Bestimmte Bauvorhaben können im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft werden. Dazu gehören insbesondere:

Genehmigungsfreie Vorhaben nach § 66 Abs. 1 LBauO

  • Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 (außer Sonderbauten)
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse
  • Gewächshäuser bis 6 m Firsthöhe
  • Nicht gewerblich genutzte Garagen bis 100 m²
  • Behelfsbauten, Stellplätze, Sport- und Spielplätze, Werbeanlagen, Warenautomaten
  • Gebäudeunabhängige Solaranlagen

Weitere Vorhaben nach § 66 Abs. 2 LBauO (mit Bescheinigung einer sachverständigen Person über Standsicherheit und Brandschutz):

  • Wohngebäude der Gebäudeklassen 4–5 (außer Hochhäuser)
  • Büro-, Verwaltungs- oder freiberuflich genutzte Gebäude der Gebäudeklassen 3–5
  • Mittelgaragen (100–1.000 m²)
  • Erdgeschossige Werkstatt- und Lagergebäude bis 5.000 m²
  • Windenergieanlagen bis 50 m Höhe

Prüfungsumfang:
Das vereinfachte Verfahren beschränkt sich auf die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch, örtlichen Bauvorschriften, § 52 LBauO und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Materielles Baurecht (z. B. Arbeitsstättenverordnung) wird nur eingeschränkt geprüft.

Hinweise:

  • Genehmigungen im vereinfachten Verfahren dürfen nicht genutzt werden, wenn sie materiell gegen das Baurecht verstoßen.
  • Mittelgaragen werden nach 5 Jahren und danach alle 3 Jahre kontrolliert; Funktionsnachweise müssen vorgelegt werden.
  • Bauunterlagen sind nach der Bauunterlagen- und bautechnischen Prüfverordnung (BauuntPrüfVO) einzureichen, digital bei Online-Anträgen oder in Papierform.

Pflichtunterlagen:

  • Lageplan (§ 2 BauuntPrüfVO)
  • Bauzeichnungen (§ 3 BauuntPrüfVO)
  • Berechnungen (§ 4 Abs. 4 BauuntPrüfVO)

Weitere mögliche Unterlagen je nach Vorhaben:

  • Auszug aus der topografischen Karte (Außenbereich)
  • Baubeschreibung (PDF-Vorlage)
  • Nachweise zu Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz
  • Gestaltungsplan der Außenanlagen
  • Grundstücksentwässerung
  • Berechnung von GRZ, GFZ und Stellplätzen
  • Brutto-Rauminhalt (DIN 277)
  • Statistikbogen für Bautätigkeit
  • Für Werbeanlagen/Warenautomaten: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, ggf. Fotos und Standsicherheitsnachweis

Gebühren:
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig; die genauen Gebühren sind in der aktuellen Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen nach dem Bauordnungsrecht geregelt.

Amtliche Vorlagen werden vom Ministerium für Finanzen bereitgestellt.