Wenn Sie bereits vor der Erteilung Ihrer vollständigen Baugenehmigung mit einzelnen Bauarbeiten starten möchten – zum Beispiel mit der Baugrube oder einzelnen Bauabschnitten – benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung. Diese beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde. Im Antrag geben Sie einfach an, für welche konkreten Arbeiten Sie die Genehmigung benötigen.

Voraussetzungen:

  • Ihr Bauantrag muss für die beantragten Maßnahmen vollständig sein.
  • Die Unterlagen müssen zeigen, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich zulässig ist und die einzelnen Bauabschnitte technisch unbedenklich umgesetzt werden können.

Gebühren:

  • Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren finden Sie in der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen nach dem Bauordnungsrecht.

Gültigkeit und Fristen:

  • Die Genehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung nicht mit den Bauarbeiten begonnen wird oder wenn die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen werden.
  • Sie können die Genehmigung innerhalb dieser Zeitspanne jeweils um bis zu vier Jahre verlängern.

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie also schon loslegen – und gleichzeitig sicher sein, dass alles im Rahmen der Vorschriften bleibt.