Allgemein


Informationen zu Art und Umfang der Denkmaleigenschaft

Das Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz unterscheidet zwischen Einzeldenkmalen und denkmalgeschützten Gesamtanlagen (Denkmalzonen). Beide Kategorien fallen unter den Begriff "Kulturdenkmäler".

Kulturdenkmäler werden aus verschiedenen Gründen – künstlerisch, wissenschaftlich, technisch, geschichtlich oder städtebaulich – geschützt, da an ihrer Bewahrung ein öffentliches Interesse besteht.

Gesamtanlagen umfassen Straßen-, Platz- und Ortsbilder, einschließlich der zugehörigen Pflanzen, Freiflächen und Gewässer.

Beispielhafte Gründe für den Denkmalschutz:

  • Künstlerische Bedeutung: Ein Gebäude kann ein typisches Beispiel für eine bestimmte Epoche oder einen Stil darstellen. Dies gilt nicht nur für Herrenhäuser oder städtische Bauten, sondern auch für Bauernhäuser oder Mietshäuser, wie etwa aus den 1920er Jahren, die den Stil und den Gestaltungswillen ihrer Zeit widerspiegeln.
  • Wissenschaftliche Bedeutung: Denkmäler dienen der Forschung und sind für die Wissenschaft von Interesse.
  • Technische Bedeutung: Bauwerke oder Fertigungstechniken aus der Zeit der industriellen Revolution gelten als technische Denkmäler und veranschaulichen die Entwicklung der Ingenieurskunst.
  • Geschichtliche Bedeutung: Ein Objekt hat geschichtliche Relevanz, wenn es mit wichtigen politischen Ereignissen oder einer Herrscherfamilie in Verbindung steht.
  • Städtebauliche Bedeutung: Denkmalschutz kann auch aus städtebaulichen Gründen bestehen, wenn ein Gebäude oder eine Gruppe von Gebäuden für das Orts- oder Landschaftsbild wichtig ist. Ein einzelnes Gebäude an einer markanten Stelle kann ebenso bedeutend sein wie das historische Gefüge eines mittelalterlichen Stadtkerns, zu dem auch Straßen, Wehranlagen und Grünflächen gehören.

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), Direktion Landesdenkmalpflege, ist die zuständige Denkmalbehörde für die Erfassung und Pflege der Denkmalliste. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Website (www.landesdenkmalpflege.de).

Auch Gebäude, die nicht als Einzeldenkmal geschützt sind, können laut § 13 Abs. 1 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes vom Denkmalschutz betroffen sein: „In der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals darf eine bauliche Veränderung nur mit Genehmigung durchgeführt werden.“


Beratung zu Sanierungsmaßnahmen:

Die Denkmalschutzbehörde bietet umfassende Beratung zu Themen wie Bautechnik, Bauphysik, Gestaltung, Materialien, Farben und Baudetails an. Gemeinsame Ortstermine mit Bauherren und Architekten helfen, geplante Maßnahmen zu konkretisieren und mögliche Probleme zu klären. Diese Beratung und die denkmalrechtliche Genehmigung sind kostenfrei.


Fördermöglichkeiten:

Für bestimmte denkmalpflegerische Arbeiten, wie bauhistorische oder restauratorische Voruntersuchungen, können Zuschüsse bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Germersheim beantragt werden. Auch das Land Rheinland-Pfalz stellt Fördermittel bereit, die über die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz beantragt werden müssen.

Darüber hinaus können Denkmaleigentümer Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Die notwendigen Bescheinigungen werden ebenfalls von der GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege, ausgestellt. Weitere Details erhalten Sie entweder direkt bei der Behörde oder über Ihren Steuerberater.

Beachten Sie bitte, dass die Nicht-Inanspruchnahme von Fördermitteln oder Steuervergünstigungen nicht von der Genehmigungspflicht durch die Denkmalschutzbehörde entbindet. Nur denkmalrechtlich genehmigte Maßnahmen sind anrechenbar.


Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler – Denkmalliste Rheinland-Pfalz:

Das Verzeichnis der Kulturdenkmäler dokumentiert alle derzeit erfassten Denkmäler im Land Rheinland-Pfalz. Die Grundlage bilden die seit 1985 veröffentlichten Bände der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz" sowie die 1996-2000 durchgeführte „Denkmal-Schnellerfassung“ in Landkreisen und Städten, für die keine eigene Denkmaltopographie existierte.

In die Denkmalliste fließen alle neuen Informationen zu Denkmalen, wie etwa Änderungen der Adresse oder Abrisse, ein. Es ist jedoch möglich, dass bestimmte Angaben, besonders zu Adressen, veraltet sind. Korrekturen und Hinweise sind willkommen und werden aktiv berücksichtigt. Aktualisierte Seiten sind an ihrem Datum erkennbar.

Das Verzeichnis ist nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert. Innerhalb jeder Gebietseinheit sind die Denkmäler im Ortsalphabet und straßenweise alphabetisch geordnet. Besonders bedeutende Denkmäler, wie Kirchen oder historische Ortskerne, werden vorab aufgeführt, gefolgt von Denkmälern in Gemarkungen.


GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege

Schillerstraße 44 - Erthaler Hof
55116 Mainz

Telefon:06131 2016-0
Fax 06131 2016-111 oder 222
Web: www.gdke.rlp.de