Stadtkasse

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtkasse ist zentral zuständig für folgende Bereiche:

    • Annahme der Einnahmen und Leistung der Ausgaben (Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs); 
    • Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Säumniszuschlägen, Mahngebühren, Zinsen und Vollstreckungskosten;
    • Verwaltung der Kassenmittel;
    • Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen;
    • Mahnung und zentrale Vollstreckung eigener und fremder öffentlicher-rechtlichen Forderungen sowie gewisser privatrechtlicher Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG)