Aufgrund des dringend sanierungsbedürftigen Zustands hat der Stadtrat am 14. November 2024 dem Projektbeschluss (Vorlage: 0104/2024, einsehbar unter https://buergerinfo2.speyer.de) zur Erneuerung der Zufahrt mit großer Mehrheit zugestimmt.
Die wesentlichen Ziele des Projekts sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Herstellung der Barrierefreiheit sowie die Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr. Parallel zu den Bauarbeiten führen die Stadtwerke Speyer und die Entsorgungsbetriebe Speyer umfangreiche Leitungsarbeiten durch.
Die Baumaßnahmen sind von Mitte August bis Ende Oktober 2025 geplant. Insgesamt sind 11 Wochen vorgesehen, davon bis zu drei Wochen Vollsperrung der Zufahrt (Kalenderwochen 41 bis 43). Die Bauarbeiten gliedern sich in fünf Bauabschnitte.
Im vierten Bauabschnitt, der Westhälfte des Parkhauses zwischen der Bahnhofstraße 53 (Ärztehaus) und der Parkhaus-Rampe (Bereich Schrankenanlage), herrschen sehr beengte Platzverhältnisse. Aus Gründen der Arbeits- und Verkehrssicherheit ist hier eine Vollsperrung erforderlich, um die Bauarbeiten sicher durchführen zu können.
Zwischen dem P+R Parkhaus und dem Objekt Bahnhofstraße 51-53 verläuft eine Feuerwehrzufahrt, die über den Busbahnhof (ZOB) mit der Bahnhofstraße verbunden ist. Eine Nutzung dieser Feuerwehrzufahrt als alternative Zufahrt zum Parkhaus wurde intensiv geprüft. Da im Bauabschnitt 4 unmittelbar vor der Parkhaus-Rampe gearbeitet wird, müsste das Baufeld auch in diesem Fall durchfahren werden. Dies ist aus Gründen der Arbeits- und Verkehrssicherheit, die auf der Internetseite www.speyer.de/parken
ausführlich erläutert sind, nicht unter halbseitigem Verkehrsfluss möglich. Zudem ist der ZOB aus Verkehrssicherheitsgründen aktuell nicht für den allgemeinen Kfz-Verkehr freigegeben. Die Feuerwehrzufahrt ist an einigen Stellen sehr eng, Begegnungsverkehr ist nicht möglich. Fluchttüren des Ärztehauses öffnen in diese Zufahrt, und der spitze Winkel zwischen Parkhaus und Feuerwehrzufahrt verhindert Sichtbeziehungen. Daher ist diese Variante gleich in doppelter Hinsicht nicht realisierbar. Der Vorschlag wurde bereits im Juli 2025 vom Parkhaus-Betreiber eingebracht und von den Projektbeteiligten intensiv geprüft.
Die rechtlichen Grundlagen für die Vollsperrung basieren auf den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) sowie den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A5.2), die Anforderungen an Absperrungen und den Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen definieren.
Die Betreiber des Parkhauses sowie die Hausverwaltungen der Gebäude Bahnhofstraße 49, 51 und 53 wurden bereits am 14. Juli 2025 schriftlich über die bevorstehende Vollsperrung informiert und gebeten, die Information an alle Betroffenen weiterzugeben.
Eine Pressemitteilung wurde am 26. August 2025 veröffentlicht und am 28. August 2025 von der RHEINPFALZ abgedruckt. Ergänzend wurde eine Informationsseite auf der städtischen Website unter www.speyer.de/parken freigeschaltet, die umfangreiche Erläuterungen zur Baumaßnahme sowie zu Alternativen für die Nutzer des Parkhauses bietet.
Die Stadtverwaltung arbeitet darüber hinaus daran, alternative Stellplätze insbesondere für Sonder- und Härtefälle entlang der Anwohnerstraßen oder in Institutionen bereitzustellen sowie mit den ausführenden Firmen Wochenendarbeiten zu vereinbaren, um die Dauer der Vollsperrung möglichst zu verkürzen. Diese Prüfungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Alle von den Bauarbeiten betroffenen, werden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen gebeten.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 24. September 2025