Bauvoranfrage


Wenn Sie vor Einreichung Ihres Bauantrags klären möchten, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

Zweck:

  • Rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens klären.
  • Die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde gibt Ihnen in einem Bauvorbescheid eine verbindliche Auskunft.

Vorgehen:

  1. Formulieren Sie Ihre baurechtlichen Fragen klar und präzise, damit die Behörde eindeutige Antworten geben kann.
  2. Fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei, damit die Behörde die Fragen prüfen kann.

Erforderliche Unterlagen:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Formlose Baubeschreibung
  • Angaben zur gesicherten Erschließung
  • Angabe des umbauten Raums
  • Alle Unterlagen müssen so gestaltet sein, dass die gestellten Fragen beantwortet werden können.

Gebühren:

  • Die Entscheidung über einen Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.
  • Gebühren liegen zwischen 60 und 3.000 EUR, abhängig vom Umfang des Prüfaufwands.
  • Die genauen Gebühren regelt die Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen nach dem Bauordnungsrecht.

Frist / Gültigkeit:

  • Ein Bauvorbescheid gilt vier Jahre, sofern keine kürzere Frist festgelegt ist.

Besonderheiten:

  • Bei der späteren Einreichung des Bauantrags sollten Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid verweisen.