Washingtoner Artenschutzabkommen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Immer mehr Tiere sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.


    Sie erfassen außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Dies umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren.


    Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

    • Unterlagen Bestandsanzeige
    • Herkunftsnachweis
    • Besitzbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.

    • Anmeldung des Besitzes und der Bestands Veränderung bei geschützten Wirbeltieren
    • Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen und Mikrochips oder in anderer Weise (z.B. Fotodokumentation)
    • Vermarktung der vom Aussterben bedrohter Tiere nur mit behördlicher Genehmigung
    • Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes
    • Buchführungspflichten für Händler