Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

    Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

    • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
    • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
      • amtlich anerkannte Sachverständige oder
      • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
      • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

    Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

    Sie können es verwenden:

    • mehrfach,
    • aber nur für den eigenen Betrieb und
    • für die zulässigen Fahrten

    Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

    Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".

    Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Das Händlerkennzeichen wird in Speyer laut Bescheid bis auf Widerruf zugeteilt.
    Das dazugehörige Fahrzeugscheinheft wird für sechs Monate befristet ausgegeben. Zur Verlängerung um weitere sechs Monate müssen das alte Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch vorgelegt werden.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: zusätzlich
      • Handelsregisterauszug
      • Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
    • aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
      • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
    • wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf

    Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Gebühr für die Beantragung eines roten Kennzeichens (06er) beträgt in Speyer 205,00 Euro.

    Die Verlängerung (Fahrzeugscheinheft) kostet 15,30 Euro.

    Für ein neues Fahrtenbuch sind 4,00 Euro zu entrichten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Das Händlerkennzeichen wird in Speyer laut Bescheid  bis auf  Widerruf zugeteilt. Das dazugehörige Fahrzeugscheinheft wird für sechs Monate befristet ausgegeben. Zur Verlängerung um weitere sechs Monate müssen das alte Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch vorgelegt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.