
Poolwasser gilt als Schmutzwasser und ist über die Kanalisation zu entsorgen. Es wird damit der Kläranlage zugeführt.
Der Grund: Wasser, das über längere Zeit in einem Swimming-Pool genutzt wird, verändert seine ursprünglichen Eigenschaften. In der Regel wird es zudem mit Mitteln wie Chlor, Algenschutzmitteln oder pH-Regulatoren behandelt. Dadurch können Stoffe enthalten sein, die für den Boden und insbesondere das Grundwasser problematisch sind. Auch unbehandeltes Poolwasser ist nach der Nutzung nicht mehr mit Frischwasser gleichzusetzen, da beispielsweise Sonnencreme, Schweiß, Haare, Laub oder Sand in das Wasser gelangen können.
Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück kann darüber hinaus zu weiteren Problemen führen. Die bei der Entleerung eines Pools anfallende Wassermenge kann vom Boden häufig nicht schnell genug aufgenommen werden. Das Wasser kann sich dadurch oberirdisch seinen Weg bahnen und beispielsweise in Keller oder auf benachbarte Grundstücke gelangen.
Auch eine Einleitung in Bäche, Teiche oder andere Gewässer ist nicht zulässig. Insbesondere im Poolwasser enthaltene Biozide können bereits in geringen Konzentrationen schädlich für Wasserorganismen sein.
Poolwasser ist daher grundsätzlich über die Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung und zum Umgang mit Poolwasser sind unter www.speyer.de/poolwasser zusammengestellt.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 27. August 2026


