Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Speyer



Der nun folgende fortgeschriebene 19. Mietspiegel erfolgt auf Grundlage der aktuellen Marktentwicklung, die durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet abgebildet wird. Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 558d Absatz 2 Satz 2 BGB) und der Mietspiegelverordnung (§§ 21 und 22 MsV). Anders als beim 18. Mietspiegel 2024 erfolgt bei einer Fortschreibung keine neue repräsentative Primärdatenerhebung.

Der Mietspiegel der Stadt Speyer gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558d Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage wieder. Der Mietspiegel stellt wissenschaftlich und transparent die bestehenden Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt dar. Damit dient auch der fortgeschriebene Mietspiegel weiterhin Mietern*innen und Vermietern*innen gleichermaßen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Mieter*innen können sich einfacher darüber informieren, ob eine Mietforderung gerechtfertigt ist.

Mit Hilfe des Online-Rechners lässt sich ein dem Mietspiegel entsprechender Mietpreis einer Wohnung durch die Eingabe weniger Daten ermitteln. Das kann eine Orientierung sein, muss es aber nicht. Denn gerade weil die Mieten leider immer weiter steigen, bittet die Stadtverwaltung Speyer die Eigentümer*innen, ihre Mieten nur dann zu erhöhen, wenn es nicht anders geht und auf die Bezahlbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu achten.

Der fortgeschriebene Mietspiegel wurde von den Interessenvertretern der Mieter*innen und Vermieter* innen entsprechend § 558c Abs. 1 Satz 1 anerkannt.