Führerschein - Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis und möchten diese in eine deutsche Fahrerlaubnis "umtauschen". Ihr ausländischer Führerschein wird grundsätzlich nach der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis eingezogen.

    • EU / EWR -Fahrerlaubnisse
    • Anlage 11 Staaten
    • "Drittstaaten"

    Für diese gibt es unterschiedliche Regelungen. Bitte im Einzelfall persönlich vorsprechen und nachfragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    EU/EWR:

    • Ausweispapiere
    • ausländischer Führerschein
    • Ein Passbild nach den bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
    • Registerauskünfte werden durch die Verwaltungsbehörde angefordert.

    Anlage 11 Staaten:

    • Ausweispapiere
    • ausländischer Führerschein
    • Übersetzung vom ADAC oder von einem vereidigten Dolmetscher für Land- oder Oberlandesgerichte
    • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007

    Drittstaaten:

    • Ausweispapiere
    • ausländischer Führerschein
    • Übersetzung vom ADAC oder von einem vereidigten Dolmetscher für Land- oder Oberlandesgerichte
    • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007

    Klasse A / A1 / B / BE / M / L / S / T

    • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    • Sehtestbescheinigung

    Klasse C / C1 / CE / C1E

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlabnis-Verordnung (FeV))
    • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)

    Klasse D / DE / D1E

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
    • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
    • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV)
    • Führungszeugnis
  • Welche Gebühren fallen an?


    • 35 Euro für EU/EWR und Anlage 11 Staaten sofern keine Prüfung erforderlich ist

    • 42,60 Euro für alle anderen

    • 13 Euro falls die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich ist