
Bei drei der vier kontrollierten Wohneinheiten wurden Verstöße gegen die melderechtlichen Vorgaben festgestellt. In zwei Fällen führten diese Feststellungen zur ordnungsbehördlichen Versiegelung der Wohnungen.
Bei einer der Kontrollen ergab eine Personenüberprüfung zudem eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen illegalen Aufenthalts. Zur weiteren Klärung wurde die Polizei hinzugezogen.
Bei den übrigen angetroffenen Prostituierten konnten die erforderlichen Ausweisdokumente sowie die notwendigen Unterlagen zur Ausübung ihrer Tätigkeit vorgelegt werden. In diesen Fällen wurden keine entsprechenden Verstöße festgestellt.
Die Kontrollen dienten der Überprüfung der geltenden Vorgaben im Zusammenhang mit der Wohnungsprostitution, den genutzten Räumlichkeiten und den dort tätigen Personen.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 18. September 2026


