
Die Beschilderung entlang der Gebäudefront kennzeichnet eine Fläche für die Feuerwehr. Die Fläche vor dem Gebäude wird im Einsatzfall benötigt, um mit Feuerwehrfahrzeugen anleitern zu können. Daher ist das Halten oder Parken an dieser Stelle nicht gestattet, das gilt auch für ein kurzes Halten zum Ein- oder Ausladen.
Das weitere Gebiet ist als Tempo 30 Zone sowie Parkverbotszone mit dem Hinweis, dass das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, ausgeschildert. Somit ist das Parken im gesamten Gebiet nur in den dafür vorgesehenen Stellflächen erlaubt.
Um die Einhaltung der neuen Regelung sicherzustellen, wird der Bereich künftig verstärkt durch die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs kontrolliert. Bei festgestellten Verstößen kann es zu kostenpflichtigen Verwarnungen oder zum Abschleppen der falsch parkenden PKW kommen.
Bürgerinnen und Bürger haben zusätzlich die Möglichkeit, Verstöße selbst anzuzeigen. Dies kann entweder über die Straßenverkehrsbehörde (per E-Mail an: strassenverkehr@stadt-speyer.de) erfolgen oder – außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten – direkt über die Feuerwehr unter der Telefonnummer 06232 67800. Diese leitet entsprechende Hinweise an die zuständigen Mitarbeitenden weiter.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die ausgewiesenen Feuerwehrbedarfsflächen freizuhalten, um im Ernstfall schnelle Hilfe durch die Feuerwehr zu gewährleisten.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 20. Oktober 2025