Umweltverträglichkeitsprüfung / Strategische Umweltprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltprüfung im Rahmen des Planungsverfahrens (Strategische Umweltprüfung) oder des Zulassungsverfahrens (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Bundes- und Landesstraßen, Schienen- und Wasserwege, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industrie- und Energieanlagen, Intensivtierhaltungsbetriebe aber auch Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

    Bei der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens oder der Planung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima sowie Kultur- und Sachgüter untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im sog. Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

    An den behördlichen Verfahren der Umweltprüfung muss die Öffentlichkeit beteiligt werden; bei grenzüberschreitenden Vorhaben auch die Öffentlichkeit im betroffenen Nachbarstaat.

    Die Umweltprüfung ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Planungs- oder Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sog. "Huckepack-Verfahren").

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Informationen zu Fragen der UVP erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA).