Stadtdenkmal Speyer
Gemeinsam Geschichte bewahren – mit Blick in die Zukunft



Speyer als Stadtdenkmal

Eine Untersuchung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) hat ergeben: Speyer erfüllt die Voraussetzungen, um als Stadtdenkmal anerkannt zu werden.

Das bedeutet:

• Die historische Altstadt würde als ein zusammenhängendes Denkmalgebiet gelten.

• Speyer wäre im Landesvergleich das flächenmäßig größte und dichteste Stadtdenkmal.

Ziel ist es, die historisch gewachsene Stadtstruktur besser zu schützen – aber auch Eigentümer*innen zu entlasten und zu fördern.


Was bedeutet das für Eigentümer*innen?

Heute: Altstadtsatzung

Im Altstadtbereich gelten bereits gestalterische Vorgaben durch die Altstadtsatzung, die seit 1975 in Kraft ist. Diese Satzung beruht auf der Landesbauordnung und unterliegt damit dem Baurecht. Das heißt konkret:

• Auch für kleinere bauliche Veränderungen – z. B. den Austausch von Fenstern, Fassadenarbeiten oder Maßnahmen zur Wärmedämmung – ist ein Bauantrag notwendig.

• Diese Anträge sind in der Regel kostenpflichtig.

• Es bestehen keine steuerlichen Vorteile für Eigentümer*innen bei Erhaltungsmaßnahmen.


Künftig: Denkmalrecht im Stadtdenkmal

Mit der Anerkennung als Stadtdenkmal würden viele bauliche Maßnahmen künftig unter das Denkmalrecht fallen. Für Eigentümer*innen ergeben sich dadurch mehrere Vorteile:


Einfachere Verfahren: Für kleinere Arbeiten ist eine kostenfreie denkmalrechtliche Genehmigung möglich – statt eines umfangreichen Bauantrags.

Steuerliche Vorteile: Wer in denkmalgeschützte Gebäude investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen.


Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Laut §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gelten folgende Regelungen für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden:

Bei vermieteten Immobilien: Bis zu 100 % der anerkannten Sanierungs- und Erhaltungskosten können über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden (§ 7i EStG).

Bei selbstgenutztem Eigentum: Bis zu 90 % der Kosten lassen sich über 10 Jahre steuerlich absetzen (§ 10f bzw. § 11b EStG).

Diese Vorteile gelten ausschließlich für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen – nicht für Maßnahmen auf Basis der Altstadtsatzung.


Warum das wichtig ist

Der Denkmalschutz hilft dabei, Speyers Geschichte sichtbar und erlebbar zu machen – nicht nur für Touristinnen, sondern vor allem für die Menschen, die hier leben.

Ein Stadtdenkmal schützt die Identität der Stadt, stärkt das Stadtbild und schafft langfristige Werte. Gleichzeitig ermöglicht es einen praktikablen Umgang mit historischen Gebäuden – ohne die Eigentümerinnen unnötig zu belasten.

Der Erhalt der historischen Substanz bleibt eine wichtige Aufgabe für Verwaltung, Eigentümer*innen und Öffentlichkeit. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Schutz und moderner Nutzung kann dafür sorgen, dass Speyer auch in Zukunft als lebenswerte, charakterstarke Stadt erhalten bleibt.

Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an Stadtdenkmal@Stadt-Speyer.de.