
Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Haus- und Gewerbemülldeponie. Die westliche Grundstückshälfte wird derzeit als Bolzplatz genutzt, die östliche Hälfte als Grünfläche.
Im Zuge der Planungen für das Jugendcafé Süd mit Außenanlage und ein Jugendfreizeitgelände wurde die Altlastensituation durch ein Fachingenieurbüro untersucht. Dabei wurden in den oberen Bodenschichten erhöhte Gehalte des Schadstoffs Benzo[a]pyren festgestellt. Die derzeitige Bodenoberfläche ist deshalb im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch nicht für eine Nutzung als Kinderspielfläche geeignet. Die vorsorgliche Sperrung betrifft daher die gesamte Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche einschließlich des Bolzplatzes.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf Deponiegase, die zu giftigen oder explosiven Gasaustritten führen können. Auch die Bodenluftuntersuchungen auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) zeigten keine signifikanten Auffälligkeiten.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden tiefreichende Auffüllungen von mehr als acht Metern festgestellt. Dabei nahm der Schlackeanteil mit zunehmender Tiefe zu. In einer Schöpfprobe des Schicht- beziehungsweise Sickerwassers wurden zudem deutlich erhöhte Gehalte an Zink, Kohlenwasserstoffen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nachgewiesen. Ob und in welchem Umfang dadurch eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers vorliegt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Hierfür ist eine konkrete Untersuchung der Grundwasserverhältnisse im An- und Abstrombereich der Altablagerung erforderlich.
Nach derzeitigem Stand ist für eine künftige Nutzung der Fläche ein Austausch der oberen Bodenschicht in einer Mächtigkeit von 30 Zentimetern oder eine entsprechende Überdeckung mit geeignetem Bodenmaterial erforderlich. Dadurch soll der direkte Kontakt mit dem belasteten Boden unterbunden werden.
Das Gutachten wird aktuell durch die zuständige übergeordnete Bodenschutzbehörde geprüft. Über weitere Erkenntnisse und das weitere Vorgehen wird die Stadt Speyer informieren.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 5. November 2026


