Wenn Sie vor Einreichung Ihres Bauantrags klären möchten, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, können Sie eine Bauvoranfrage stellen.
Zweck:
- Rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens klären.
- Die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde gibt Ihnen in einem Bauvorbescheid eine verbindliche Auskunft.
Vorgehen:
- Formulieren Sie Ihre baurechtlichen Fragen klar und präzise, damit die Behörde eindeutige Antworten geben kann.
- Fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei, damit die Behörde die Fragen prüfen kann.
Erforderliche Unterlagen:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Formlose Baubeschreibung
- Angaben zur gesicherten Erschließung
- Angabe des umbauten Raums
- Alle Unterlagen müssen so gestaltet sein, dass die gestellten Fragen beantwortet werden können.
Gebühren:
- Die Entscheidung über einen Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.
- Gebühren liegen zwischen 60 und 3.000 EUR, abhängig vom Umfang des Prüfaufwands.
- Die genauen Gebühren regelt die Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen nach dem Bauordnungsrecht.
Frist / Gültigkeit:
- Ein Bauvorbescheid gilt vier Jahre, sofern keine kürzere Frist festgelegt ist.
Besonderheiten:
- Bei der späteren Einreichung des Bauantrags sollten Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid verweisen.


