einem größeren Abriss o.ä. stehen.

Wesentliche Inhalte

Die bestehende Nutzung der BRS soll in ihrem bisherigen Umfang planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll auch der bestehende Richtfunkmast der Telekom durch diesen Bebauungsplan in den Bebauungsplan festgesetzt werden. Hierzu werden im Bebauungsplan grundsätzliche Regelungen getroffen, wie die überbaubare Grundstücksfläche, Grundflächenzahl, Gebäudehöhe, Grünflächen/Entwässerung sowie die Erschließung. 

Verfahrensstand

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit

 vom 04. Dezember 2023 bis einschließlich 12. Januar 2024 statt. 

Die zur Verfügung stehenden Unterlagen können an folgenden Stellen in oben genanntem Zeitraum eingesehen werden: 

  • Informationstafel der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100, Erdgeschoss, sowie bei der Abteilung Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Homepage der Stadt Speyer (siehe unten)

Es besteht die Möglichkeit, während der Auslegungszeiten im Stadthaus bei der Abteilung Stadtplanung Maximilianstraße 100, 3. Obergeschoss Auskünfte und Informationen zu erhalten, den Plan zu erörtern und sich zu äußern.

Auch unter der Telefonnummer 06232-142408, der Email Adresse: Stadtplanung@Stadt-Speyer.de oder der postalischen Adresse: 

Stadtverwaltung Speyer
Abteilung 520 Stadtentwicklung und Stadtplanung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

können Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet werden.

Sie können Stellungnahmen schriftlich, per Email, bei der Abteilung Stadtplanung zur Niederschrift zu den oben genannten Zeiten oder per Onlineformular jeweils unter Angabe von Namen und Adresse abgeben.

Im Zeitraum vom 25. Dezember 2023 bis einschließlich 01. Januar 2024 ist die Verwaltung geschlossen. 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Siehe auch Homepage der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer

Vorhandene Unterlagen

Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.

Vorhandene Pläne und Programme