Niedrigwasser im Rhein: Stadt Speyer warnt vor dem Betreten des Flusslaufs


Niedrigwasser am Rhein


Insbesondere dort, wo durch den niedrigen Wasserstand Uferbereiche oder Teile des Flussbetts zugänglich werden, besteht die Gefahr, die Strömungsverhältnisse und die Wassertiefe falsch einzuschätzen. Unter der Wasseroberfläche können sich zudem Vertiefungen, Hindernisse und weitere Gefahren befinden. Auch bei augenscheinlich geringer Wassertiefe kann die Strömung Menschen erfassen und mitreißen.

Durch den niedrigen Wasserstand können zudem Gegenstände sichtbar und zugänglich werden, die bei höheren Wasserständen nicht erkennbar sind. Dazu können auch alte Kampfmittel oder andere potenziell gefährliche Gegenstände gehören. Werden entsprechende Gegenstände entdeckt, sollten diese keinesfalls berührt oder bewegt werden. Es gilt, ausreichend Abstand zu halten und umgehend die zuständigen Behörden über den Notruf 110 oder 112 zu verständigen.

Hinzu kommt, dass sich die Bedingungen für die Wasserrettung bei Niedrigwasser an einzelnen Stellen verändern. Die Stadt Speyer stellt zugleich klar, dass die Rettung von Personen aus dem Rhein im Stadtgebiet weiterhin sichergestellt ist. Zuständig hierfür ist der Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Speyer, der auf zwei Katastrophenschutzeinheiten zurückgreifen kann.

Die SEG Wasserrettung wird durch die DLRG Speyer im Auftrag der Stadt gestellt. Das dazugehörige Rettungsboot ist am Binsfeld stationiert. Aufgrund des derzeit niedrigen Wasserstands ist das Zu-Wasser-Lassen des Bootes in den Rhein teilweise erschwert. Das Boot steht für Einsätze im Bereich des Binsfelds dennoch weiterhin zur Verfügung.

Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr Speyer über die Facheinheit Wasserschutz mit einem Mehrzweckboot und einem Rettungsboot. Beide Boote sind im Yachthafen stationiert und auch bei den derzeitigen Wasserständen voll einsatzbereit. Die Einsatzkräfte führen mit den Booten aktuell unter anderem Ausbildungsfahrten auf dem Rhein durch.

Die Stadt Speyer appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, den Rhein nicht zu betreten und insbesondere nicht darin zu schwimmen. Dies gilt auch für vermeintlich flache oder zugänglich gewordene Bereiche des Flussbetts. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollten auf die Gefahren aufmerksam gemacht und nicht unbeaufsichtigt in Ufernähe spielen oder den Flusslauf betreten.

Der Rhein ist aufgrund seiner Strömung, des Schiffsverkehrs und der weiteren nicht unmittelbar erkennbaren Gefahren grundsätzlich kein geeignetes Bade- oder Freizeitgewässer.



Medieninformation der Stadt Speyer vom 11. August 2026