Wilder Müll Entsorgung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Zuständig für wilde Müllablagerungen im öffentlichen Bereich (z.B. Straßen, Parks, Wald etc.) ist die Untere Abfallbehörde bei der Stadtverwaltung Speyer.

    Sie können Standorte von Wildem Müll auch über unseren Schadensmelder von Ihrem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet) oder Ihren PC/Ihr Notebook online an uns weiterzuleiten. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, ggf. ein Bild und die entsprechenden Standortdaten zu übermitteln.

    Müllablagerungen auf privaten Grundstücken, auch auf Firmengeländen oder -parkplätzen, sind kein "Wilder Müll" im gesetzlichen Sinne. Für die Beseitigung solcher Müllablagerungen ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Auch nicht ordnungsgemäß bereitgestellter Abfall am Tag der Müllabfuhr ist kein "Wilder Müll" sondern ein Verstoß gegen die Abfallsatzung.