Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Erlaubnis

    Für die Haltung der unter dem Begriff "Gefährliche Hunde" aufgelisteten Hunderassen ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese gefährlichen Hunde muss ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des gefährlichen Hundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

    Voraussetzungen für die Haltung

    Es muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes bestehen,

    • die antragstellende Person muss die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • Es dürfen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt
    • eine Haftpflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 muss nachgewiesen werden.

    Maulkorb- und Anleinpflicht

    Gefährliche Hunde sind gemäß des o.g. Gesetzes außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen, haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen und dürfen nur von Personen geführt werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben.. Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

    Ordnungswidrigkeiten

    Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Bestimmungen des Landesgesetz über gefährliche Hunde, kann ein Bußgeld bis 10.000.- Euro verhängt werden (§ 10 LHundG).

    • Anmeldung eines gefährlichen Hundes

      Hier können Sie ihr Tier digital bei der Steuerabteilung bzw. der Ordnungsbehörde an- und abmelden, ohne persönlich bei der Verwaltung vorstellig werden zu müssen. Sie können auch die erforderlichen Nachweise und Unterlagen digital hochladen.

    • Abmeldung eines gefährlichen Hundes

      Hier können Sie ihr Tier digital bei der Steuerabteilung bzw. der Ordnungsbehörde an- und abmelden, ohne persönlich bei der Verwaltung vorstellig werden zu müssen. Sie können auch die erforderlichen Nachweise und Unterlagen digital hochladen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    § 4 (der Hundesteuersatzung der Stadt Speyer - Auszug)
    Steuersätze

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
    ...
    d) den ersten gefährlichen Hund 385 Euro
    e) jeden weiteren gefährlichen Hund 620 Euro

    (2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:
    a) Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
    b) Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reissen,
    c) Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und
    d) Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

    Hunde der Rassen
    Pit Bull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier,

    sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung.

    (3) Hunde, für die nach § 5 Steuerbefreiung gewährt wird, und gefährliche Hunde sind beim Halten mehrerer Hunde bei der Berechnung der Hundeanzahl nach Abs. 1 a) und b) nicht anzusetzen. Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach Abs. 1d) bleibt hiervon unberührt. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

    (4) Der erhöhte Steuersatz nach Abs. 1 d) und e) entfällt mit Ablauf des Kalendermonats, nach dem die Unfruchtbarmachung des Hundes durch tierärztliche Bescheinigung nachgewiesen und die erfolgreiche Teilnahme an einer Begleithundeprüfung oder eines Team-Tests durch den Verband für das deutsche Hundewesen - VDH - bestätigt wird.

    (5) Änderungen der Steuersätze nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung werden in der jeweils gültigen Haushaltssatzung bekannt gemacht.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende