Führerschein - Begleitetes Fahren mit 17

  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 02.11.2005 das "Begleitete Fahren ab 17" eingeführt. Grundlage ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes -Einfügung des § 6 e- und der Fahrerlaubnis-Verordnung -Einfügung des § 48a-.

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis, die an diesem Modellversuch teilnehmen wollen, können einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis einreichen. Im Rahmen dieses Modellversuches kann Bewerbern um eine Fahrerlaubnis mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erteilt werden. Die Erteilung einer anderen Fahrerlaubnis (z.B. Klasse A), für die das Mindestalter 18 Jahre beträgt, ist nicht möglich. Im Rahmen des Modellversuches durchlaufen Bewerber eine reguläre Ausbildung in einer Fahrschule mit einer abschließenden Fahrerlaubnisprüfung. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung und frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung einer Prüfbescheinigung erteilt. Diese Prüfbescheinigung hat nur in der BRD Gültigkeit und wird frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres durch einen Führerschein ersetzt. Die Erteilung dieser Fahrerlaubnis erfolgt unter Auflagen. Kernpunkt dieser Auflagen ist, dass das Führen eines Fahrzeuges nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson möglich ist. Diese Person muss bei der Antragstellung benannt werden.

    Die Begleitperson muss

    • das 30. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder schweizerischen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein und
    • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis (Aushändigung der Prüfbescheinigung) mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.

    Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden.

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis, die an diesem "Modellversuch" teilnehmen wollen, können frühestens 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres einen entsprechenden Antrag einreichen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Evtl. bereits vorhandener Führerschein des Antragstellers (z. B. AM oder A1), sowie die Führerscheine der Begleitperson/en.
    • Bescheinigung über die Unterweisung in lebensrettender Sofortmassnahme oder 1. Hilfe Kurs.
    • Aktuelles Passbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich).
    • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre.
    • Ausgefüllter, unterschriebener Antragsvordruck (Vordruck Antrag begleitetes Fahren ab 17)
    • Ausgefüllter, unterschriebener Vordruck jeder Begleitperson über die Bereitschaft Begleitperson zu sein (Vordruck Begleitperson)

      Hinweis:
      Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers, sowie eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die Beantragung sind 52,10 EUR, zzgl. 10,00 EUR pro Begleitperson.