Veröffentlichungsregeln Amtsblatt


Für das Amtsblatt gelten folgende Veröffentlichungsregelungen:

  • Das Amtsblatt der Stadt Speyer erscheint regelmäßig grundsätzlich einmal wöchentlich (in der Regel am Freitag, bei Bedarf auch Mittwochs). Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall möglich. Erscheinen turnusmäßige Amtsblätter im Ausnahmefall nicht, wird dies im vorhergehenden Amtsblatt mitgeteilt.
  • Das Amtsblatt kann als Einzelnummer oder im Abonnement bezogen werden über die Stadtverwaltung Speyer, Abteilung Hauptverwaltung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer.
  • Selbstabholer erhalten das Amtsblatt kostenlos. Es liegt im Stadthaus, Maximilianstraße 100, EG, zur Mitnahme bereit. Kostenloser Abruf ist auch über das Internet möglich. Über die Internetseite der Stadt Speyer (www.speyer.de) stehen die aktuellen Amtsblätter unter der Rubrik „Rathaus und Verwaltung“ - „Verwaltung“ -  „Amtsblatt“ zur Verfügung.
  • Über den E-Mail-Abonnementdienst kann das Amtsblatt auch online abonniert werden. Siehe Rubrik „Service“ - „Newsletter“.
  • Bei Lieferung frei Haus wird ein Unkostenbeitrag von 0,75 € pro Einzelnummer für Verpackung und Versand erhoben. Der Unkostenbeitrag für das Jahresabonnement beträgt 61,00 €. Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Bestellung und Kündigung unterliegen der Schriftform.