Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerZuständig für Speyer ist das
Bürgerservicebüro (BSB) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Reiterstraße 16
76829 Landau in der PfalzTelefon 06341 26-222
Telefax 06341 26-48207
poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Webseite: LSJVAntragsformulare halten auch die Bürgerbüros und die Mitarbeiter(innen) der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: