Für bestimmte Bauvorhaben kann ein vereinfachtes Freistellungsverfahren durchgeführt werden. Dabei reichen Bauherrinnen und ihre Entwurfsverfasserinnen die erforderlichen Bauunterlagen digital ein. Nach Eingabe der Daten müssen die Unterlagen hochgeladen werden.
Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren:
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 oder sonstige kleine Gebäude (Gebäudeklassen 1–2), ausgenommen Sonderbauten (§ 50 LBauO), inklusive Nebengebäude.
- Keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Vorhaben liegt nicht in einem besonders gefährlichen Betriebsbereich (nach BImSchG und EU-Richtlinie 2012/18/EU).
- Das Baugrundstück liegt innerhalb eines Bebauungsplans (§ 12 oder § 30 BauGB).
- Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
- Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bauunterlagen ein normales Genehmigungsverfahren verlangen.
Erforderliche Unterlagen:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Berechnungen (z. B. GRZ, GFZ, Abstandsflächen)
- ggf. weitere Unterlagen je nach Vorhaben:
- Baubeschreibung (amtliche Vorlage als PDF)
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Nachweise für Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz, Erschütterungsschutz
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 (nur bei Gebäuden)
- Statistischer Erhebungsbogen (Bautätigkeitsstatistik Online)
- Bei Bedarf: Immissionsgutachten (zur Einhaltung des Rücksichtnahmegebots und Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen)
Hinweise:
- Für Vorhaben nach § 67 Abs. 1 LBauO sind bautechnische Nachweise nicht zwingend einzureichen, müssen aber auf der Baustelle vorgehalten werden.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweise sind bei Vorhaben nach § 67 Abs. 5 LBauO erforderlich.
Gebühren:
Die Gemeinde erhebt für das Freistellungsverfahren Gebühren, die dem aktuellen Allgemeinen Gebührenverzeichnis zu entnehmen sind.
Formulare:
Amtliche Vorlagen werden vom Ministerium der Finanzen bereitgestellt.


