„Die vorgezogene Bundestagswahl stellt uns als Kommune vor große Herausforderungen, gerade weil die Weihnachtsferien und der Jahreswechsel mit seinen vielfältigen Jahresabschlussarbeiten anstehen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam diese Aufgaben stemmen werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
„Eine unverzichtbare Rolle spielen dabei neben den zahlreichen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung auch die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, auf deren Unterstützung wir bei der Kürze der Zeit für die Wahlvorbereitungen besonders angewiesen sind. Daher gilt unser Aufruf auch den Parteien und Wählergruppen, möglichst viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden, um die Wahl reibungslos durchführen zu können.“
Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitwirken möchte, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: Interessierte müssen selbst in Speyer wahlberechtigt, also deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates und mindestens 18 Jahre alt sein, sowie seit mindestens drei Monaten in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben beziehungsweise ins Wählerverzeichnis eingetragen sein (EU-Staatsangehörige).
In Speyer sind insgesamt 59 Wahlvorstände zu bilden, davon 15 Briefwahlvorstände.
Die Urnenwahlvorstände sowie die Briefwahlvorstände werden mit insgesamt sieben Personen besetzt.
In jedem der 44 Urnenstimmbezirke und in den 15 Briefwahlbezirken wird ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt, der aus Wahlvorsteher*in und Stellvertreter*in sowie bis zu drei Beisitzer*innen sowie einer Schriftführer*in und einer stellvertretenden Schriftführer*in, also insgesamt aus bis zu sieben Personen, besteht. Die Briefwahlvorstände bestehen aus jeweils zwölf Personen.
Bei Bedarf werden dem Wahlvorstand darüber hinaus Hilfskräfte zugewiesen. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse zuständig.
In den Wochen vor der Wahl werden zu unterschiedlichen Tageszeiten Schulungen angeboten, die die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer ausführlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist freiwillig.
Die Mitglieder eines Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten dafür ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Interessierte Bürger*innen, die als Wahlhelfer*innen unterstützen möchten, werden gebeten, sich unter Angabe ihrer persönlichen Daten schriftlich bei der Stadtverwaltung Speyer, Wahlamt, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer, oder per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de zu melden. Alternativ ist eine Online-Bewerbung möglich.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 19. November 2024