Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem NICHT-EU-Land
Leistungsbeschreibung
Sie wollen ein Fahrzeug, das zuletzt in einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, zugelassen war, nun in Speyer zulassen?
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Zulassung das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle vorführen müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausländische Fahrzeugpapiere
werden durch die Zulassungsstelle eingezogen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung - Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung. - Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
zeitlich unbegrenzt gültig - Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist. - SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ausländische Fahrzeugpapiere