Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    § 4 (der Hundesteuersatzung der Stadt Speyer - Auszug)
    Steuersätze

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
    ...
    d) den ersten gefährlichen Hund 385 Euro
    e) jeden weiteren gefährlichen Hund 620 Euro

    (2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:
    a) Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
    b) Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reissen,
    c) Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und
    d) Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

    Hunde der Rassen
    Pit Bull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier,

    sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung.

    (3) Hunde, für die nach § 5 Steuerbefreiung gewährt wird, und gefährliche Hunde sind beim Halten mehrerer Hunde bei der Berechnung der Hundeanzahl nach Abs. 1 a) und b) nicht anzusetzen. Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach Abs. 1d) bleibt hiervon unberührt. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

    (4) Der erhöhte Steuersatz nach Abs. 1 d) und e) entfällt mit Ablauf des Kalendermonats, nach dem die Unfruchtbarmachung des Hundes durch tierärztliche Bescheinigung nachgewiesen und die erfolgreiche Teilnahme an einer Begleithundeprüfung oder eines Team-Tests durch den Verband für das deutsche Hundewesen - VDH - bestätigt wird.

    (5) Änderungen der Steuersätze nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung werden in der jeweils gültigen Haushaltssatzung bekannt gemacht.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende