Ausländischer Führerschein (Allgemeines)

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Lichtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C,C1,CE,C1E, D, D1, DE oder D1E.

    Ein freiwilliger Umtausch kann natürlich auch vorgenommen werden. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
    • Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen!).

    Eine Umschreibung ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten möglich.

    Darüber hinaus werden Führerscheine aus folgenden US-Bundesstaaten unter Ablegung einer theoretischen Prüfung umgeschrieben: Columbia, Connecticut, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee.

    Eine Umschreibung unter Ablegung einer praktischen Prüfung erfolgt bei Taiwan.

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
    • Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
    • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
    • Fahrschulantrag ?Umschreibung?, wenn eine Teilprüfung abgelegt werden muss
    • Nur bei Umschreibung für über 50-jährige Lkw-FahrerInnen:
      Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
    • Nur bei Umschreibung von Busführerscheinen:
      Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis

    Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
    • Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
    • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
      gesundheitliche Eignung:
    • Sehtest (für Pkw und Motorrad)
    • allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei LKW)
    • allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis (bei Bus)
    • Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei Pkw und Motorrad) bzw. Kursbescheinigung "Erste Hilfe" (bei LKW und Bus)
    • Fahrschulantrag "Umschreibung"

    Privilegiertenstaaten


    Andorra

    Guernsey

    Isle of Man

    Japan

    Jersey

    Kroatien

    Malta

    Monaco

    San Marina

    Schweiz

    Slowakische Republik

    Slowenien

    Südkorea

    Ungarn


    Sowie bestimmte US-Bundesstaaten:


    Alabama

    Arizona

    Arkansas

    Colorado

    Delaware

    Illinois

    Kansas

    Kentucky

    Louisiana

    Massachusetts

    Michigan

    New Mexico

    Pennsylvania

    South Carolina

    South Dakota

    Utah

    Virginia

    Wisconsin

    Wyoming


    bzw. kanadische Staaten


    Alberta

    New Brunswick

    Newfoundland

    Northwest Terretorries

    Nova Scotia

    Prince Edward Island

    Quebec

    Saskatchewan


    siehe auch


    Führerschein

    Euroführerschein

    An wen muss ich mich wenden?
    • Zulassungsstelle