Informationen zur Energiemangellage und Notfallvorsorge


Heizung


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 als Reaktion auf die verminderten Gasliefermengen aus Russland die Alarmstufe, und damit die zweite im dreistufigen Notfallplan Gas, für Deutschland ausgerufen. Konkret bedeutet das, dass die Gasversorgung aktuell noch gewährleistet ist, aber

"eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen".

Der Staat greift noch nicht ein. Spürbar sind die Konsequenzen für Verbrauchende aktuell vor allem in explodierenden Preisen für Gas, aber auch für alle anderen Energiequellen.

Verwaltungsstab Energiemangellage einberufen

Bereits am 16. Mai 2022 ist in Speyer unter der Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ein speziell für die drohende Energiemangellage einberufener Verwaltungsstab zusammengetreten. Beteiligt an den seitdem regelmäßig stattfindenen Sitzung sind neben dem Speyerer Stadtvorstand auch der Brand- und Katastrophenschutz, alle städtischen Fachbereiche sowie die Stadtwerke Speyer als lokaler Energieversorger. Die Beteiligten tauschen sich über die aktuelle Gefahrenlage aus, erarbeiten Alarm- und Einsatzpläne und setzen diese um, um so im Falle einer eintretenden gravierenden Minderversorgung mit Energie bestmöglich vorbereitet zu sein und die Versorgung für die kritische Infrastruktur und die Menschen möglichst lange und stabil gewährleisten zu können.

Was kann jede und jeder selbst tun?

Energie sparen

Besonders wichtig ist, dass bereits jetzt geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Energie einzusparen und so möglichen Versorgungsengpässen im Herbst und Winter effektiv entgegen zu wirken. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen im Alltag bewusst Energie einzusparen, denn jede Kilowattstunde zählt! 

Die Stadtwerke Speyer (SWS) und die Verbraucherzentrale geben Privatpersonen hilfreiche Tipps, wie im Alltag Strom und Gas gespart werden können:

Vorsorgen

Notsituationen und Katastrophen können auch unabhängig von der aktuellen Energiekrise jederzeit eintreten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat daher umfangreiche Informationen zur Notfallvorsroge und einen "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" herausgegeben. Dier hilft jedem und jeder einzelnen dabei, einen persönlichen Notfallplan zu entwickeln und entsprechend vorzusorgen.


Weitere Informationen

Die FAQs zum Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind hier zu finden: FAQ Liste - Notfallplan Gas

Über die aktuelle Lage der Gasversogung informiert die Bundesnetzagentur unter: Aktuelle Lage Gasversorgung


Bisherige Pressemeldungen zum Thema

  • 25.07.2022 SWS: Neue Umlage für Erdgas - SWS raten, finanziell vorzusorgen

    Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energiewirtschaft werden täglich über die Medien kommuniziert. Hiervon sind auch die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Speyer (SWS) betroffen. Da sich die Entwicklungen weiter überschlagen, raten die SWS ihren Kundinnen und Kunden schon jetzt, ihre monatlichen Abschläge für Erdgas und Strom anzupassen.

    Hintergrund ist ein umfassendes Gesetzespaket der Bundesregierung, bei dem neue Regelungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) im Mittelpunkt stehen. Ziel des EnSiG ist zum einen die Sicherstellung der Gasversorgung bei einer Gasmangellage, zum anderen die solidarische Verteilung der Mehrkosten, die durch notwendige Ersatzbeschaffungen aufgrund reduzierter oder ausbleibender russischer Gaslieferungen entstehen, auf die Endkunden. Wenn ein Gasmangel eintritt, stehen nach dem EnSiG folgende Optionen zur Verfügung. Mit dem neuen Paragraphen 29 erhält der Bund die Möglichkeit, finanziell angeschlagene Versorger auf der Importebene mit staatlichen Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. In den Paragraphen 24 und 26 werden die Möglichkeiten zur Weitergabe der Ersatzbeschaffungskosten an den Endkunden geregelt. Mit dem Preisanpassungsrecht nach Paragraph 24 können Versorger kurzfristig die Mehrkosten an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, die für den Ersatz von nicht mehr geliefertem russischem Gas anfallen. Wahrscheinlicher wird aber gemäß Paragraph 26 ein Umlagemechanismus eingeführt werden, der die Mehrkosten solidarisch auf alle Gasverbraucher verteilt. Ziel der Bundesregierung damit ist die Sicherstellung der Energieversorgung und eine gleichmäßige Belastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem werden durch die Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die entstandenen Kosten für die Füllung der Gasspeicher auf die Verbraucher*innen umgelegt. Auch die schon bestehende Bilanzierungsumlage soll erhöht werden.

    Die genannten Umlagen werden voraussichtlich schon ab Herbst 2022 anfallen. Die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt oder konkret absehbar. Daher raten die SWS den Verbraucherinnen und Verbrauchern schon jetzt, unbedingt vorzusorgen und ihre monatlichen Abschlagsbeträge für Erdgas und Strom zu erhöhen. Um den noch unbekannten Preissteigerungen vorzusorgen, raten die SWS ihren Kundinnen und Kunden zudem Geld beiseite zu legen. Die Abschlagsanpassungen sind für Kundinnen und Kunden angebracht, die erst im kommenden Jahr ihre nächste Abrechnung erhalten und somit über den Winter noch niedrigere Abschläge zahlen würden. Ab 2023 müssen Kundinnen und Kunden mit drastischen Preiserhöhungen rechnen. Neben den Umlagen werden auch die Energiebeschaffungskosten weiter ansteigen. Spätestens zum Jahreswechsel sollten alle Kundinnen und Kunden ihre Abschläge deutlich anheben, um den höheren Verbrauch in den Wintermonaten zu den gestiegenen Preisen ins Verhältnis zu bringen, damit nicht zu hohe Nachforderungen auflaufen.

    Über ihre Homepage, die MeinSpeyer-App, Social Media sowie die regionalen Medien informieren die SWS regelmäßig und aktuell zur Situation auf den Energiemärkten und über die Auswirkungen auf die Verbraucher*innen.

    Zudem appellieren die SWS – gemeinsam mit der Stadt Speyer – weiterhin an die Bevölkerung, Energie einzusparen: Jede Kilowattstunde bei Strom und Erdgas, die nicht verbraucht wird, hilft, die gemeinsame Ausgangslage bei der Energieversorgung im kommenden Herbst und Winter zu verbessern und die eigenen Kosten zu reduzieren. Jeder noch so kleine Beitrag trägt dazu bei, das große Ziel einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung zu erreichen.

    Abschlagsanpassungen sind online über das SWS-Kundenportal, die MeinSpeyer-App, per E-Mail , telefonisch (06232/625-0) oder persönlich im SWS-Kundenzentrum in der Industriestraße möglich.

  • 22.07.2022 Stadt schafft Nothilfefonds für Energie und Katastrophenschutz

    Mit Bescheid vom 13. Mai 2022 hat das Land Rheinland-Pfalz der Stadt Speyer eine Sonderzahlung in Höhe von 634.262,50 Euro als Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gewährt. Eine konkretere Zweckbindung gibt es nicht. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler hat in den gestrigen Stadtrat nun den Vorschlag eingebracht, die rund 234.000 Euro überplanmäßige Erträge aus dieser Sonderzahlung zu verwenden, um Nothilfefonds für Energie und Katastrophenschutz einzurichten.

    „Die Kosten für Gas, Strom, Heizöl und Benzin erreichen aktuell historische Höchstwerte. Insbesondere Menschen, die auch vor der extremen Kostensteigerung schon jeden Cent zweimal umdrehen mussten, müssen schnell und zielgerichtet entlastet werden. Aus diesem Grund möchten wir vor Ort gezielt und möglichst unbürokratisch Unterstützung leisten. Zu diesem Zweck richten wir einen kommunalen Nothilfefonds ein – das hat sich auch schon im Rahmen des Hilfsprogramms Speyer hält zusammen bewährt“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Demnach werden 100.000 Euro in einen Nothilfefonds für Bürger*innen, die unverschuldet aufgrund der Energiekrise in eine existenzielle Notlage geraten, fließen. Die Prüfung und Auszahlung der Gelder soll mit den Stadtwerken Speyer (SWS) und beteiligten Wohlfahrtsverbänden erfolgen. Die detaillierten Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Höchstbeträge und Bewertungskriterien, müssen noch abgestimmt werden.

    Die übrigen rund 130.000 Euro dienen der Beschaffung und Ausstattung von möglichen Wärmeinseln sowie Equipment für den Katastrophenschutz zum Schutz der Bevölkerung.

    Der Stadtrat hat dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin in seiner Sitzung vom 21. Juli 2022 einstimmig zugestimmt.

    400.000 Euro aus der Sonderzahlung des Landes, die die Stadt bereits in der Haushaltsplanung für das laufende Jahr berücksichtigt hatte, werden genutzt, um zusätzliche Aufwendungen abzufedern, die durch die teils massiven Kostensteigerungen, die Pandemiebekämpfung oder die Energiekrise in den städtischen Abteilungen entstehen.

  • 20.07.2022 Stadt und SWS ergreifen Sparmaßnahmen angesichts einer drohenden Gasmangellage 

    Die Stadt Speyer und die Stadtwerke Speyer (SWS) reagieren mit Einsparmaßnahmen auf die drohende Gefahr einer Gasmangellage in Deutschland und Europa im kommenden Herbst und Winter.

    „Wir müssen jetzt handeln und möglichst viel Energie einsparen, um so dazu beizutragen, dass die Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode so gut wie möglich gefüllt sind – auch wenn, und das steht ja zu befürchten, die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 nach der Wartung am 21. Juli weiter reduziert oder gar eingestellt werden. Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für uns als Gesellschaft bedeutet das zunächst in erster Linie Komforteinschränkungen, die unangenehm, aber verkraftbar sind“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Hintergrund der Maßnahmen. „Ich bitte die Bürgerschaft, diese Maßnahmen solidarisch mitzutragen und appelliere an jeden und jede einen persönlichen Beitrag zu leisten und Energie zu sparen. In der Summe können wir so viel bewegen“.

    Bis auf Weiteres werden demnach die Gebäudebeleuchtung des Altpörtels, der Alten Münze, des Rathauses, des Historisches Museums, des Wartturms sowie der Josefskirche, Gedächtniskirche und Dreifaltigkeitskirche abgeschaltet. Der jährliche Gesamtenergiebedarf beläuft sich hierbei auf 13.000 kWh. Die tatsächliche Ersparnis errechnet daraus anteilsmäßig.

    „Wir werden die Sauna im bademaxx vorübergehend ab Montag, 25. Juli schließen. Durch das Beheizen der Saunakabinen müssen wir Erdgas einsetzen, das wir dann einsparen können“, informiert Stadtwerke-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Hallenbad und Freibad sollen weiterhin geöffnet bleiben. Die Wassertemperaturen in den Freibad-Becken waren bereits zur Eröffnung um 2°C abgesenkt worden. Aufgrund der hohen derzeitigen Tages- und Nachttemperaturen müssen die Becken im Hallen- und Freibad sowie die Innenräume im Hallenbad schon seit einigen Wochen nicht beheizt werden. „Wir sind zuversichtlich, mit dieser Lösung einen guten Kompromiss gefunden zu haben. Zum einen sehen wir unsere gesellschaftliche Aufgabe und wollen die Wasserflächen – auch für Schwimmkurse und Schulsport – so lange wie möglich zur Verfügung stellen. Zum anderen müssen auch wir Stadtwerke selbst Energie einsparen. Wir appellieren ebenso an die Bevölkerung: Jede eingesparte Kilowattstunde bei Strom und Erdgas hilft, unsere gemeinsame Ausgangslage bei der Energieversorgung im kommenden Herbst und Winter zu verbessern. Jeder noch so kleine Beitrag trägt dazu bei, das große Ziel einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung zu erreichen“, schließt sich Bühring dem Appell der Oberbürgermeisterin an.

    Weiterhin haben Stadt und Stadtwerke den Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung des Deutschen Städtetags geprüft. Einiges daraus wurde bzw. wird bereits unabhängig von einem drohenden Gasversorgungsengpass umgesetzt. Beispielsweise ist die Straßenbeleuchtung nachts zwischen 22 und 6 Uhr bereits um 30 bis 50 Prozent leistungsreduziert. Auch die Ampelanlagen, die vor einigen Jahren sukzessive komplett auf energiesparende LED-Technik umgestellt wurden, werden nachts, je nach Verkehrswichtigkeit, zu verschiedenen Zeitpunkten zwischen 18 und 24 Uhr abgeschaltet und gehen erst in den frühen Morgenstunden wieder in Betrieb. Ausgenommen von dieser Regelung sind und bleiben aus Sicherheitsgründen lediglich die Haupteinfallstraßen sowie Unfallschwerpunkte.

    Weitere Einsparmaßnahmen, wie beispielsweise die Absenkung der Raumtemperatur in der Verwaltung, Schulen, Sporthallen und weiteren öffentlichen Einrichtungen, können erst mit Beginn der Heizperiode umgesetzt werden.

  • 30.06.2022 SWS: 2022 keine Preisanpassungen geplant - Ab 2023: Extreme Erhöhungen bei Strom und Erdgas

    Strompreise 2022

    Zum 1. Juli wird die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 auf 0 Cent/Kilowattstunde (kWh) gesenkt. Das wurde vom Gesetzgeber beschlossen – demnach geben die Stadtwerke Speyer (SWS) die sich daraus ergebende Entlastung von 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto) direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

    Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkundinnen und -kunden bei den steigenden Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat die öffentliche Hand sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Erdgas. Beim Strom für Privatkunden machen Steuern, Abgaben und Umlagen 2022 über 40 Prozent aus. Die SWS begrüßen daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ein Musterhaushalt mit 3.000 kWh pro Jahr wird so um rund 66 Euro in der zweiten Jahreshälfte 2022 (sechs Monate) entlastet.

    Die Senkung erfolgt automatisch, ohne dass Kundinnen und Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Damit die Preisveränderung zum 1. Juli 2022 in der Abrechnung berücksichtigt werden kann, wird der Zählerstand zum Stichtag geschätzt und der Verbrauch entsprechend abgegrenzt. Selbstverständlich haben alle Verbraucher*innen die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand über das Kundenportal der SWS zu übermitteln (www.stadtwerke-speyer.de/zaehlerstand).

    Bereits zum Jahresbeginn haben die SWS ihre Strompreise für Kundinnen und Kunden in ihrem Netzgebiet Speyer und Otterstadt stabil gehalten.

    Erdgaspreise 2022

    Die Erdgaspreise wurden für Bestandskunden in Sonderverträgen zum 1. Januar 2022 um 0,85 Cent/Kilowattstunde angehoben, was für einen Musterhaushalt von 18.000 Kilowattstunden 105 Euro Mehrkosten pro Jahr bedeutet. Das gilt für Kundinnen und Kunden im Netzgebiet Speyer, Römerberg. Harthausen und Dudenhofen. Aufgrund einer längerfristigen und vorausschauenden Beschaffung haben sich die enormen Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten auf die Kundinnen und Kunden der SWS weniger stark niedergeschlagen.

    Weitere Preisanpassungen bei Strom und Erdgas sind aus heutiger Sicht für 2022 nicht geplant.

    Energiepreise – ab 2023

    Ab 1. Januar 2023 müssen Kundinnen und Kunden mit extremen Preiserhöhungen rechnen. Die Großhandelspreise bewegen sich auf einem außergewöhnlich hohen Niveau und wirken sich daher auch auf die Endkundenpreise aus. Die SWS empfehlen, Energie einzusparen, wenn möglich, in effiziente, alternative Heiztechnologien zu investieren und selbst Geld zurückzulegen, um für die Preiserhöhungen vorzusorgen. Mit der nächsten Abrechnung sowie im Kundenmagazin SWSlive erhalten Kundinnen und Kunden Informationen zur Energiesituation bzw. Handlungsempfehlungen (Energiespar-Tipps, alternative Heizsysteme, Hilfe bei Zahlungsproblemen, Serviceadressen etc.).

    Bei Fragen wenden sich Kundinnen und Kunden an: Telefon: 06232/625-0, E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de .