Veranstaltungen - praktische Hilfen für Vereine, Initiativen und Organisationen


Öffentlicher Raum - Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen 

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Alle Informationen zur Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Straßen und Plätzen oder für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum finde Sie >>> hier

Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.   Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie >>> hier