Allg. Informationspflicht nach Art. 13 der DSGVO
Information nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Information nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Stadt Speyer veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Webseite.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Stadtverwaltung Speyer
vertreten durch den/die Oberbürgermeister/in
Maximilianstraße 100
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
Als weiterer Ansprechpartner steht Ihnen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Ihre Daten erhalten wir direkt von Ihnen oder sie werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhoben und verarbeitet.
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über Ihren Antrag entscheiden zu können, um einer gesetzlichen Pflicht nachkommen zu können oder um einen Vertrag mit Ihnen schließen zu können. Den genauen Zweck und die Rechtsgrundlage nennt Ihnen gerne Ihre Sachbearbeiterin / Ihr Sachbearbeiter. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen sind Art. 6 DSGVO und § 3 LDSG bzw. Art. 9 DSGVO und § 19 LDSG für besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Von Ihnen erteilte Einwilligungen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits erteilte Einwilligungserklärungen vor Inkrafttreten der DSGVO.
Wer bekommt Ihre Daten?
Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet.
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), die von der Stadtverwaltung Speyer insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen eingesetzt werden, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten sowie Dritte bei Vorliegen einer gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Verpflichtung.Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind oder wir darüber hinaus zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Für die anschließende Löschung gelten unterschiedliche Fristen.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Wir übermitteln Ihre Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen nur, soweit dies zur Ausführung des gesetzlichen Verwaltungshandelns erforderlich ist.
Welche weiteren Datenschutzrechte haben Sie?
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchst. b, c und d DSGVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Besondere Informationen nach Art. 13 DSGVO
Ausländerbehörde
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich Staatsangehörigkeitswesen
Vorbemerkung
Wenn Sie einen Antrag auf Erwerb, Verzicht oder Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen oder von Amts wegen ein Feststellungsverfahren eingeleitet wird, ist es zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig, personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben und auch bei anderen Behörden einzuholen (siehe auch Nr. 4) und digital zu verarbeiten. Dies sind: Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Aliasnamen, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, aktuelle und frühere Anschrift, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fax-Nummer; Pässe und Ausweise, Beruf, Bildung, Lebensunterhalt, aufenthaltsrechtliche Historie, Familienangehörige, rassische oder ethnische Herkunft, strafrechtliche Verfahren und Verurteilungen, verfassungsrechtliche und extremistische Erkenntnisse.1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
3.1 Erwerb, Feststellung, Verzicht, der deutschen Staatsangehörigkeit
3.2 Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, Staatsangehörigkeitsgesetz StAG, §§ 31, 32, 32a, 32b, 33, 37, Verfahrensregelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht RLP, 4.1 bis 4.7.1
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Kommunix ADVIS (Ausländerbehörde), Kommunix TEVIS (Terminprogramm) Ausländerzentralregister (AZR), EStA-Register, Bundeszentralregister, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Agentur für Arbeit, Sozialämter, Meldebehörden, Finanzamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Wohngeldstelle, Widerspruchsbehörde, Polizeiinspektionen, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Gerichte Staatsanwaltschaften, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Ministerium des Innern und für Sport RLP, Deutsche Auslandsvertretungen
5. Dauer der Speicherung
30 Jahre
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 b, c und d DSGVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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Bauverwaltung und Immobilien
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
für den Verkauf/Erwerb/Tausch von Immobilien, Bestellung von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten, Vermietung, Verpachtung, Vorkaufsrechte1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
a) Im Rahmen von Verkauf/Erwerb/Tausch von Immobilien, Bestellung von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen:- Name
- Geburtsdatum
- Adressdaten
- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse)
- Beruf
- Familienstand
- Haushaltsgröße (Ehemann, Ehefrau, Anzahl der Kinder)
- Finanzierungsdaten (z.B. Bürgschaften)
- derzeitige Wohnverhältnisse
b) Im Rahmen von Vermietung und Verpachtung verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen:
- Name
- Geburtsdatum
- Adressdaten
- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse)
- derzeitige Wohnverhältnisse
- Finanzierungsdaten
c) Im Rahmen der Prüfung der Vorkaufsrechte verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen:
- Name
- Geburtsdatum
- Adressdaten
- Kontaktdaten
- derzeitige Wohnverhältnisse
Die personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen bzw. vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) erhoben.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können:- andere interne Abteilungen, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind
- Notar
- Amtsgericht
- Vermessungsbüros
- Gutachter
- Messdienstleister und Wartungsfirmen
- Stadtwerke
- Handwerker
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder aufgrund von gesetzlichen Regelungen nötig ist. Dies können beispielsweise handels- bzw. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten sein. Außerdem werden Unterlagen zur Aufrechterhaltung rechtlicher Ansprüche aufbewahrt, solange sie hierzu als Beweismittel dienen.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. BeschwerderechtJede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Bauverwaltung
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten dienen zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühren nach der Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vom 20.12.2019 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 c Datenschutz-Grundverordnung.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Alle internen Abteilungen (Stadtkasse, EDV, Steuerabteilung), die mit der Abwicklung des Vorganges betraut sind.
5. Dauer der Speicherung
Nach Entfall der Gebührenpflicht werden die nicht mehr benötigten personenbezogenen Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für das Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Bauverwaltung und Immobilien
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie Daten dienen zur Erhebung und Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen.
Rechtsgrundlage ist für die Erschließungsbeiträge §§ 127 ff BauGB i.V.m. §§ 1 ff der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Speyer i.V.m. Art. 6 Abs. 1 e DSGVO.
Rechtsgrundlage ist für die Ausbaubeiträge §§ 7 ff KAG RLP i.V.m. §§ 1 ff der Satzung der Stadt Speyer über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen i.V.m. Art. 6 Abs. 1 e DSGVO.4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Alle internen Abteilungen (Stadtkasse, EDV, Kämmerei), die mit der Abwicklung des Vorganges betraut sind.
Externe Empfänger sind auskunftsberechtigte Behörden. Dies sind Gerichte und das Vermessung und Katasteramt Rheinpfalz.5. Dauer der Speicherung
Nach Entfall der Beitragspflicht werden die nicht mehr benötigten personenbezogenen Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Bürgerdienste
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der Bürgerbüros der Stadtverwaltung Speyer
Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit den Bürgerbüros der Stadtverwaltung Speyer - früher oder später in Kontakt, weil sie sich z. B. anmelden, ummelden oder einen Personalausweis oder Pass beantragen müssen. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz -BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Bürgerdienste
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten3.1 Meldewesen
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nichtöffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüberhinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrundeliegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
Die öffentliche Stelle verarbeitet die nach dem BMG und dem AGBMG zu erhebenden Daten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, gesetzliche Vertreter, minderjährige Kinder, Steueridentifikationsnummer).
3.2 Pass- und Personalausweiswesen
In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, so dass jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss (§§ 1 ff. PAuswG). Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, das den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht (§ 1 PassG). Ihre Daten werden benötigt, um Ihnen ein Ausweisdokument auszustellen. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Passgesetz (PassG), dem Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG), der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV), der Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV). Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c), e) DSGVO in Verbindung mit den §§ 22 ff. PassG und §§ 14 ff. PAuswG verarbeitet.
Die öffentliche Stelle verarbeitet die nach dem PassG und PAuswG zu erhebenden Daten zur Ausstellung von Identitätsdokumenten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Größe, Augenfarbe, Lichtbild, Unterschrift).
3.3 Erstellung von Zahlungsbelegen
Ihre Daten werden erhoben zur Ausstellung eines Zahlungsbeleges. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) DSGVO erhoben.
Die öffentliche Stelle verarbeitet für die Erstellung eines Zahlungsbeleges folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: Name und Vorname.
3.4 Terminvereinbarungen
Ihre Daten werden erhoben zur Vereinbarung eines Termins für Ihre persönliche Vorsprache. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) DSGVO erhoben.
Die öffentliche Stelle verarbeitet für die Terminvereinbarung folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: Anrede, Name, Vorname und E-Mail-Adresse.
3.5 Datenerfassung am Selbstbedienungsterminal (Self-Service-Terminal)
Ihre Daten werden erhoben zur Beantragung eines Identitätsdokuments im Bürgerbüro. Diese Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) DSGVO erhoben.
Die öffentliche Stelle verarbeitet für die Erstellung eines Identitätsdokuments folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift, Geburtsdatum (Tag und Monat).
3.6 E-Mail-Benachrichtigung zur Abholung von Identitätsdokumenten
Ihre Daten werden erhoben zur Benachrichtigung der Abholung für Ihren neuen Personalausweis bzw. Reisepass. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) DSGVO erhoben.
Die öffentliche Stelle verarbeitet für die Terminvereinbarung folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: E-Mail-Adresse4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
4.1 Meldewesen
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienst aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nichtöffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nichtöffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei den Informationen gemäß der Art. 12 – 14 der DS-GVO Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
4.2 Pass- und Ausweiswesen
Ihre personenbezogenen Daten werden nach §§ 6 a PassG und 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und nach § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber übermittelt.
4.3 Erstellung von Zahlungsbelegen
Entfällt
4.4 Terminvereinbarungen
Entfällt
4.5 Datenerfassung am Selbstbedienungsterminal (Self- Service-Terminal)
Entfällt
4.6 E-Mail-Benachrichtigung zur Abholung von Identitätsdokumenten
Entfällt5. Dauer der Speicherung
5.1 Meldewesen
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
5.2 Pass- und Ausweiswesen
Die in den Pass- und Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufzubewahren (§§ 21 PassG, 23 PAuswG). Sie werden mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes, höchstens jedoch bis zu 5 Jahre nach Ablauf des vorhandenen Ausweisdokumentes, gespeichert. Die zum Zwecke der Ausstellung von Ausweisdokumenten verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Ausweisdokumentes zu löschen (§§ 16 PassG, 26 PAuswG). Auch bei der Bundesdruckerei GmbH werden diese Daten nicht gespeichert.
5.3 Erstellung von Zahlungsbelegen
Ihre personenbezogenen Daten werden zehn Jahre gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht und nicht mehr verarbeitet.
5.4 Terminvereinbarungen
Ihre personenbezogenen Daten werden für ein Jahr nach Ablauf des Termins gespeichert. Nach diesem Zeitraum werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht und nicht mehr verarbeitet.
5.5 Datenerfassung am Selbstbedienungsterminal (Self- Service-Terminal)
Ihre am Self-Service-Terminal erfassten personenbezogenen Daten werden 24 Stunden gespeichert. Nach diesem Zeitraum werden Ihre personenbezogenen Daten im Self-Service- Terminal gelöscht und nicht mehr verarbeitet.
5.6 E-Mail-Benachrichtigung zur Abholung von Identitätsdokumenten
Ihre personenbezogenen Daten werden bis zur Aushändigung des betreffenden Dokumentes gespeichert. Nach Abholung werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht und nicht mehr verarbeitet6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
7.1 Meldewesen
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
7.2 Sonstige
(Pass- und Ausweiswesen, Erstellung von Zahlungsbelegen, Terminvereinbarungen, Datenerfassung am Selbstbedienungsterminal, E-Mail-Benachrichtigung zur Abholung von Identitätsdokumenten) Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft
Auskunft gemäß § 58 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)
Gespeicherte Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister (§ 57 FeV):
- Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen
- Vornamen
- Ordens- und Künstlernamen
- Doktorgrad
- Geschlecht
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Art des Ausweisdokuments
- die Klassen der erteilten Fahrerlaubnis
- der Tag der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse sowie die erteilende Behörde
- der Tag des Beginns und des Ablaufs der Probezeit gemäß § 2a des Straßenverkehrsgesetzes
- der Tag des Ablaufs der Gültigkeit befristet erteilter Fahrerlaubnisse sowie der Tag der Verlängerung
- Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben zur Fahrerlaubnis oder einzelnen Klassen gemäß Anlage 9 FeV
- die Fahrerlaubnisnummer oder bei nach bisherigem Recht erteilten Fahrerlaubnissen die Listennummer
- die Führerscheinnummer
- der Tag der Ausstellung des Führerscheins oder eines Ersatzführerscheins sowie die Behörde, die den Führerschein oder den Ersatzführerschein ausgestellt hat,
- die Führerscheinnummer, der Tag der Ausstellung und den Verbleib bisheriger Führerscheine, sofern die Führerscheine nicht amtlich eingezogen oder vernichtet wurden, sowie ein Hinweis, ob der Führerschein zur Einziehung, Beschlagnahme oder Sicherstellung ausgeschrieben ist
- die Bezeichnung des Staates, in dem der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz genommen hat und in dem diese Fahrerlaubnis registriert oder umgetauscht wurde unter Angabe des Tages der Registrierung oder des Umtausches
- die Nummer und der Tag der Ausstellung eines internationalen Führerscheins, die Geltungsdauer sowie die Behörde, die diesen Führerschein ausgestellt hat
- der Tag der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die Art der Berechtigung, der Tag des Ablaufs der Geltungsdauer, die Nummer des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sowie der Tag der Verlängerung
- Hinweise zum Verbleib ausländischer Führerscheine, auf Grund derer die deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde
- der Tag der unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis, der Tag der Bestandskraft der Entscheidung, die entscheidende Stelle, den Grund der Entscheidung und das Aktenzeichen,
- der Tag der vorläufigen, sofort vollziehbaren sowie der rechts- oder bestandskräftigen Entziehung der Fahrerlaubnis, der Tag der Rechts- oder Bestandskraft der Entscheidung, die entscheidende Stelle, den Grund der Entscheidung und der Tag des Ablaufs einer etwaigen Sperre
- der Tag der vorläufigen, sofort vollziehbaren sowie der rechts- und bestandskräftigen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, der Tag der Rechts- oder Bestandskraft, die entscheidende Stelle, den Grund der Entscheidung und der Tag des Ablaufs einer etwaigen Sperre
- der Tag des Zugangs der Erklärung über den Verzicht auf die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde und dem Erklärungsempfänger
- der Tag der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis oder der Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, nach vorangegangener Entziehung oder Aberkennung oder vorangegangenem Verzicht, sowie die erteilende Behörde,
- der Tag der Rechtskraft der Anordnung einer Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches, die anordnende Stelle und der Tag des Ablaufs
- der Tag des Verbots, ein Fahrzeug zu führen, die entscheidende Stelle, der Tag der Rechts- oder Bestandskraft der Entscheidung sowie der Tag der Wiederzulassung
- der Tag des Widerrufs oder der Rücknahme der Fahrerlaubnis, die entscheidende Stelle sowie der Tag der Rechts- oder Bestandskraft der Entscheidung
- der Tag der Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung des Führerscheins nach § 94 der Strafprozessordnung, die anordnende Stelle sowie der Tag der Aufhebung dieser Maßnahmen und der Rückgabe des Führerscheins
- der Tag und die Art von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem, die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und der Tag der Beendigung des Fahreignungsseminars sowie der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung
- der Tag und die Art von Maßnahmen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, die gesetzte Frist, die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Art des Seminars, der Tag seiner Beendigung, der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung sowie die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Gespeicherte Daten im örtlichen Fahrlehrerregister (§ 59 (3) FahrlG):- Name, Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt,
- Anwärterbefugnis und Fahrlehrerlaubnisse
- Seminarerlaubnisse
- Fahrschulerlaubnisse und Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaftsfahrschule
- Zugehörigkeit zu einer Kooperation
- Zweigstellenerlaubnisse
- Beschäftigungsverhältnisse von Fahrlehrern
- Ausbildungsverhältnis von Fahrlehreranwärtern
- Tätigkeit als Ausbildungsfahrlehrer
- Betrieb als Ausbildungsfahrschule
- amtliche Anerkennungen von Fahrlehrerausbildungsstätten, deren Inhaber und verantwortliche Leitung
- die nach § 62 FahrlG aus dem FAER übermittelten Daten (Personendaten des Betreffenden, Art und Umfang der Eintragung, Datum der betreffenden Maßnahme, Entscheidung oder Erklärung sowie Aktenzeichen der Behörde oder des Gerichts)
Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen
Nach den Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DS-GVO haben Sie unter anderem auch das Recht von der Fahrerlaubnisbehörde zu erfahren, welche Datenempfänger regelmäßig oder aufgrund von Anfragen von Ihnen Daten erhalten haben, um welche Art von Daten es sich hierbei gehandelt hat, und zu welchem Zweck (mit Verweis auf die entsprechenden Rechtgrundlagen) sowohl die Speicherung als auch mögliche regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen. Nachstehend sind die Empfänger aufgeführt, denen nach Fahrerlaubnisverordnung anlass- oder fallbezogen Personendaten übermittelt werden. Außerdem sind soweit erforderlich jeweils die Arten der möglichen übermittelten Daten aufgezählt.
Datenempfänger: Technische Prüfstellen
Art der Daten: Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden nach § 22a Abs. 2 FeV folgende Daten übermittelt:
- Prüfauftragsnummer
- Ausstellungsdatum des Prüfauftrages
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes
- eine digitale Kopie des Lichtbildes für den Führerschein
- Angaben zum Vorbesitz von Fahrerlaubnisklassen
- Prüfauftragsart (Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung, Neuerteilung)
- beantragte Fahrerlaubnisklassen
- Auflagen und Beschränkungen zu den beantragten Fahrerlaubnisklassen
- Mindestalter
- Angaben zur theoretischen Prüfung
- Angaben zur praktischen Prüfung
- Angabe, ob der Bewerber auf das Ausstellen eines Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis verzichtet hat
Datenempfänger: Hersteller der EU-Kartenführerscheine (Bundesdruckerei)
Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Führerscheinregister gemäß Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung
- Name, Doktorgrad
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Ausstellungsdatum gemäß § 24a
- Datum des Ablaufs der Gültigkeit
- Name der Ausstellungsbehörde
- Führerscheinnummer
- Lichtbild des Inhabers
- Unterschrift des Inhabers
- erteilte Klassen, Erteilungsdatum, Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
- Beschränkungen und Zusatzangaben
- bei Lieferart Direktversand: Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Haus-Nr.)
Datenempfänger: Zentrales Fahrerlaubnisregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
Art der Daten: Übermittlung der Daten nach § 50 Abs. 1 und Abs. 3 StVG an das ZFER und im Falle eines Fahrlehrers Übermittlung der Daten nach § 59 Abs. 1 FahrlG
- Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt
- nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 63 Nummer 2 Daten über Erteilung und Registrierung (einschließlich des Umtausches oder der Registrierung einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland), Bestand, Art, Umfang, Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Änderung der Fahrerlaubnis, Datum des Beginns und des Ablaufs der Probezeit
Datenempfänger: Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
Art der Daten: Nach § 28 (4) StVG sind die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet Daten entsprechend § 28 (3) StVG an das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln wie z.B. unanfechtbare oder sofort vollziehbare Verbote oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Im Falle eines Fahrlehrers Übermittlung der Daten nach § 59 Abs. 2 FahrlG. An Personendaten werden übermittelt:
- Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift des Betroffenen, Staatsangehörigkeit
Datenempfänger: Fahrtenschreiberkartenregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
Art der Daten: Übermittlung der Daten nach § 12 FPersV
- Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht
Datenübermittlung: andere Fahrerlaubnisbehörden (auf Anfrage)
Art der Daten: im Rahmen des § 52 Abs. 1 Nr. 3 des StVG die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten
Datenübermittlung: Private Dritte (auf Anfrage)
Art der Daten: der die Person betreffende Inhalt des örtlichen Fahrerlaubnisregisters zur Erfüllung der in § 58 StVG genannten Aufgaben
Datenübermittlung: Stellen für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Strafen (auf Anfrage)
Art der Daten: die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 StVG gespeicherten Daten und im Falle eines Fahrlehrers die nach § 59 FahrlG gespeicherten Daten
Datenübermittlung: Stellen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden (auf Anfrage)
Art der Daten: die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 StVG gespeicherten Daten und im Falle eines Fahrlehrers die nach § 59 FahrlG gespeicherten Daten
Datenübermittlung: Stellen für Verkehrs- und Grenzkontrollen (auf Anfrage)
Art der Daten: die nach § 57 Nr. 1, 2, 4 bis 10 und 12 StVG gespeicherten Daten
Datenübermittlung: Stellen für Straßenkontrollen (auf Anfrage)
Art der Daten: im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeicherte Daten zur Erfüllung der in § 52 Abs. 2 StVG genannten Aufgaben und zu den in § 49 Abs. 1 und 2 Nr. 2 StVG genannten Zwecken
Datenübermittlung: Zuständige Behörden nach § 50 FahrlG (auf Anfrage)
Art der Daten: die nach § 59 Abs. 3 FahrlG gespeicherten Daten mit, soweit dies für die Überwachung nach § 51 FahrlG erforderlich ist
Datenübermittlung: Stellen für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund des FahrlG (auf Anfrage)
Art der Daten: die nach § 59 FahrlG gespeicherten Daten
Angaben gemäß Artikel 13 der DS-GVO:
Verantwortlicher:
Stadtverwaltung Speyer, Teamleitung Führerscheinstelle
Industriestraße 23
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r:
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
Betroffenenrechte nach Artikel 12 der DS-GVO sind bei der o.a. verantwortlichen Stelle oder den (spezial)gesetzlich vorgesehenen Stellen geltend zu machen.
Dauer der Speicherung
Die Dauer der Speicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Diese ergeben sich aus dem § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
BetroffenenrechteJede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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Büro OB, Persönliche Referentin, Bürgerservice, Pressestelle
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bereich „Büro der Oberbürgermeisterin – Bürgerservice“ der Stadt Speyer
Die Bearbeitung und Beantwortung von Bürgeranfragen und Beschwerden im Bereich des Büros der Oberbürgermeisterin – Bürgerservice verlangen die Verarbeitung personenbezogener Daten.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um die von Ihnen eingegangene Beschwerde/ Eingabe zu bearbeiten. Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden verarbeitet: Name, Vorname, Straße, Ort, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DSGVO i.V.m. Art. 17 Grundgesetz.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Es erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren Daten, die mit der Beantwortung Ihrer Eingabe bzw. Beschwerde betraut sind bzw. deren Zuarbeit dafür in Anspruch genommen wird oder deren Stellungnahme dafür einzuholen ist.
5. Dauer der Speicherung
Die Speicherdauer beträgt im Rahmen des Bürgerservice 10 Jahre nach Abschluss der Bearbeitung. Die jeweilige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Feuerwehr und Katastrophenschutz
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Speicherung Ihrer Daten im Rahmen der Nutzung der RetterAlarm App
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund Ihrer Einwilligung erhoben und gespeichert. Zweck ist ein Benutzerprofil zu erstellen für eine gezielte Alarmierung in der RetterAlarm App.
Es werden folgende Daten gespeichert:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum optional für Dienstausweis
- Telefonnummer optional für SMS/Anruf
- Attribute / Qualifikationen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden weitergegeben an:
Intern: Feuerwehr Speyer
Extern: Rescue Digital Systems GmbH, Heilbronner Str. 30, 74363 Güglingen5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden bis auf Widerruf gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werdenDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Finanzen, Controlling, Strategische Steuerung
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Grundbesitzabgaben, Grundsteuer usw.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Finanzen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenErhebung von Grundbesitzabgaben:
- Grundsteuer
- Wegebeiträge
- Landwirtschaftskammer
- Ortskirchensteuer
- Abgabe deutscher Weinfonds und gebietliche Absatzförderung Wein
Wesentliche Rechtsgrundlagen:
- Grundsteuergesetz, Gemeindehaushaltsverordnung
- Haushaltssatzung der Stadt Speyer
- Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz
- Ortskirchensteuergesetz
- Satzung über die Erhebung von Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen
- Landesverordnung zur Durchführung des Weingesetzes, Absatzförderungsgesetz Wein
- Landwirtschaftskammergesetz, Kirchensteuergesetz, Kirchensteuerordnung
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten- Steuerberater als Bevollmächtigter
- eigenes Forderungsmanagement zwecks Beitreibung der offenen Forderungen
- Steuerfahndung
- Insolvenzverwalter als Bevollmächtigter
5. Dauer der SpeicherungDie Fristen beginnen mit Schließen der Akte nach Erledigung – 10 Jahre (§ 58 Gemeindehaushaltsverordnung, §147 Abgabenordnung).
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Hundesteuer
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Finanzen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenErhebung der Hundesteuer
Wesentliche Rechtliche Grundlagen:
- Hundesteuersatzung der Stadt Speyer
- Landeshundegesetz
- Abgabeordnung, Kommunalabgabegesetz
- Gemeindeordnung
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten- Steuerberater als Bevollmächtigter
- Eigenes Forderungsmanagement zwecks Beitreibung der offenen Forderungen
- Steuerfahndung
- Insolvenzverwalter als Bevollmächtigter
5. Dauer der SpeicherungDie Fristen beginnen mit Schließen der Akte nach Erledigung – 10 Jahre (§ 58 Gemeindehaushaltsverordnung, § 147 Abgabeordnung).
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbesteuer
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Finanzen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Erhebung von Gewerbesteuer
Wesentliche Rechtsgrundlagen:
Gewerbesteuergesetz, Gemeindehaushalsverordnung
Haushaltssatzung der Stadt Speyer
Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten- Steuerberater/Rechtsanwälte als Bevollmächtigte
- Eigenes Forderungsmanagement zwecks Beitreibung der offenen Forderungen
- Steuerfahndung
- Insolvenzverwalter als Bevollmächtigte
5. Dauer der Speicherung
Die Fristen beginnen mit Schließen der Akte nach Erledigung – 10 Jahre gem. § 147 Abgabenordnung
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Jagdausübungsberechtigte
Vorbemerkung
Ihre Daten werden bei der Stadtverwaltung Speyer/Abt. Finanzen zum Zwecke der Abwicklung der gewünschten Kommunikation bei der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Vertragserfüllung verarbeitet. Als jagdausübungsberechtigte Person treten Sie in ein vertragliches Verhältnis mit der Stadtverwaltung Speyer/Abt. Finanzen ein.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Abteilung Finanzen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
3.1 Zweck der Verarbeitung:
Die Stadtverwaltung Speyer/Abt. Finanzen verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:- Beantwortung von Anfragen potentieller Jagdausübungsberechtigter vor Vertragsabschluss (sog. vorvertragliche Maßnahmen)
- Verwaltung von Vertragsverhältnissen
- Wild- und Jagdschadenregulierung
- Vorbereitung u. Durchführung der jährlichen Revierbegehung
- Sicherstellung des Jagdschutzes und der Tierseuchenbekämpfung
- Erfüllung gesetzlicher Anzeigepflichten
3.2 Verarbeitungsgrundlage:
Die Stadtverwaltung Speyer/Abt. Finanzen verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage von vertraglichen Verhältnissen (Jagdpachtvertrag). Die Verarbeitungsgrundlage ist demnach Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO. Dazu zählen auch vorvertragliche Maßnahmen wie von Betroffenen initiierte Kontaktaufnahmen oder Anfragen.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Die Stadtverwaltung Speyer/Abt. Finanzen übermittelt personenbezogene Daten an andere Stellen nur insoweit als es gesetzlich oder für die Erbringung einer vertraglichen Leistung notwendig ist. Zu den Empfängern gehören:
Intern:- Oberbürgermeister/in
- Bürgermeister/in
- Beigeordnete
- Mitglieder Stadtrat
- Mitglieder betroffener Ausschüsse
- Stadtverwaltung/Abt. Finanzen
Extern:- Banken
- Aufsichts- und Ordnungsbehörden (z. B. Kreisverwaltung, Untere Jagdbehörde, Polizei)
- Fachbehörden (z. B. Untere Forstbehörde, Veterinärbehörde)
- Dritte bei Vorliegen berechtigter Ansprüche (z. B. Verkehrsteilnehmer bei Wildunfall)
5. Dauer der Speicherung
Die Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Für rechnungsrelevante Daten ist dies nach 10 Jahren der Fall (gem. § 147 (3) Abgabenordnung).
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der Stadtkasse
Vorbemerkung
Die Stadtkasse der Stadt Speyer ist für die Verarbeitung und Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Buchführung, des Zahlungsverkehrs und der Beitreibung verantwortlich.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Finanzabteilung / Stadtkasse
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden zum Zwecke der Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Forderungen der Stadt Speyer verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die von Ihnen erteilte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1a) DSGVO.
Des Weiteren verarbeiten wir persönliche Daten um Geldforderungen der Stadt Speyer im Mahn- und Vollstreckungsverfahren zu realisieren beziehungsweise im Rahmen der Amtshilfe tätig zu werden. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind hier das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, die Abgabenordnung, die Insolvenzordnung, das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz und die Zivilprozessordnung i.V.m. Art. 6 Abs. 1c) DSGVO.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten- Justizbehörden
- Drittschuldnerinnen und Drittschuldner
- Vollstreckungsorgane
- Postdienstleistende
- Sonstige Dritte, für die eine Einwilligung zur Datenüberübermittlung erteilt wurde oder bei denen eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Maßgeblich hierfür sind die Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen (unter anderem Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz, Abgabenordnung und Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz).
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Vergnügungssteuer
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Finanzen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wesentliche Rechtliche Grundlagen:- Vergnügungssteuersatzung der Stadt Speyer
- Landesspielhallengesetz
- Abgabeordnung, Kommunalabgabegesetz
- Gemeindeordnung
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten- Steuerberater als Bevollmächtigter
- Eigenes Forderungsmanagement zwecks Beitreibung der offenen Forderungen
- Steuerfahndung
- Insolvenzverwalter als Bevollmächtigter
5. Dauer der Speicherung
Die Fristen beginnen mit Schließen der Akte nach Erledigung – 10 Jahre
§ 58 Gemeindehaushaltsverordnung, § 147 Abgabeordnung
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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- Grundsteuer
Hauptverwaltung, Digitale Verwaltung
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Zentrale Vergabestelle
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen
- zur Beantwortung von Bieterfragen
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung)
- zu Dokumentationszwecken
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung
- zu Kommunikationszwecken
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung Speyer so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Durchführung von Wahlen
Vorbemerkung
Die Durchführung von Wahlen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Daher bemüht sich die Stadt Speyer immer um zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst, welche für die Organisation des Einsatzes am Wahltag unerlässlich sind.1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung des datenschutzrechtlichen und den entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände, der Auszahlung der Erfrischungsgelder und zur Information der Wahlhelfer-/innen genutzt.
Wir erheben von Ihnen folgende Daten: Kontaktdaten (Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse), Geburtsdatum.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i.V.m.
§ 26 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz (KWG) – bei Kommunalwahlen
§ 13 Abs. 5 Landeswahlgesetz (LWahlG) – bei Landeswahlen
§ 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG) – bei Bundeswahlen4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Str. 14-16, 56130 Bad Ems
Landesbetrieb Daten und Information (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH (KommWis),
Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz
Mitglieder des Wahlvorstandes
5. Übermittlung an Drittland
Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an ein Land außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.
6. Dauer der Speicherung
Ihren Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung Speyer gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für die Durchführung der Wahlen erforderlich ist.
§ 90 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) – 2 Monate vor der nächsten Wahl
§ 91 Abs. 3 Landeswahlordnung (LWO) – 60 Tage vor der Wahl des neuen Landtags
§ 90 Abs. 4 Bundeswahlordnung (BWO) – 60 Tage vor der Wahl des neuen Bundes7. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Jugendförderung
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung in der Jugendförderung der Stadt Speyer bei Anmeldungen zum Programm der Einrichtung
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Eltern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Daten Ihrer Kinder in der Jugendförderung der Stadt Speyer bei Anmeldungen zum Programm der Einrichtung geben.
Bei der Anmeldung eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen zum Programm der Jugendförderung erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Programmdurchführung notwendig sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie bei der Anmeldung abgefragten Daten werden zur Planung, Abwicklung und Abrechnung von allgemeinen Kursen der Jugendförderung Speyer benötigt. Diese Daten sind zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung erforderlich. Ohne die zwingend anzugebenden Daten kann kein Vertrag geschlossen werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Kundennummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten sowie bei der Gewährung von Ermäßigungen Angaben zum Einkommen. In Einzelfällen werden, wenn beispielsweise bei der Ernährung Allergien zu beachten sind oder ein besonderer Förderbedarf besteht, auch Gesundheitsdaten verarbeitet.
Personenbezogene Daten werden zur Erhebung von Statistikdaten (anonymisiert), Rechtsgrundlage ist das Weiterbildungsgesetz des Landes RLP, benötigt und zur Finanzabwicklung der Kursbuchungen SEPA-Mandat, Rechtsgrundlage ist § 257 HGB.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen DatenIm Rahmen der Zahlungsabwicklung mittels Lastschriftverfahren erfolgt eine Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten an die Stadtkasse.
Eine Übermittlung weiterer Daten an andere Stellen erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ausflugsziele (z. B. Trampolinhalle, Hochseilgarten,…) eigene Anmeldeformulare/Einverständniserklärungen nutzen, die von den Eltern auszufüllen sind. Diese Formulare werden beim Besuch der Einrichtungen dann von uns an die Einrichtungen übergeben.
Eine Weitergabe der Daten (Namen und Telefonnummern für den Notfall) erfolgt an die für die Durchführung des Programmpunktes verantwortlichen Betreuungspersonen. An sonstige Dritte werden die Daten nicht weitergegeben.
5. Dauer der Speicherung
Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere Verwendung gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags 12 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht.
Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die bei der Anmeldung zum Programm der Jugendförderung angegebenen personenbezogenen Daten sind allein zum Zweck der Teilnahme am Programm notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Werden die Daten bei der Anmeldung nicht angegeben, ist eine Teilnahme am Programm nicht möglich. Einzig auf die Angabe von Bankdaten kann bei persönlicher Anmeldung verzichtet werden. In diesem Fall muss die Bezahlung in der Verwaltung der Jugendförderung in bar erfolgen.8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch die Jugendförderung der Stadtverwaltung Speyer
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir einen Überblick über die Verarbeitung deiner / Ihrer Daten in der Jugendförderung der Stadt Speyer geben, wenn du dich / Sie sich in der Jugendförderung als Praktikant/in, als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in, für den Bundesfreiwilligendienst oder als Honorarkraft bewirbst / bewerben. Nach Erhalt einer Bewerbung für ein Praktikum, für ehrenamtliche Mitarbeit, für den Bundesfreiwilligendienst oder für eine Honorartätigkeit erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die für eine solche Mitarbeit erforderlich sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen (Praktikum, Personalgewinnung) (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und der Betrag der gezahlten Aufwandsentschädigungen bzw. Honorare. Insbesondere bei Praktika von Schüler/innen, aber auch bei Bewerbungen für den Bundesfreiwilligendienst oder eine Honorartätigkeit werden auch schulische Leistungen (Zeugnisse) und/oder berufliche Qualifikation (Ausbildung/Zeugnisse) erhoben und verarbeitet. Beim Bundesfreiwilligendienst, bei Honorartätigkeiten sowie beim ehrenamtlichen Einsatz in bestimmten Arbeitsbereichen wird darüber hinaus nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses das Fehlen von im § 72a SGB VIII Abs. 1 genannten Vorstrafen dokumentiert. Schließlich werden bei Honorartätigkeiten auch Bankdaten erhoben und verarbeitet.
Bei der Einstellung eines/einer Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst und beim Zustandekommen eines Praktikums wird nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens die Personalabteilung tätig. Hinsichtlich weiterer von der Personalabteilung erhobener und verarbeiteter Daten wird auf die entsprechende Information gemäß Art. 13 der DSGVO zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch die Personalabteilung verwiesen.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen DatenIm Falle des Zustandekommens einer Vereinbarung für einen Bundesfreiwilligendienst erfolgt eine Übermittlung der erforderlichen Daten an das für die Abwicklung des Bundesfreiwilligendienstes zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Außerdem erfolgt innerhalb der Stadtverwaltung eine Übermittlung der erforderlichen Daten an die Stellen, die mit internen Dienstleistungen rund um die Beschäftigung neuer Mitarbeiter/innen befasst sind (Personalabteilung, EDV-Abteilung, Hauptverwaltung).
Im Falle des Zustandekommens eines Praktikums erfolgt eine Übermittlung der Daten an die Personalabteilung der Stadt Speyer. Im Falle von Schülerpraktika erfolgt häufig eine Bestätigung des Praktikums gegenüber der Schule und/oder ein Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft über den Verlauf des Praktikums.
Im Falle des Zustandekommens einer ehrenamtlichen Mitarbeit erfolgt im Falle der Ferienprogramme eine Übermittlung der erforderlichen Daten an das Landesjugendamt für den Erhalt einer Landesförderung. Nur nach vorheriger Einwilligung durch den/die Ehrenamtliche/n erfolgt in Einzelfällen die Übermittlung der Telefonnummer an Eltern teilnehmender Kinder, um eine Rücksprache mit den Betreuer/innen zu ermöglichen.
Im Falle des Zustandekommens einer Honorartätigkeit erfolgt eine Übermittlung der für die Honorarzahlung erforderlichen Daten an die Stadtkasse.5. Dauer der Speicherung
Bewerbungen, aus denen sich keine anschließende Tätigkeit ergibt, werden nach spätestens sechs Monaten gelöscht.
Im Falle von Bundesfreiwilligendienst und Honorartätigkeit löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung sowie im Sozialversicherungsrecht geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu dreißig Jahren).
Bei Praktika und ehrenamtlicher Mitarbeit anfallende Daten werden, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, aufbewahrt. Ansonsten erfolgt eine Löschung mit Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, falls keine Einwilligung für einen längeren Zeitraum vorliegt.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der DatenFür das Zustandekommen einer Mitarbeit als Praktikant/in, im Bundesfreiwilligendienst oder auf ehrenamtlicher Basis sind die im Rahmen der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Werden die Daten bei der Bewerbung nicht angegeben, ist eine Mitarbeit in der Jugendförderung Speyer nicht möglich.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung in der Jugendförderung der Stadt Speyer im Falle von Kooperationen mit Vereinen, Einrichtungen, Gruppen und Privatpersonen bei gemeinsamen Veranstaltungen
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten in der Jugendförderung der Stadt Speyer im Falle von Kooperationen mit Vereinen, Einrichtungen, Gruppen und Privatpersonen bei gemeinsamen Veranstaltungen geben. Bei verschiedenen Veranstaltungen kooperiert die Jugendförderung mit Vereinen, Einrichtungen, Gruppen und Privatpersonen. Hierbei erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung notwendig sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen (Kooperation bei Veranstaltungen) gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Zugehörigkeit/Mitgliedschaft/Funktion in einem von der Person vertretenen Verein, Einrichtung oder Gruppe.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen DatenEine Übermittlung von Daten erfolgt bei verschiedenen Veranstaltungen (z. B. Kinder- und Jugendfest, Spieletag, Voll was los und Ferienpass) an das Landesjugendamt, um von dort einen Zuschuss für die Durchführung des Programmpunktes zu erhalten.
Beim Spieletag wird in der Stadthalle eine Liste der Mitarbeiter/innen ausgehängt, um den Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung das Finden der Mitarbeiter/innen zu ermöglichen, die die verschiedenen Spiele erklären können.
Beim Stadtteilfest „Voll was los“ ist die Liste der Mitwirkenden im Kreis der Mitwirkenden transparent, um eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen.5. Dauer der Speicherung
Gemäß der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Daten der Jugendhilfe über einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die bei Kooperationen mit Vereinen, Einrichtungen, Gruppen und Privatpersonen bei gemeinsamen Veranstaltungen angegebenen personenbezogenen Daten sind allein zum Zweck der Durchführung der Veranstaltungen notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet. Werden die Daten vor der Veranstaltung nicht angegeben, ist eine Kooperation bei der Veranstaltung nicht möglich.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung in der Jugendförderung der Stadt Speyer bei der Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendarbeit
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir einen Überblick über die Verarbeitung der Daten der Teilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen sowie der Daten des/der Vertreters/Vertreterin des antragstellenden Vereins geben, wenn bei der Jugendförderung der Stadt Speyer für eine Maßnahme ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendarbeit gestellt wird.
Bei der Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendarbeit erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Zuschussgewährung notwendig sind.1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der eigenständigen Arbeit der Jugendverbände bzw. freier Träger der Jugendhilfe gemäß §12 Abs. 1 und §74 SGB VIII i.V.m. Art. 6 Abs. 1 c DSGVO.
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen DatenLediglich der Name des Vertreters/der Vertreterin des Antragstellers wird bei der Auszahlung des Zuschusses an die Stadtkasse übermittelt. Weitere Übermittlungen erfolgen nicht.
5. Dauer der Speicherung
Gemäß der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Daten der Jugendhilfe über einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die bei der Antragstellung angegebenen personenbezogenen Daten sind allein zum Zweck der Berechnung der Zuschusshöhe notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Werden die Daten bei der Antragstellung nicht angegeben, ist die Gewährung eines Zuschusses nicht möglich.8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung in der Jugendförderung der Stadt Speyer im Arbeitsfeld Schul- und Jugendsozialarbeit
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen bzw. Ihnen als Eltern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und ggf. die Daten Ihrer Kinder in der Jugendförderung der Stadt Speyer im Arbeitsfeld Schul- und Jugendsozialarbeit geben. Wenn sich Schüler/innen und/oder Eltern an die Schulsozialarbeit wenden oder Jugendliche im Projekt JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ) unterstützt werden, erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der sozialpädagogischen Arbeit notwendig sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie Erhebung personenbezogener Daten erfolgt, um die Jugendhilfeleistung Schul- und Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII anbieten zu können (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO).
Relevante personenbezogene Daten können insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienkonstellation, Sorge- und/oder Umgangsrechtsregelungen, gewährte Hilfen zur Erziehung sowie freie Träger, die diese Hilfen erbringen, Gesundheitsdaten und/oder Behinderungen und Grad der Behinderung, Schulnoten, Schulbildung und/oder -abschluss, beruflicher Status bzw. Arbeitslosigkeit, Zugehörigkeit zu einer anerkannten Minderheit, Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II sein. In besonderen Fällen können auch Angaben zum Einkommen, strafrechtliche Daten, Sterbedatum hinzukommen.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen DatenEine Übermittlung von Daten an andere Stellen erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung.
Wir bitten um Ihre Einwilligung beispielsweise, um mit Fachdiensten und Beratungsstellen, mit dem Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes und mit Lehrer/innen Rücksprache halten zu können.
Im Projekt JUSTiQ besteht die Verpflichtung die Daten aller im Projekt unterstützen Personen in einem Online-Portal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu erfassen. Hierzu wird bei der Erhebung der Daten eine ausdrückliche Einwilligung erteilt.5. Dauer der Speicherung
Gemäß der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Daten der Jugendhilfe über einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der DatenDie bei der Kontaktaufnahme zur Schul- und Jugendsozialarbeit erhobenen personenbezogenen Daten sind zum Zweck dieser Jugendhilfeleistung notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Werden die Daten bei der Kontaktaufnahme nicht angegeben, ist ggf. nur eine sehr eingeschränkte Hilfeleistung möglich.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung in der Jugendförderung der Stadt Speyer bei Vermietungen der Walderholung oder von Räumen im Haus der Jugendförderung
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Mieter/in einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten in der Jugendförderung der Stadt Speyer bei Vermietungen der Walderholung oder von Räumen im Haus der Jugendförderung geben. Bei Vermietungen erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Vermietungsabwicklung notwendig sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen (Vermietung der Walderholung und von Räumen im Haus der Jugendförderung) gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen DatenBei Vermietungen der Walderholung erfolgt eine Übermittlung von Daten an das städtische Gebäudemanagement, welches in Abhängigkeit von der Belegung die Reinigung der Einrichtung steuert.
Bei Zahlung der Miete mittels Girokarte/Lastschriftverfahren erfolgt eine Übermittlung der Bankdaten an die Stadtkasse bzw. an den Dienstleister, der das Lastschriftverfahren durchführt.
Im Falle von Schäden erfolgt die Übermittlung von Daten an die Rechtsabteilung der Stadt Speyer, um ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.5. Dauer der Speicherung
Die Daten aus Miet- und Pachtverträgen werden nach 30 Jahre gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Pflicht zur Bereitstellung der DatenDie bei der Buchung eines Termins für eine Vermietung angegebenen Daten sind allein für diesen Zweck notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Werden die Daten bei der Buchung nicht angegeben, ist eine Vermietung der Walderholung oder von Räumen im Haus der Jugendförderung nicht möglich. Einzig auf die Angabe von Bankdaten kann verzichtet werden. In diesem Fall muss die Bezahlung in der Verwaltung der Jugendförderung in bar erfolgen.8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Jugendhilfeleistungen, Betreuungsbehörde
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Eltern zum Datenschutz im Bereich Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft
Vorbemerkung
Das Jugendamt wurde für Ihr Kind als Amtsvormund oder als Amtspfleger bestellt. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten, wie z. B. Ihren Namen oder Ihre Anschrift.
Dem Schutz Ihrer Daten räumen wir einen sehr hohen Stellenwert ein. Deshalb erläutern wir im Folgenden- welche Daten wir von Ihnen speichern,
- an wen wir Ihre Daten ggf. weitergeben
- und wie lange Ihre Daten aufbewahrt werden.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Jugendhilfeleistungen, Betreuungsbehörde
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wenn ein Familiengericht das Jugendamt als Amtspfleger oder Amtsvormund bestellt hat oder das Jugendamt kraft Gesetzes zum Vormund Ihres Kindes geworden ist, erheben wir bei Ihnen oder bei Dritten folgende personenbezogenen Daten von Ihnen, die für die Erfüllung unserer Aufgaben als Vormund/Amtspfleger erforderlich sind:- Familienname(n), Vornamen
- Anschrift, Familienstand, Beruf, Telefonnummer
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ggf. ausländerrechtlicher Status
- Familiengerichtsentscheidung über die (teilweise) Entziehung der elterlichen Sorge
- Angaben zu Kindern, Ehe- und Lebenspartner bzw. -partnerin
- Angaben zu Einkommen und Vermögen, soweit für sozialleistungs- oder unterhaltsrechtliche Ansprüche des Kindes relevant
- Krankenversicherungsdaten, soweit für Versicherungsstatus und -leistungen des Kindes relevant.
Falls wir weitere für die Erfüllung der Aufgabe als Amtsvormund/-pfleger erforderliche Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erheben müssen, informieren wir Sie entsprechend.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c DSGVO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) in Verbindung mit § 61 Abs. 2 SGB VIII, § 68 SGB VIII, §§ 1773 ff bzw. §§ 1909 ff BGB.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Als Amtsvormund/-pfleger dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten nur weitergeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Folgende Empfänger kommen für eine Datenweitergabe in Betracht:- Familiengericht
- Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger (z. B. Jobcenter, Sozialamt Wirtschaftliche Jugendhilfe, Familienkasse, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse)
- Soziale Dienste (ASD und PKD)
- Personen der Alltagssorge (Pflegeeltern, Kinderheim)
- ggf. Ausländerbehörde
5. Dauer der Speicherung
Die beim Jugendamt gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) oder einer der anderen in Art. 17 Abs. 1 Buchst. b–f DSGVO genannten Löschungsgründe vorliegt. Aufgrund der langfristigen Bedeutung von Daten aus Vormundschaftsakten für das Mündel werden diese 65 Jahre lang ab dessen Geburtsdatum aufbewahrt.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Soweit die Zulässigkeit, Daten zu verarbeiten, ausschließlich auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Widerruf rechtmäßig.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
für Jugendliche zum Datenschutz im Bereich Amtsvormundschaft/AmtspflegschaftWarum erhältst Du von uns dieses Informationsblatt?
Das Jugendamt wurde für Dich als Amtsvormund oder Amtspfleger bestellt. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, brauchen wir einige Informationen von Dir, wie z. B. Deinen Namen oder Deine Anschrift.
Uns ist sehr wichtig, dass Du weißt, mit welchen Informationen über Dich wir arbeiten. Deshalb erklären wir in diesem Merkblatt- welche Daten wir von Dir speichern
- an wen wir Deine Daten weitergeben
- und wie lange Deine Daten aufbewahrt werden
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Jugendhilfeleistungen, Betreuungsbehörde
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Welche Daten werden erhoben?
Wir erheben bei Dir oder bei anderen folgende Informationen über Dich, die für die Erfüllung unserer Aufgaben als Vormund/Amtspfleger erforderlich sind:- Familienname(n), Vornamen,
- Anschrift und Telefonnummer,
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
- Gerichtsentscheidung des Familiengerichts, durch die Deinen Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde,
- ausländerrechtlicher Status,
- Krankenkassenzugehörigkeit,
- Name Deiner Schule,
- behandelnde Ärztinnen und Ärzte,
- Informationen über den bisherigen Bezug von Sozialleistungen,
- Informationen über Freizeiteinrichtungen oder Vereine, die Du besuchst oder in denen Du Mitglied bist.
Falls wir weitere für die Erfüllung der Aufgabe als Amtsvormund/-pfleger erforderliche Informationen zu Deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erheben müssen, informieren wir Dich entsprechend.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Deiner Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c DSGVO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) in Verbindung mit § 61 Abs. 2 SGB VIII, § 68 SGB VIII, §§ 1773 ff, 1909 ff BGB. Dort steht, dass der Amtsvormund oder Amtspfleger sich nur Informationen beschaffen und damit arbeiten darf, soweit er sie für die Erfüllung seiner Aufgaben braucht.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
An wen werden Deine Daten weitergegeben?
Als Amtsvormund/Amtspfleger dürfen wir Deine personenbezogenen Daten nur weitergeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. An folgende Empfänger könnten wir Deine Daten bei Bedarf weitergeben:- Familiengericht
- Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger (z. B. Jobcenter, Sozialamt Wirtschaftliche Jugendhilfe, Familienkasse, Deutsche Rentenversicherung Krankenkasse)
- Soziale Dienste,
- Personen der Alltagssorge (Pflegeeltern, Kinderheim)
- ggf. Ausländerbehörde
- Deine Schule
- Ärztinnen und Ärzte
- Vereine und Freizeiteinrichtungen
5. Dauer der Speicherung
Wie lange werden Deine Daten gespeichert?
Wir löschen Deine Daten, sobald wir sie nicht mehr für die Zwecke brauchen, für die wir sie erhoben haben (vgl. Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) oder wenn einer der anderen in Art. 17 Abs. 1 Buchst. b–f DSGVO genannten Löschungsgründe vorliegt. Weil es für Dich auch nach langer Zeit noch von Bedeutung sein könnte, was über Dich und Deine Familie in unseren Akten steht, bewahren wir Deine Vormundschaftsakte bis zu Deinem 65. Geburtstag auf ( 47 Jahre ab Volljährigkeit).
6. Betroffenenrechte
Welche Rechte hast Du in diesem Zusammenhang (sonst noch)?- Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft; wir müssen Dir also mitteilen, welche Daten wir über Dich gespeichert haben (Art. 15 DSGVO i.V.m. § 68 Abs. 3 SGB VIII).
- Falls wir Informationen über Dich falsch dokumentiert haben, hast Du ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kannst Du die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Deiner Daten verlangen (Art. 17, 18 DSGVO).
- Ebenfalls kannst Du Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO).
Das Recht auf Auskunft kannst Du, wenn Du die Bedeutung und Folgen einer Auskunft schon selbst einschätzen kannst, alleine geltend machen.
Die anderen genannten Rechte kannst Du, bis Du 18 Jahre alt bist, nur über Deinen Vormund bzw. Deiner Vormundin oder – im Fall einer Amtspflegschaft – Deine Eltern geltend machen.
7. Beschwerderecht
Du hast das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Du der Ansicht bist, dass deine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für eine Beistandschaft beantragende Eltern
Vorbemerkung
Sie haben die Einrichtung einer Beistandschaft bei uns beantragt. Im Rahmen unserer Arbeit als Beistand benötigen wir Informationen von Ihnen, um den Vater Ihres Kindes feststellen bzw. Unterhaltsansprüche Ihres Kindes prüfen und ggf. durchsetzen zu können. Daher bitten wir Sie, den beigefügten Auskunftsbogen auszufüllen und uns über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.Dem Schutz Ihrer Daten räumen wir einen sehr hohen Stellenwert ein. Deshalb erläutern wir im Folgenden,
- welche Daten abgefragt,
- an wen Ihre Daten ggf. weitergegeben,
- und wie lange Ihre Unterlagen aufbewahrt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Jugendhilfeleistungen / Betreuungsbehörde
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen der Beistandschaft verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrem Kind:- Familienname, Vornamen,
- Anschrift,
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
- ggf Art und Dauer des Bezugs von Sozialleistungen, Einkommen,
- Umfang der Kontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil,
- Angaben zu weiteren Kindern und Ehe-Lebenspartner/inne/n,
- Bankverbindung.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Vorschriften zur Beistandschaft §§ 1712 ff BGB, § 68 SGB VIII, § 83 SGB X.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden an den unterhaltsverpflichteten Elternteil bzw. ggf. dessen anwaltliche Vertretung weitergegeben, soweit diese Daten ihm bzw. dessen Vertretung auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bekannt würden. Auch Ihrem Kind können Daten bekannt gegeben werden, wenn Ihr Kind volljährig bzw. reif genug ist, um selbstständig zu entscheiden, ob es entsprechend informiert werden möchte.Geht es zunächst nur um die Feststellung der Vaterschaft, so werden auch dem von Ihnen genannten möglichen Vater Ihre Daten weitergegeben.
An andere Stellen im Jugendamt (etwa an die UVG-Kasse oder die sog. Wirtschaftliche Jugendhilfe) dürfen Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Behörden oder Gerichte. Nur wenn ausnahmsweise eine Weitergabe zur eigentlichen Aufgabe des Beistands - der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs und/oder der Feststellung der Vaterschaft - erforderlich ist, dürfen Ihre Daten an andere Stellen weitergegeben werden.
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden grundsätzlich zehn Jahre gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird. Ausnahmen gibt es insofern, als Unterhaltstitel 30 Jahre Gültigkeit haben; die darin aufgenommenen Daten bleiben naturgemäß so lange auch greifbar.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
Soweit die Zulässigkeit, Ihre Daten zu verarbeiten, ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Widerruf rechtmäßig.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für unterhaltsverpflichtete Eltern
Vorbemerkung
Als Beistand ist es unsere Aufgabe zu prüfen, ob Sie Ihrem minderjährigen Kind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind. Daher bitten wir Sie, den beigefügten Auskunftsbogen auszufüllen.Soweit dies zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes erforderlich ist, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, (§ 1605 BGB). Dem Schutz Ihrer Daten räumen wir einen sehr hohen Stellenwert ein. Deshalb erläutern wir im Folgenden
- welche Daten abgefragt,
- an wen Ihre Daten ggf. weitergegeben und
- wie lange Ihre Unterlagen aufbewahrt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Jugendhilfeleistungen / Betreuungsbehörde
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen der Beistandschaft verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten von Ihnen:- Familienname, Vornamen,
- Anschrift,
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
- ggf. jeweils Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Art und Dauer des Bezugs von Sozialleistungen, Einkommen,
- Angaben zu Kindern und Ehe-/Lebenspartner/inne/n,
- Bankverbindung.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Vorschriften zur Beistandschaft §§ 1605, 1712 ff BGB, § 68 SGB VIII.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden an Ihr Kind sowie den antragstellenden Elternteil weitergegeben. Lässt sich das Kind rechtsanwaltlich vertreten, dürfen die Daten auch an den/die Rechtsanwalt/-anwältin des Kindes weitergegeben werden.An andere Stellen im Jugendamt (etwa an die UVG-Kasse oder die sog. Wirtschaftliche Jugendhilfe) dürfen Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Behörden oder Gerichte. Nur wenn ausnahmsweise eine Weitergabe zur eigentlichen Aufgabe des Beistands - der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs - erforderlich ist, dürfen Ihre Daten an andere Stellen weitergegeben werden.
Für den Fall, dass ein gerichtliches Verfahren unumgänglich ist, weil Sie den von uns errechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen bzw. nicht an der Anfertigung einer entsprechenden Unterhaltsurkunde mitwirken, dürfen wir Ihre Daten dem Gericht und ggf. auch der Auslandsvertretung mitteilen - müssen dies ggf. im Interesse des unterhaltsberechtigten Kindes sogar.
Wir weisen Sie vorsorglich für den Fall, dass Sie uns die Ihrerseits mitzuteilenden Auskünfte bis zur mitgeteilten Frist NICHT erteilen, darauf hin, dass wir dann die Auskünfte bei anderen Personen und Stellen erfragen werden (z.B. bei dem anderen Elternteil, der zuständigen Einwohnermeldebehörde, der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, Sozialversicherungsträgern, Ihrem Arbeitgeber, dem Jobcenter, der zuständigen Auslandsvertretung, Justizbehörden, der Polizei).
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden grundsätzlich zehn Jahre gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird. Ausnahmen gibt es insofern, als Unterhaltstitel 30 Jahre Gültigkeit haben; die darin aufgenommenen Daten bleiben naturgemäß so lange auch greifbar.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Soweit die Zulässigkeit, Ihre Daten zu verarbeiten, ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Widerruf rechtmäßig.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für (mögliche) Väter im Zusammenhang mit Vaterschaftsfeststellungen
Vorbemerkung
Als Beistand ist es unsere Aufgabe, den Vater eines Kindes zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass seine rechtliche Vaterschaft festgestellt wird.Sie wurden uns als Vater eines Kindes benannt. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten räumen wir dem Schutz Ihrer Daten einen sehr hohen Stellenwert ein. Deshalb erläutern wir im Folgenden
- welche Daten abgefragt,
- an wen Ihre Daten ggf. weitergegeben und
- wie lange Ihre Unterlagen aufbewahrt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Jugendhilfeleistungen / Betreuungsbehörde
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen der Beistandschaft verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten von Ihnen:- Familienname, Vornamen,
- Anschrift,
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Vorschriften zur Beistandschaft §§ 1712 ff BGB, § 68 SGB VIII.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Soweit noch nicht bekannt, werden Ihre Daten an Ihr Kind sowie die Mutter weitergegeben. Lässt sich das Kind rechtsanwaltlich vertreten, dürfen die Daten auch an den/die Rechtsanwalt/-anwältin des Kindes weitergegeben werden.An andere Stellen im Jugendamt (etwa an die UVG-Kasse oder die sog. Wirtschaftliche Jugendhilfe) dürfen Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Behörden oder Gerichte. Nur wenn ausnahmsweise eine Weitergabe zur eigentlichen Aufgabe des Beistands - der Feststellung der Vaterschaft - erforderlich ist, dürfen Ihre Daten an andere Stellen weitergegeben werden.
Für den Fall, dass ein gerichtliches Verfahren unumgänglich ist, weil Sie an der Klärung der Vaterschaft nicht mitwirken, dürfen wir Ihre Daten dem Gericht und ggf. auch der Auslandsvertretung mitteilen - müssen dies ggf. im Interesse des Kindes sogar.
Steht Ihre Vaterschaft fest, so wird dies dem Standesamt zur Eintragung im Geburtenbuch mitgeteilt.
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden grundsätzlich zehn Jahre gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Soweit die Zulässigkeit, Ihre Daten zu verarbeiten, ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Widerruf rechtmäßig.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Kindertagesstätten / Kindertagespflege
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Eltern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Daten Ihrer Kinder bei den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer geben.
Bei der Voranmeldung eines Kindes sowie bei Abschluss eines Betreuungsverhältnisses in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Stadt Speyer erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Bedarfsplanung, Kita-Platzvergabe und Abschluss des Betreuungsverhältnisses notwendig sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Kindertagesstätten
Maximilianstraße 100
2. Der/die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
a) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (z.B. Voranmeldung) sowie zur Abwicklung unseres mit Ihnen bestehenden Betreuungsvertrages (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).b) Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt auch nach gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung der Betreuungsleistungen nach dem Kindertagesstättengesetz und dem Sozialgesetzbuch (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO).
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten, Angaben zum Arbeitgeber sowie Anzahl der in der Familie lebenden Kinder.
In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Kinder um Verwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch Bildungs- und Lerndokumentationen in Bezug auf Ihr Kind (Portfolio).
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir die erforderlichen Daten beispielsweise an das Gesundheitsamt, das örtlich zuständige Jugendamt, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung oder den Elternausschuss. Ein Datenaustausch mit der aufnehmenden Grundschule findet nur mit Ihrer Einwilligung statt. Gleiches gilt für den Datenaustausch mit Ärzten oder Therapeuten.5. Dauer der Speicherung
Die Daten der Sorgeberechtigten sowie des Kindes werden für den Zeitraum des Betreuungsverhältnisses bzw. bis zur Beendigung des Betreuungsvertrages gespeichert.Wir löschen die Daten von Kindern und Eltern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Kita. Das Portfolio Ihres Kindes wird Ihnen bei Verlassen der Kita ausgehändigt.
Längere Aufbewahrungsfristen gelten dann, wenn dies beispielsweise für Abrechnungszwecke (z.B. Abrechnungen mit dem LSJV) oder im Rahmen der Dokumentationspflicht (z.B. bei einem Kindergartenunfall) erforderlich ist.
Die Datenspeicherung in Wartelisten erfolgt so lange, bis die Sorgeberechtigten der Datenspeicherung widersprechen oder das Kind in einer Kindertagesstätte aufgenommen wird.
6. Betroffenenrechte
Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu.Im Einzelnen informieren wir über:
- das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen (Art. 15, 16 DSGVO
- das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten, sofern die Notwendigkeit der Speicherung nach den oben angedeuteten Aufbewahrungsfristen nicht mehr besteht (Art. 17 DSGVO)
- das Recht, unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn die Richtigkeit der Daten bestritten ist, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO)
- das Recht, Widerspruch (soweit möglich) gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen (Art. 21 DSGVO)
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die in der Voranmeldung angegebenen personenbezogenen Daten sind allein zum Zweck der Durchführung des Voranmeldeverfahrens bzw. Betreuungsverhältnisses notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b, c DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.Werden die Daten nicht bei der Voranmeldung bzw. bei Abschluss des Betreuungsverhältnisses angegeben, ist das Zustandekommen des Betreuungsverhältnisses nicht möglich.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Frühe Hilfen Speyer
Vorbemerkung
Sie lassen sich bei den Frühen Hilfen Speyer über Angebote rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre mit Ihrem Kind beraten. Sie nehmen Hilfe durch eine Fachkraft (Familienhebamme oder Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin) in Anspruch oder Sie werden von einer/einem ehrenamtlichen Familienpaten/in unterstützt. Bei einem Willkommensbesuch haben Sie Kontakt mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin oder einer/einem Ehrenamtlichen. Vielleicht nehmen Sie an einem Gruppenangebot der Frühen Hilfen teil.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Abteilung Kindertagesstätten/Kindertagespflege/Sachgebiet Frühe Hilfen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Angaben sind freiwillig.
Die Angaben ihrer persönlichen Daten kann dienlich sein, Sie passgenau zu beraten.
Die von Ihnen gemachten Angaben speichern wir in elektronischer Form und ggf. als Papierakte.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 Abs. 1a DSGVO, §§ 61 – 65 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB I und §§ 67ff SGB X
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur mit Ihrer Einwilligung an andere Abteilungen der Stadtverwaltung Speyer oder an Kooperationspartner weitergegeben. Wir beachten selbstverständlich eine bestehende Schweigepflicht gem. § 203 StGB.
5. Dauer der Speicherung
Wir speichern Ihre Daten nur so lange wie wir sie benötigen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten fünf Jahre zu speichern. Anschließend werden alle Daten gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Kulturbüro und Städtepartnerschaften
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Abteilung „Kulturbüro und Städtepartnerschaften“ der Stadtverwaltung Speyer
Vorbemerkung
Die Abteilung „Kulturbüro und Städtepartnerschaften“ der Stadtverwaltung Speyer versteht sich als Berater, Moderator, Förderer, Kooperationspartner und Veranstalter für Kulturprojekte und künstlerische Initiativen aller Sparten in Speyer. Weiterer Arbeitsschwerpunkt sind der Aufbau und die Pflege internationaler Städtebeziehungen.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
a) Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen
Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen werden Stammdaten, Kontaktdaten sowie ggf. bei Vertragsangelegenheiten Bankdaten erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.b) Einladungen zu Veranstaltungen und Ausstellungen sowie Info-Mails
Im Rahmen der beratenden Tätigkeiten der Abteilung Kulturbüro und Städtepartnerschaften sowie der Bewerbung von Veranstaltungen und Ausstellungen werden Stamm- und Kontaktdaten, hier insbesondere E-Mail-Adressen, erhoben bzw. verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zwecke gespeichert und vertraulich behandelt.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a oder e DSGVO.c) Verkauf / Vermittlung von Publikationen und Kunstwerken
Im Rahmen des Verkaufs / der Vermittlung von Publikationen und Kunstwerken werden Stammdaten, Kontaktdaten sowie bei Vermittlungen für Dritte deren Bankdaten zur Überweisung der Einnahmen erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO.d) Vermietung von Räumen
Im Rahmen der Vermietung von Räumen für (kulturelle) Veranstaltungen werden Stammdaten, Kontaktdaten sowie ggf. Daten über die geplanten Veranstaltungen erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und den jeweils gültigen Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen.e) Abwicklung von Spenden
Im Rahmen der Abwicklung von Spenden werden Stammdaten, Spendenzweck und
-betrag sowie ggf. Kontaktdaten erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und § 94 Abs. 3 GemO.f) Bearbeitung von Förderanträgen
Im Rahmen der Bearbeitung von Förderanträgen werden Stammdaten, Kontaktdaten sowie ggf. Daten über die angestrebten Projekte erhoben, welche möglicherweise personenbezogene Daten verschiedener Arten enthalten können. Diese Projektdaten enthalten ebenfalls Finanzdaten, wie z.B. die Höhe der eingebrachten Eigenmittel oder Zuwendungen von anderen Stellen. Weiterhin werden Bankdaten zur Zahlung der Fördermittel erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und den Richtlinien über die Förderung des kulturellen Lebens der Stadt Speyer oder § 44 LHO.g) Verwaltung des Kunstbesitzes
Im Rahmen der Verwaltung des Kunstbesitzes werden Stammdaten und Kontaktdaten der Leihgebenden bzw. Schenkenden sowie Daten zu den Kunstwerken (Künstler*in, Titel, Entstehungsjahr, Wert usw.) erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b oder e DSGVO.h) Wettbewerb um die „Hans-Purrmann-Preise der Stadt Speyer für Bildende Kunst“
Im Rahmen des Wettbewerbs um die „Hans-Purrmann-Preise der Stadt Speyer für Bildende Kunst“ werden Stammdaten, Kontaktdaten, weitere biographische Angaben sowie Daten zu den Kunstwerken (Titel, Entstehungsjahr, Wert usw.) erhoben. Im Fall des Erreichens der Hauptauswahl werden zusätzlich Bankdaten erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und den Vergaberichtlinien der „Hans-Purrmann-Preise der Stadt Speyer für Bildende Kunst“.i) Durchführung von Bürgerreisen
Im Rahmen der Durchführung von Bürgerreisen werden Stammdaten, Kontaktdaten sowie ggf. Bankdaten und/oder eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses erhoben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen
Die Daten werden an andere interne Abteilungen sowie ggf. externe Dienstleister, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.b) Einladungen zu Veranstaltungen und Ausstellungen sowie Info-Mails
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.c) Verkauf / Vermittlung von Publikationen und Kunstwerken
Die Daten der Kaufenden bzw. der Dritten werden an andere interne Abteilungen, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.d) Vermietung von Räumen
Die Daten der Mietenden werden an andere interne Abteilungen sowie ggf. externe Dienstleister, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.e) Abwicklung von Spenden
Die Daten der Spendenden werden im Rahmen der Beschlussfassung über die Annahme und Verwendung von Spenden an den Stadtrat (hier lediglich: Stammdaten, Spendenzweck und -betrag) sowie andere interne Abteilungen, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.f) Bearbeitung von Förderanträgen
Die Daten der Antragstellenden werden im Rahmen der Beschlussfassung über die Verteilung der Kulturfördermittel an den Kulturausschuss (hier lediglich: Name Verein/Institution, Fördersumme und ggf. Projektdaten) (Kulturförderung der Stadt Speyer) bzw. im Rahmen der Beantragung von Landesmitteln an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Kulturförderung des Landes Rheinland-Pfalz) sowie andere interne Abteilungen, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.g) Verwaltung des Kunstbesitzes
Die Daten der Leihgebenden bzw. Schenkenden sowie Daten zu den Kunstwerken werden an andere interne Abteilungen, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Zu Ausstellungszwecken werden an den Kunstwerken Künstler*in, Titel und Entstehungsjahr sowie ggf. Name der Leihgebenden ausgewiesen.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.h) Wettbewerb um die „Hans-Purrmann-Preise der Stadt Speyer für Bildende Kunst“
Die Daten der Bewerbenden werden im Rahmen des Auswahlverfahrens an die Jury weitergegeben.
Im Fall des Erreichens der Hauptauswahl werden die Daten an die erweiterte Jury und die Hans Purrmann Stiftung als Stifterin der Preise sowie andere interne Abteilungen sowie ggf. externe Dienstleister, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit an die Presse (hier lediglich: Name und Kontaktdaten) weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.i) Durchführung von Bürgerreisen
Die Daten werden an andere interne Abteilungen sowie ggf. externe Dienstleister, die mit Aufgaben zur Vertragserfüllung betraut sind, weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.5. Dauer der Speicherung
a) Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.b) Einladungen zu Veranstaltungen und Ausstellungen sowie Info-Mails
Die Daten werden solange gespeichert, bis der Zweck der Datenspeicherung entfällt, die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird oder eine Aufforderung zur Löschung erfolgt.c) Verkauf / Vermittlung von Publikationen und Kunstwerken
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.d) Vermietung von Räumen
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.e) Abwicklung von Spenden
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.f) Bearbeitung von Förderanträgen
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.g) Verwaltung des Kunstbesitzes
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.h) Wettbewerb um die „Hans-Purrmann-Preise der Stadt Speyer für Bildende Kunst“
Die im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten werden nach der Preisvergabe gelöscht.
Die im Fall des Erreichens der Hauptauswahl erhobenen Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.
Die Daten der Preisträger*innen werden dauerhaft aufbewahrt.i) Durchführung von Bürgerreisen
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO) für die Bearbeitung erforderlich ist.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. BeschwerderechtJede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Musikschule
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Musikschule der Stadt Speyer
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten einen Überblick über die Verarbeitung der persönlichen Daten in der Musikschule der Stadt Speyer gebenBei der Anmeldung von Schülern zum Musikunterricht erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Programmdurchführung notwendig sind.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Musikschule der Stadt Speyer
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen (Anmeldungen zu regulärem Unterricht, Kursen und Workshops etc. ) (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Kundennummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten sowie bei der Gewährung von Ermäßigungen Angaben zum Einkommen.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Zahlungsabwicklung mittels Lastschriftverfahren erfolgt eine Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten an die Stadtkasse.
Eine Übermittlung weiterer Daten an andere Stellen erfolgt nicht.
5. Dauer der Speicherung
Gemäß der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Daten der Musikschulen über einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörd, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeanzeigen/Gewerbemeldungen
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenIhre Daten werden dafür erhoben, um Gewerbeanzeigen entgegenzunehmen und zu bestätigen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung verarbeitet.
Die Verpflichtung zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten bei der Gewerbeanzeige ergibt sich aus § 14 Gewerbeordnung i.V.m. § 1 Gewerbeanzeigenverordnung. Sofern Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, kann Ihr Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung ganz oder teilweise abgelehnt werden.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich an folgende Empfänger weitergeleitet:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- Mess- und Eichamt
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
- Zollverwaltung
- Statistisches Landesamt
- Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Finanzamt
- Sachlich betroffene Ämter innerhalb der Verwaltungseinheit (z. B. Steueramt, Bauamt, untere Wasserbehörde)
In Einzelfällen (z.B. überwachungsbedürftiges Gewerbe, Betriebsverlegung in einen anderen Meldebezirk, Abmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft) werden Ihre personenbezogenen Daten ebenfalls an folgende Empfänger weitergeleitet:
- Registergericht
- Zollverwaltung
- Bundesagentur für Arbeit
- andere Gewerbeämter
- Bundeszentralregister
- Gewerbezentralregister
- weitere Behörden im Rahmen gesetzlicher Regelungen
- öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen (z.B. städtische Versorgungsbetriebe)
- nicht öffentliche Stellen (§ 2 Abs. 4 BDSG)
- sonstige private Empfänger bei nachgewiesenem berechtigten Interesse oder vorliegender gesetzlicher Grundlage
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden dürfen.
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung Speyer so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihrer Gewerbeanzeige erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Richtlinie 2016/680 (Justizrichtlinie) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) im Ordnungswidrigkeitenverfahren
1. Verantwortliche Stelle
Stadtverwaltung Speyer
Ordnungsbehörde / Bußgeldstelle
Maximilianstraße 100
2. Der/die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zulässig, da sie zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist (§ 28 Abs. 1 LDSG). Zweck der Verarbeitung ist gemäß § 43 Nr. 1 LDSG die Überwachung und Einhaltung sowie Ahndung von Parkverstößen nach der Straßenverkehrsordnung (Ruhender Verkehr).4. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach Landesdatenschutzgesetz insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (§ 45 LDSG).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (§ 46 Abs. 1 LDSG).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von § 46 Abs. 2 LDSG zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in § 46 Abs. 2 LDSG genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 LDSG.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung schutzwürdige Interessen beeinträchtigen würde oder wenn die Daten zu Beweiszwecken weiter aufbewahrt werden müssen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 2 LDSG).
5. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Personal
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) der Stadtverwaltung Speyer
Vorbemerkung
Die Stadtverwaltung Speyer erhebt Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements entsprechend der gesetzlichen und datenschutz-rechtlichen Vorschriften.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Personalabteilung
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung SpeyerStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX.
Die personenbezogenen Daten und die Gesundheitsdaten werden ausschließlich zur Erfüllung der oben genannten Aufgabe verwendet.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Die Daten der Anspruchsberechtigten (Name, Vorname) zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements können an den Personalrat weitergegeben werden. Weitere Daten dürfen nur nach erfolgter Einwilligung der Mitarbeiterin des Mitarbeiters zum Beispiel an den Betriebsarzt/ an die Betriebsärztin bzw. an den Amtsarzt/ die Amtsärztin, an Rehabilitationseinrichtungen, die Gleichstellungsbeauftragte, das Integrationsamt, den Arbeitsmedizinischen Dienst, an die Mitglieder des BEM-Teams und des Personalrats weitergegeben werden.
5. Dauer der Speicherung
Die Aufbewahrung der BEM-Daten richtet sich nach der Dauer des Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses. Alle BEM-Daten bleiben für die gesamte Dauer des unbefristeten oder befristeten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bzw. BEM-Akte unter Beachtung der vorgenannten Regelungen gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Speyer im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Personalabteilung
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowie alle weiteren maßgeblichen Gesetze (z. B. BetrVG, ArbZG, etc.).
Ihre Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle verarbeitet.
Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6. Abs. 1 b und c DS-GVO i.V.m. § 20 Abs. 1 LDSG.
Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet werden, dient dies im Rahmen des Bewerberverfahrens der Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitsrecht. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 b DS-GVO i.V.m. § 20 Abs. 3 LDSG.
Mit Ihrer Bewerbung werden durch uns folgende personenbezogene Daten erfasst:
Name, Adresse, private Telefonnummer/Email, Geburtsdatum, Schwerbehinderung, berufliche Qualifikation (Ausbildung, Zeugnisse), Familienstand, Anzahl der Kinder.4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Innerhalb unserer Behörde erhalten nur Personen und Stellen (z. B. Fachbereich, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Ihre persönlichen Daten werden im Zuge des Bewerbungsverfahrens elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der technische Betrieb des Bewerberportals Interamt erfolgt durch die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin.
Gegebenenfalls müssen wir Ihre Daten im Falle eines Konkurrentenrechtsstreits offen legen.5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden von uns nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht, sobald feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dies wegen eines bereits anhängigen oder zu erwartenden Rechtsstreits erforderlich ist.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Im Rahmen des Bewerbungsverfahren sind die angegebenen personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens notwendig bzw. erforderlich und werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b, c DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.Werden die Daten nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens angegeben, ist die Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung Ihrer Beschäftigtendaten durch die Stadtverwaltung Speyer
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Personalabteilung
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Vom Beschäftigtendatenschutz sind folgende Personen erfasst:- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Ausbildende, Praktikantinnen und Praktikanten
- Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Freiwillige, die einen Dienst nach dem Jugendfreiwilligengesetz oder dem Bundesfreiwilligengesetz leisten
- Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten
- Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist
a) Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere Ihre Stammdaten, die bei der Nutzung der IT-Systeme anfallenden Protokolldaten sowie weitere Daten aus dem Beschäftigungsverhältnis. Hierunter können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten fallen.
Folgende Daten werden von uns zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich:
- Name, Vorname
- private Anschrift
- Geburtsdatum
- Familienstand, Anzahl der Kinder
- Nachweis einer Schwerbehinderung
- Bankverbindung
- Steuer-ID, Steuerklasse
- Sozialversicherungsnummer
- Krankenkasse
- Rentenversicherung, Versorgungswerk (einschließl. Bescheid über Befreiung von der RV)
- ZVK-Versicherungsnummer
- Religionszugehörigkeit
- Staatsangehörigkeit
- Vertrag zur Anlage VWL
- Vertrag zur Entgeltumwandlung
- AU-Bescheinigungen
- Funktion und Tätigkeit
- Entgeltgruppe und Stufe
- ggf. Telekommunikationsdaten (z.B. Teilnahme an Rufbereitschaft)
- Ehrenämter (soweit sich daraus Freistellungsansprüche ergeben)
- Zeugnis über den Berufsabschluss
- Zertifikate über Lehrgangsteilnahme
- Urlaubsscheine, Erfassung von Abwesenheitszeiten
- Ermahnungen, Abmahnungen
b) Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungsverfahrens oder während des Beschäftigungsverhältnisses erhoben. In bestimmten Fällen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften Ihre personenbezogenen Daten auch bei anderen Stellen erhoben. Dazu gehören insbesondere anlassbezogene Abfragen von steuerrelevanten Informationen beim zuständigen Finanzamt sowie Informationen über Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der jeweiligen Krankenkasse.
c) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowie alle weiteren maßgeblichen Gesetze (z. B. BetrVG, ArbZG, etc.).
d) In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6. Abs. 1 b) DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 1 LDSG. Daneben können Kollektivvereinbarungen (Gesamt- und Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen sowie tarifvertragliche Regelungen) gemäß Art. 6 Abs. 1 b) i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 20 Abs. 1 LDSG sowie ggf. Ihre gesonderten Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 a), Art. 7 DSGVO i.V.m. § 20 Abs. 2 LDSG (z.B. bei Videoaufnahmen) als datenschutzrechtliche Erlaubnisvorschrift herangezogen werden.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um unsere rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber insbesondere im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts erfüllen zu können. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i.V.m. § 20 LDSG.
e) Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet werden, dient dies im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses der Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz (z.B. Angaben von Gesundheitsdaten gegenüber der Krankenkasse, Erfassung der Schwerbehinderung wegen Zusatzurlaub und Ermittlung der Schwerbehindertenabgabe). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 b) DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 3 LDSG. Zudem kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit gem. Art. 9 Abs.2 h) i.V.m. § 22 Abs. 1 b) BDSG erforderlich sein.
Daneben kann die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten auf einer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO beruhen (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement).
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Innerhalb unserer Behörde erhalten nur Personen und Stellen (z. B. Fachbereich, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
b) Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb der Behörde übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber erforderlich ist. Dies können z.B. sein: Behörden (z.B. Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Gerichte)
5. Dauer der Speicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung sowie im Sozialversicherungsrecht geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu dreißig Jahren).6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Im Rahmen Ihrer Beschäftigung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen zu begründen bzw. durchzuführen.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Recht
Information gem. Art. 13 der Richtlinie 2016/680 (Justizrichtlinie) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) im Ordnungswidrigkeitenverfahren
1. Verantwortliche Stelle
Stadtverwaltung Speyer
Rechtsabteilung / Bußgeldstelle
Maximilianstraße 100
2. Der/die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zulässig, da sie zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist (§ 28 Abs. 1 LDSG). Zweck der Verarbeitung ist gemäß § 43 Nr. 1 LDSG die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach spezialgesetzlichen Vorschriften und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.4. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach Landesdatenschutzgesetz insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (§ 45 LDSG).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (§ 46 Abs. 1 LDSG).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von § 46 Abs. 2 LDSG zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in § 46 Abs. 2 LDSG genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 LDSG.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung schutzwürdige Interessen beeinträchtigen würde oder wenn die Daten zu Beweiszwecken weiter aufbewahrt werden müssen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 2 LDSG).5. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Schule und Sport
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Schülerbeförderung
Vorbemerkung
Sie erhalten Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten und zur Sicherstellung eines freigestellten Schülerverkehres.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich der Einkommensverhältnisse, werden zu folgenden Zwecken gespeichert:
- Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
- Organisation der Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 67 und 69 Schulgesetz verarbeitet
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Intern:
- Abteilung Finanzen zur Überwachung des Zahlungseinganges und evtl. Einleitung einer Vollstreckung, sowie für Erstattungen
Extern:
- zuständige Schule
- zuständige Verkehrsunternehmen zur Erstellung von Fahrkarten
- zuständige Beförderungsunternehmen zum Zwecke der Erbringung der Beförderungsleistung
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die unter Nr. 3 genannten Zwecke auch hinsichtlich von Dokumentationspflichten erforderlich ist
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die unentgeltliche Schulbuchausleihe
Vorbemerkung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe)
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich der Einkommensverhältnisse, werden zu folgenden Zwecken gespeichert:
- Bearbeitung von Anträgen auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe)
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 67, 70 Schulgesetz i.V.m. der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln verarbeitet
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
intern:
- Sachbearbeitung Schülerbeförderung
extern:
- Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die unter Nr. 3 genannten Zwecke auch hinsichtlich von Dokumentationspflichten erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen
Vorbemerkung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen und Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus dem „Sozialfonds Mittagessen“
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich der Einkommensverhältnisse und der Bankverbindung, werden zu folgenden Zwecken gespeichert:
- Abrechnung der in den Ganztagsschulen eingenommenen Mittagessen
- Bearbeitung von Anträgen auf Zuschuss aus dem Sozialfonds
Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung der Abrechnung der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 67 Schulgesetz verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus dem „Sozialfonds Mittagessen“ werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet.4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Intern:
- Abteilung Finanzen zur Verbuchung des Zahlungseinganges sowie für Erstattungen
- Abteilung Sozialhilfe und -leistungen, Asyl zur Abrechnung Bildung und Teilhabe
Extern:
- Zuständige Schule
- Externe Sozialleistungsträger zur Abrechnung von Bildung und Teilhabe
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die unter Nr. 3 genannten Zwecke auch hinsichtlich von Dokumentationspflichten erforderlich ist
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werdenDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Nachmittagsbetreuung an Schulen
Vorbemerkung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Abrechnung der Nachmittagsbetreuung an Schulen
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken gespeichert:
Abrechnung der Nachmittagsbetreuung an Schulen
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Intern:
Abteilung Finanzen zur Überwachung des Zahlungseinganges und evtl. Einleitung einer Vollstreckung, sowie für Erstattungen
Extern:
Zuständige Schule
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die unter Nr. 3 genannten Zwecke auch hinsichtlich von Dokumentationspflichten erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Nutzung von Sportstätten und die außerschulische Nutzung von Schulräumen
Vorbemerkung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Nutzung von Sportstätten oder auf außerschulische Nutzung von Schulräumen
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken gespeichert:
- Bearbeitung von Anträgen auf Nutzung von Sportstätten
- Bearbeitung von Anträgen auf außerschulische Nutzung von Schulräumen
Ihre personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung von Anträge auf Nutzung von Sportstätten werden auf Grundlage von § 15 Abs. 2 Sportförderungsgesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet.
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf außerschulische Nutzung von Schulräumen werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 89 Abs. 1 Schulgesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet.
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden intern weitergegeben an:
Abteilung Finanzen zur Überwachung des Zahlungseinganges und evtl. Einleitung einer Vollstreckung
Eine Weitergabe nach extern erfolgt nicht.
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die unter Nr. 3 genannten Zwecke auch hinsichtlich von Dokumentationspflichten erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werdenDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Sozialer Dienst
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)
Vorbemerkung
Sie erhalten im Folgenden Informationen darüber, wie die Daten, die Sie uns bei einer Kontaktaufnahme geben, bei der Stadt Speyer verarbeitet und gespeichert werden. Zur Bearbeitung Ihrer Fragen ist es notwendig, persönliche Daten zu erfragen, um im Bedarfsfall angemessene Hilfen planen und umsetzen zu können. Unter Umständen sind Kooperationspartner einzubeziehen, die dann am Hilfeprozess beteiligt sind und mit Ihrer Einwilligung Daten erhalten.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die behördlich Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind- Das JGG
- das Bürgerliche Gesetzbuch
- SGB VIII
- SGB I
- SGB IX
- SGB X
Zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben werden im Einzelfall, je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen übermittelt.
Eine Weitergabe ohne Schweigpflichtentbindung darf nur unter der gesetzlichen Voraussetzung der §§ 203 STGB, 65 SGB VIII übermittelt werden (z.B. mit Ihrer Einwilligung).
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Empfänger regelmäßiger Datenübermittlung sind:
Jugendgerichte
Staatsanwaltschaft
Dienststellen von Polizei und Justiz
andere Jugendämter
Familiengerichte
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jugendhilfeträger, sofern diese von uns im Einzelfall beauftragt werden
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben übermitteln wir im Einzelfall je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen. Dies erfolgt in der Regel nur mit Ihrer Einwilligung bzw. auf Grundlage einer ausdrücklich gesetzlich normierten Befugnis, z.B. im Kontext einer Kindeswohlgefährdung. Unterliegen die Daten der Schweigepflicht, dürfen diese nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der §§§ 203 StGB, 65 SGB VIII übermittelt werden (z. B. mit Ihrer Einwilligung)
Empfänger personenbezogener Daten :
Jugendgericht
Staatsanwaltschaft
Dienststellen von Polizei und Justiz
andere Jugendämter
Träger der Jugendhilfe sowie deren Beauftragte
Andere Dienststellen des Jugendamtes
5. Dauer der Speicherung
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den KGSt -Aufbewahrungsfristen. Ihre Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht oder anonymisiert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für den Stadtteilsozialdienst
Vorbemerkung
Sie erhalten im Folgenden Informationen darüber, wie die Daten, die Sie uns bei einer Kontaktaufnahme geben, bei der Stadt Speyer verarbeitet und gespeichert werden. Zur Bearbeitung Ihrer Fragen ist es notwendig, persönliche Daten zu erfragen, um im Bedarfsfall angemessene Hilfen planen und umsetzen zu können. Unter Umständen sind Kooperationspartner einzubeziehen, die dann am Hilfeprozess beteiligt sind und mit Ihrer Einwilligung Daten erhalten.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die behördlich Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Angelegenheiten der Jugend- und Familienhilfe, sowie allgemeine Hilfen für Menschen in Notlagen
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind- das Bürgerliche Gesetzbuch
- SGB VIII
- SGB I
- SGB IX
- SGB X
Zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben werden im Einzelfall, je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen übermittelt.
Eine Weitergabe ohne Schweigpflichtentbindung darf nur unter der gesetzlichen Voraussetzung der §§ 203 STGB, 65 VIII übermittelt werden (z.B. mit Ihrer Einwilligung).
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Empfänger regelmäßiger Datenübermittlung sind:
Familiengerichte
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jugendhilfeträger, sofern diese von uns im Einzelfall beauftragt werden
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben übermitteln wir im Einzelfall je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen. Dies erfolgt in der Regel nur mit Ihrer Einwilligung bzw. auf Grundlage einer ausdrücklich gesetzlich normierten Befugnis, z.B. im Kontext einer Kindeswohlgefährdung. Unterliegen die Daten der Schweigepflicht, dürfen diese nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der §§§ 203 StGB, 65 SGB VIII übermittelt werden (z. B. mit Ihrer Einwilligung)
5. Dauer der Speicherung
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den KGSt -Aufbewahrungsfristen. Ihre Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht oder anonymisiert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Vorbemerkung
Sie erhalten im Folgenden Informationen darüber, wie die Daten, die Sie uns bei einer Kontaktaufnahme geben, bei der Stadt Speyer verarbeitet und gespeichert werden. Zur Bearbeitung Ihrer Fragen ist es notwendig, persönliche Daten zu erfragen, um im Bedarfsfall angemessene Hilfen planen und umsetzen zu können. Unter Umständen sind Kooperationspartner einzubeziehen, die dann am Hilfeprozess beteiligt sind und mit Ihrer Einwilligung Daten erhalten.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die behördlich Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Angelegenheiten der Jugend- und Familienhilfe, sowie allgemeine Hilfen für Menschen in Notlagen
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind- das Bürgerliche Gesetzbuch
- SGB I bis XII
- VwGO
- LVerVG
Ihre Daten werden erhoben, um die von Ihnen gewünschte Antragstellung / Prüfung des Kostenbeitrages im Rahmen der Hilfen zur Erziehung durchführen zu können.
Zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben werden im Einzelfall, je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen übermittelt.
Eine Weitergabe ohne Schweigepflichtentbindung darf nur unter der gesetzlichen Voraussetzung der §§ 203 STGB, 65 SGB VIII übermittelt werden (z.B. mit Ihrer Einwilligung).
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben übermitteln wir im Einzelfall je nach Sachlage die erforderlichen Daten an andere Behörden und Stellen. Dies erfolgt in der Regel nur mit Ihrer Einwilligung bzw. auf Grundlage einer ausdrücklich gesetzlich normierten Befugnis, z.B. im Kontext einer Kindeswohlgefährdung. Unterliegen die Daten der Schweigepflicht, dürfen diese nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 203 StGB, § 65 SGB VIII übermittelt werden (z. B. mit Ihrer Einwilligung).
Ihre personenbezogenen Daten werden ggfls. weitergegeben an:- Von Ihnen bevollmächtigte Personen oder Stellen
- Finanzamt / Banken
- Arbeitgeber / Jobcenter / Familienkasse / Agentur für Arbeit / Sozialamt
- Gesundheitsamt
- Sozialversicherungsträger
- Zuständige Einwohnermeldebehörde
- Behörden, Institutionen, sonstige Einrichtungen, Projekte, Tagesmütter, Pflegefamilien
- Örtliche zuständige Ausländerbehörde
5. Dauer der Speicherung
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den KGSt -Aufbewahrungsfristen. Ihre Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht oder anonymisiert.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Sozialhilfe und Sozialleistungen, Seniorenbüro, Asyl
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel deS Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Vorbemerkung
Sie haben die Übernahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, ungedeckter Heimkosten oder die ambulante Versorgung im Rahmen der Hilfe zur Pflege bei uns beantragt.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenBewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) – Hilfe zur Pflege
Wesentliche Rechtsgrundlagen bilden das Erste (SGB I), Zehnte (SGB X) und Zwölfte (SGB XII) Sozialgesetzbuch, insbesondere die §§ 11 und 28 Absatz 1 Nr. 4 SGB I, § 67a SGB X und § 8 Nr. 5 sowie §§ 61 - 66a SGB XII
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Empfänger der Daten sind innerhalb der Stadtverwaltung Speyer der Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sowie ggf. das Fallmanagement des Leistungsbereichs und ggf. die Unterhaltsstelle. Im Einzelfall gehen die Daten ggf. an den zuständigen örtlichen bzw. überörtlichen Träger der Sozialhilfe, hier dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Empfänger der Daten sind außerhalb der Stadtverwaltung Speyer Dienstleister im Bereich der Pflege, wie bspw. Pflegedienste, Gutachter und Pflegeheime.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falls.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-GrundverordnunG für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Vorbemerkung
Ein unterhaltsberechtigter Angehöriger von Ihnen hat bei uns Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz beantragt. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen müssen wir in Frage kommende unterhaltsfähige Angehörige anschreiben und benötigen von Ihnen hierzu verschiedene Daten, um zu prüfen, ob eine Unterhaltsfähigkeit vorhanden ist.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenErrechnung eines eventuell in Frage kommenden Unterhaltsbeitrages. Die Unterhaltspflicht ergibt sich aufgrund des gesetzlichen Überganges nach § 94 SBG XII in Verbindung mit den §§ 1601 ff BGB.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir die erforderlichen Daten beispielsweise in Form einer Arbeitgeberanfrage, Anfrage bei Finanzämtern und bei Korrespondenz mit Anwälten und Gerichten.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falles
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörd, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer soziale Schwierigkeiten sowie für Leistungen der Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 8. und 9. Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Vorbemerkung
Sie haben folgende Leistungen bei uns beantragt: Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten in ambulanten oder stationären Einrichtungen oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen oder Bestattungskosten.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenBewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen
Wesentliche Rechtsgrundlagen bilden das Erste (SGB I), Zehnte (SGB X) und Zwölfte (SGB XII) Sozialgesetzbuch, insbesondere die §§ 11 und 28 Absatz 1 Nr. 5 und 6 SGB I, § 67a SGB X und § 8 Nr. 6 und 7 sowie §§ 67 - 74 SGB XII
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Empfänger der Daten sind innerhalb der Stadtverwaltung Speyer der Leistungsbereich Sozialhilfe und Sozialleistungen nach dem SGB XII und ggf. die Unterhaltsstelle. Im Einzelfall gehen die Daten an den zuständigen örtlichen bzw. überörtlichen Träger der Sozialhilfe, hier dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Empfänger der Daten sind außerhalb der Stadtverwaltung Speyer Dienstleister bspw. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, einer stundenweise Betreuung oder Bestattungsunternehmen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falls.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Vorbemerkung
Sie befinden sich in einem Asylverfahren und haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
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2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
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3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 e Datenschutzgrundverordnung und § 12 AsylblG.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist. Empfänger der Daten sind innerhalb der Stadtverwaltung Speyer der Leistungsbereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und ggf. die Unterhaltsstelle. Empfänger der Daten außerhalb der Stadtverwaltung Speyer können beispielsweise Jobcenter, Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger sein.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falls.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Vorbemerkung
Sie haben bei uns Leistungen zur Förderung einer schulischen Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder eine Förderung einer beruflichen Aufstiegsmaßnahme nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beantragt. Im Rahmen unserer Arbeit benötigen wir von Ihnen verschiedene Daten, um prüfen zu können, ob Sie zum Einen zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören und zum Anderen die einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. §§ 18 und 60 ff SGB I sowie § 19 Abs. 2 AFBG.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist. Empfänger der Daten außerhalb der Stadtverwaltung Speyer sind zuständige Sozialleistungsträger, die Landesoberkasse, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit sowie das Finanzamt.
5. Dauer der Speicherung
6 Jahre nach Abschluss des gesamten Falles.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Vorbemerkung
Sie haben bei uns Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Im Rahmen unserer Arbeit und abhängig davon, welche Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Sie bei uns beantragt haben, benötigen wir von Ihnen verschiedene Daten, um prüfen zu können, ob Sie zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Erstes, Zehntes und Zwölftes Buch (SGB I, SGB X,SGB XII), Bundeskindergeldgesetz (BKGG) insbesondere §§ 11 und 25 SGB I, § 67a SGB X, §§ 34 und 34a SGB XII sowie § 6b BKGG.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist. Empfänger der Daten sind z.B. Schulen, Schulämter oder Kindergärten (im Rahmen der Mittagessensförderung).
5. Dauer der Speicherung
6 Jahre nach Abschluss des gesamten Falles.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb und außerhalb von Anstalten und Hilfe zum Lebensunterhalt, Zwölftes Buch (SGB XII)
Vorbemerkung
Sie haben Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB – XII beantragt.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) – Hilfe zum Lebensunterhalt.
Wesentliche Rechtsgrundlagen bilden das Erste (SGB I), Zehnte (SGB X) und Zwölfte (SGB XII) Sozialgesetzbuch, insbesondere die §§ 11 und 28 Absatz 1 Nr. 1 und 1a sowie §§ 60 ff SGB I, § 67a SGB X und § 8 Nr. 5 sowie §§ 61 - 66a SGB XII.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist. Empfänger der Daten sind innerhalb der Stadtverwaltung Speyer der Leistungsbereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und ggf. die Unterhaltsstelle. Empfänger der Daten außerhalb der Stadtverwaltung Speyer können beispielsweise Jobcenter, Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger sein.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falls.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Vorbemerkung
Sie haben einen Zuschuss zu Ihrer Miete nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beantragt.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 c und e Datenschutzgrundverordnung, §§ 26 sowie § 60 ff SGB – I, § 67a ff SGB X, und § 23 WoGG.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist. Empfänger der Daten sind innerhalb der Stadtverwaltung die Unterhaltsvorschussstelle oder auch das Amt für Ausbildungsförderung sowie andere Sozialleistungsträger. Empfänger der Daten außerhalb der Stadtverwaltung Speyer können beispielsweise Jobcenter, die Familienkasse, die Agentur für Arbeit oder auch das Finanzamt. sein.
5. Dauer der Speicherung
6 Jahre nach Abschluss des gesamten Falls.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Vorbemerkung
Sie haben bei uns Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Grundsicherung in besonderer Wohnform beantragt. Im Rahmen unserer Arbeit und abhängig davon, welche Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Sie bei uns beantragt haben, benötigen wir von Ihnen verschiedene Daten, um prüfen zu können, ob Sie zum Einen zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören und zum Anderen die einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Sozialhilfe und Sozialleistungen
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener DatenBewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX, hier insbesondere dem 2. Teil des SGB IX (9. Buch Sozialgesetzbuch).
Rechtsgrundlage bilden das Erste (SGB I), Neunte (SGB IX), Zehnte (SGB X) und Zwölfte (SGB XII) Sozialgesetzbuch, insbesondere die §§ 11 und 28a SGB I, §§ 90 bis 150 SGB IX, § 67a SGB X und §§ 27c und 42a SGB XII
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir die erforderlichen Daten beispielsweise an die Gesundheitsämter, ärztliche Gutachter, vorrangige Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX sowie an den im Einzelfall zuständigen örtlichen bzw. überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung). Ggf. erfolgt eine Übermittlung an die Unterhaltsstelle der Stadtverwaltung Speyer.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falles.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Leistungen der Fachstelle Wohnraumsicherung
VorbemerkungSie haben sich an die Fachstelle Wohnraumsicherung gewandt. Im Rahmen unserer Arbeit benötigen wir von Ihnen verschiedene Daten um prüfen zu können, ob Sie zum Einen zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören und zum Anderen die einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 22 SGB II, § 36 SGB XII bzw. §§ 1,2,3,6,9 POG sowie das LWoFG.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir die erforderlichen Daten beispielsweise an zuständige Sozialleistungsträger, an Jobcenter oder den sozialen Dienst.
5. Dauer der Speicherung
10 Jahre nach Abschluss des gesamten Falles.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den ehrenamtlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe Speyer
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und genutzt, um Ihren ehrenamtlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe Speyer in nachfolgenden Einsatzfeldern zu organisieren:
- Besuchsdienst (z.B. Gespräche, gemeinsame Spaziergänge)
- Unterstützung in Senioreneinrichtungen (keine Pflege)
- Unterstützung im Alltag (z.B. Einkaufen, Blumen gießen, Post aus dem Briefkasten holen)
- Telefonischer Austausch
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Vermittlung ehrenamtlicher Hilfe verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt gestützt auf Ihre freiwillig erteilte Einwilligung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1a DSGVO.4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:
extern: an in Frage kommende Pflegeeinrichtungen, Organisationen und Hilfesuchende
intern: Gemeindeschwester Plus
Eine anderweitige Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns betrauten Partner.
5. Dauer der Speicherung
Die Anmeldedaten werden nach dem Ende Ihrer Tätigkeit bei der Nachbarschaftshilfe Speyer unverzüglich gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und genutzt, um Ihren ehrenamtlichen Einsatz zu organisieren und werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Werden die Daten nicht angegeben, können Sie nicht in der Nachbarschaftshilfe Speyer tätig werden.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Speyerer Freiwilligenagentur spefa
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den ehrenamtlichen Einsatz von Freiwilligen während der Corona Pandemie
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und genutzt, um Ihren ehrenamtlichen Einsatz während der Corona-Pandemie in nachfolgenden Einsatzfeldern zu organisieren:
- Nachbarschaftshilfe (Einkaufen, telefonischer Besuchsdienst
- Unterstützung in Senioreneinrichtungen (keine Pflege)
- im medizinischen und pflegerischen Bereich
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Vermittlung ehrenamtlicher Hilfe verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt gestützt auf Ihre freiwillig erteilte Einwilligung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1a DSGVO.4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:
extern: an in Frage kommende Pflegeeinrichtungen, Organisationen und Hilfesuchende
intern: Seniorenbüro
Eine anderweitige Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns betrauten Partner.
5. Dauer der Speicherung
Die Anmeldedaten zum Freiwilligenpool werden nach dem Ende der Corona-Pandemie unverzüglich gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und genutzt, um Ihren Einsatz als Freiwillige/r der Corona-Pandemie zu organisieren und werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Werden die Daten nicht angegeben, können Sie nicht am Freiwilligenpool teilnehmen.
8. BeschwerderechtJede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Ausschreibung und Auslobung des Ehrenamtspreises der Stadt Speyer
VorbemerkungIm Rahmen des Bewerbungsverfahrens um den Ehrenamtspreis der Stadt Speyer ist es erforderlich, personenbezogene Daten sowie Daten der sich bewerbenden Organisationen zu erheben
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
Stadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und genutzt, um Ihre Bewerbung für den Ehrenamtspreis der Stadt Speyer zu bearbeiten.
Folgende Daten werden erhoben:
Organisation: Name, Anschrift; Ansprechperson: Name, E-Mail-Adresse und Telefon
Die Datenverarbeitung erfolgt gestützt auf Ihre freiwillig erteilte Einwilligung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1a DSGVO.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung der Jury-Sitzung erforderlich ist. Die an dem Auswahlverfahren beteiligten Personen haben Zugriff auf Ihre Daten. Dazu zählen neben der Freiwilligenagentur die Jury-Mitglieder
Intern: Mitglieder der Jury (Oberbürgermeisterin, Bürgermeisterin)
Extern: Mitglieder der Jury (Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, Bischof des Bistums Speyer)
5. Dauer der Speicherung
Die Daten werden für die Dauer der Ausschreibung und der Bewertung durch die Jury gespeichert. Wir verwenden diese Daten ausschließlich für diese Zwecke und werden diese nach Beendigung des Auswahlverfahrens vernichten.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
f) Sollten die personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, kann diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf berührt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und genutzt, um Ihre Bewerbung um den Ehrenamtspreis der Stadt Speyer zu bearbeiten und werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Werden die Daten nicht angegeben, ist eine Bewerbung nicht möglich.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
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Stadtbibliothek
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Stadtbibliothek Speyer
Vorbemerkung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Nutzer*Innen der Stadtbibliothek Speyer einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten bzw. der Daten Ihrer Kinder geben. Bei der Anmeldung in der Stadtbibliothek Speyer erhebt die Stadt Speyer personenbezogene Daten, die zum Zweck der Benutzerverwaltung notwendig sind.1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadtverwaltung Speyer
Stadtbibliothek Speyer
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausleihe und Rückgabe von Medien vor Ort, für die Nutzung der Onleihe sowie für die Kontaktaufnahme (z. B. Information über die Bereitstellung vorgemerkter Medien, Rückgabeerinnerungen oder kostenpflichtige Erinnerungen bei Überschreiten der Leihfrist) benötigt.Nutzer*Innen bzw. Personensorgeberechtigte bei Kindern geben auf dem Anmeldeformular persönliche Daten an und erkennen durch Unterschrift die Benutzungssatzung der Stadtbibliothek an und erteilen gleichzeitig die Einwilligung zur Erhebung und elektronischen Speicherung der angegebenen Daten gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ohne die Erfassung dieser Daten ist eine bestimmungsgemäße Nutzung der Stadtbibliothek nicht möglich.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht oder nur mit Ihrer Einwilligung.
Die Stadtbibliothek bietet einen WebOPAC im Internet an. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Benutzerkonto für diesen Service freigeschaltet wird und Sie Ihr Konto online einsehen können, um z.B. ein Medium zu verlängern. Dazu müssen folgende Daten an den Betreiber des WebOPAC weitergegeben werden:
Ausweisnummer, Passwort.
Betreiber des WebOPAC:OCLC GmbH, Niederlassung Böhl-Iggelheim
Am Bahnhofsplatz 1
Die Stadtbibliothek ist Mitglied im Onleihe-Verbund Metropolbib.de. Sie können mit Ihrem Benutzerausweis von dieser Plattform kostenlos E-Books und andere E-Medien downloaden. Dazu müssen folgende Daten an den Betreiber der Onleihe-Plattform weitergegeben werden:
Ausweisnummer, Passwort, Ausweisgültigkeit.Bei Nutzer*Innen des gemeinsamen Bibliotheksausweises „Metropol-Card“ werden personenbezogene Daten (Name, Ausweisnummer, Gültigkeit) im Falle einer Verlängerung oder Änderung an einzelne andere Metropol-Card-Bibliotheken weitergegeben.
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten verarbeiten wir für die Dauer der Nutzung der Angebote der Stadtbibliothek. Die maximale Speicherdauer beträgt 5 Jahre nach Ablauf Ihres Bibliotheksausweises oder bis Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen und sofern längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht bestehen. Im Fall einer Abmeldung durch Sie werden Ihre Benutzerdaten gelöscht, sobald sie nicht mehr zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Nutzungsverhältnis, z.B. Rückgabe von Medien, Ansprüche auf Gebühren und Entschädigungen etc., benötigt werden.6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
Stadtentwicklung und Stadtplanung
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Vorbemerkung
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB und § 35 Abs. 6 BauGB wie auch bei Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sowie bei Planungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB entsprechend der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
1. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungStadtverwaltung Speyer
Abteilung Stadtplanung
Maximilianstraße 100
2. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den DatenschutzStadtverwaltung Speyer
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
3.1 Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden im Rahmen der Bauleitplanverfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, in Ausübung der kommunalen Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, erhoben. Im Zuge der Bauleitplanverfahren sind das Planungserfordernis sowie die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, welche für den Abwägungsprozess relevant sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 4) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung der Stadt Speyer und der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Speyer und der jeweiligen Ausschüsse vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen geschwärzt oder pseudonymisiert. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung des Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
3.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 des
Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls weitergegeben an:- die Mitglieder des Stadtrats, und die betroffenen Ausschüsse im Rahmen der Bauleitplanung,
- die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
- die Mitglieder der städtischen Rechtsabteilung im Rahmen der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Stadt (inzidente Prüfung des Bauleitplans),
- die zuständigen Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
- Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).
5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Speyer so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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