
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich bei den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen. Dies gilt auch für Bäume, die aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften unter Schutz stehen. Erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können hierbei im Einzelfall durch die zuständige Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Im Rahmen einer Prüfung wurde die Stadt Speyer durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass die Verwaltungspraxis nicht mit der geltenden Zuständigkeitsverteilung in Einklang steht. Die Stadt ist daher gehalten, die Aufgabenwahrnehmung künftig entsprechend den rechtlichen Vorgaben anzupassen.
Vor diesem Hintergrund werden die bislang durch die Stadt Speyer übernommenen Kontrollen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an geschützten Bäumen auf Privatgrundstücken mit Ablauf des 31. Dezembers 2026 eingestellt.
Ab dem 1. Januar 2027 obliegen die Veranlassung und Durchführung der zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Maßnahmen den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen. Die betroffenen Eigentümer*innen wurden hierüber bereits entsprechend informiert und haben zudem wurde ein entsprechendes Merkblatt zur Handhabe erhalten.
Die Stadt Speyer dankt allen betroffenen Eigentümer*innen für ihren Beitrag zum Erhalt dieses wertvollen Baumbestandes. Die geschützten Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung ökologischer Funktionen im Stadtgebiet.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 29. Juni 2026


