Behandlung von Wasser aus Swimming-Pools


Aus Sicht des Umweltschutzes gibt es da einiges zu beachten.

Das Naheliegendste, nämlich das Poolwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen, ist nicht zulässig, denn durch die oftmals darin enthaltenen Zusätze, wie z.B. Chlor, Algenschutzmittel, PH-Wert-Senker oder -Heber, aber auch durch Sonnenschutzmittel wird das Grundwasser verunreinigt. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Wasser unkontrolliert abfließt und in den eigenen Keller oder in den des Nachbarn eindringt und dort Schäden verursacht.

Auch die Einleitung des Poolwassers in ein Gewässer ist nicht zulässig, da das behandelte und verschmutze Wasser den Gewässerorganismen schadet.

Daher ist das Poolwasser zwingend über die Kanalisation zu entsorgen und der Kläranlage zuzuführen. Dies sollte zuvor mit den Stadtwerken abgestimmt werden.

 Zusammengefasste Informationen zum Umgang mit dem Pool-Wasser finden Sie hier: Umgang mit Wasser aus Swimming-Pools


 


Übrigens:

Wenn man das Poolwasser trotzdem versickert und damit das 

Grundwasser verunreinigt, begeht man eine Straftat!