
Mit Beschluss vom 23. September 2025 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, eine Bewerbung für das Fördergebiet „Kernstadt Mitte“ einzureichen. Über die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 informiert. Als nächster Schritt im Förderverfahren stehen nun die Festlegung des Untersuchungsgebiets und die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen an. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ASBV) soll hierzu in seiner Sitzung am 18. August 2026 eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die abschließende Beschlussfassung ist anschließend durch den Stadtrat vorgesehen.
„Die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ist eine wichtige Chance für die weitere Entwicklung unserer Innenstadt. Sie ermöglicht es uns, notwendige Maßnahmen langfristig und strategisch anzugehen und dabei insbesondere die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung, Mobilität und Aufenthaltsqualität in den Blick zu nehmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die nächsten Schritte
Das vorgesehene Untersuchungsgebiet umfasst weite Teile der Speyerer Innenstadt. Es reicht im Westen bis zum Postplatz, im Osten bis zum Rheinufer sowie im Norden bis in den Bereich Eurichsgasse, Wormser Straße und Eselsdamm und im Süden bis zur B 39, zum Festplatz und in den Bereich Große Pfaffengasse/Stiftungskrankenhaus. Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Mit der Festlegung des Untersuchungsgebiets wird der räumliche Rahmen für die anstehenden Vorbereitenden Untersuchungen (VU) definiert. Dabei werden die bestehenden städtebaulichen, funktionalen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Strukturen untersucht. Gleichzeitig werden Potenziale, Entwicklungsbedarfe und konkrete Handlungserfordernisse herausgearbeitet.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen wird anschließend ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Darin werden die Entwicklungsziele und konkreten Maßnahmen zu einer abgestimmten Gesamtstrategie zusammengeführt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Bereiche Städtebau, Klimaschutz und Klimaanpassung, Mobilität, Freiraumplanung, Denkmalschutz und soziale Infrastruktur.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die frühzeitige und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger sowie weitere relevante Akteure sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Kenntnisse, Bedarfe und Ideen in die Entwicklung der „Kernstadt Mitte“ einzubringen. Die konkreten Beteiligungsformate werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts entwickelt und den politischen Gremien vorgestellt.
Ziele für eine klimaangepasste und lebenswerte Innenstadt
Im Mittelpunkt der künftigen Entwicklung steht das Ziel, die Innenstadt klimaangepasst, lebenswert und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Klimaresilienz und der Gestaltung von Freiräumen. Dazu gehören beispielsweise der Erhalt und die Weiterentwicklung von Grün- und Freiflächen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Räume, die Pflanzung klimaresistenter Bäume sowie eine wassersensible Stadtentwicklung mit Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt, zur Versickerung und zur Verdunstung.
Auch die Aufenthalts- und Lebensqualität soll weiter gestärkt werden. Dazu gehört die Schaffung und Aufwertung von Freizeit-, Erholungs- und Begegnungsflächen, die dazu beitragen können, die Innenstadt als attraktiven Aufenthaltsort weiterzuentwickeln. Auch die soziale Infrastruktur soll in die Gesamtplanung einbezogen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer nachhaltigen und barrierearmen Mobilität. Der Ausbau sicherer und barrierearmer Fuß- und Radwege, die Verbesserung der Wegebeziehungen sowie die Neuordnung von Verkehrs- und Parkplatzflächen können dazu beitragen, die Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität der Innenstadt zu verbessern.
Gleichzeitig soll das historische und denkmalgeschützte Stadtgefüge erhalten und sensibel weiterentwickelt werden. Städtebau, Klimaanpassung, Freiraum und Denkmalschutz sollen dabei von Beginn an integriert betrachtet werden.
Planung und Finanzierung
Parallel zum politischen Beschlussverfahren werden bereits Angebote geeigneter Fachbüros für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und die Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts eingeholt. Nach der Beschlussfassung und Auswertung der Angebote soll die Vergabe vorbereitet und das ausgewählte Fachbüro zeitnah den zuständigen politischen Gremien vorgestellt werden. Dabei werden das weitere Vorgehen, der Projektablauf und die vorgesehenen Beteiligungsformate erläutert.
Die Vorbereitenden Untersuchungen und die Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts sind wesentliche Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der Städtebauförderung und die spätere förmliche Festlegung des Fördergebiets. Ein Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht sind der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen und bilden die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und den gezielten Einsatz der Fördermittel.
Für die Gesamtmaßnahme ist im Rahmen der Antragstellung ein Umfang von bis zu 31 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Die Förderung erfolgt mit einem Fördersatz von 90 Prozent. Für erste planerische Maßnahmen stellt das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro bereit. Einen entsprechenden Antrag auf Abrufung der Fördermittel hat die Stadt Speyer bereits bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 18. August 2026


