Reisepass Ausstellung vorläufig

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Zur Beantragung eines Personalausweises sind digitales biometrisches Passbilder vorgeschrieben.

    In Speyer können zurzeit bei folgenden Anbietern digitale Passbilder erstellt werden:

    • Ringfoto GmbH & Co.KG 

    Unter der Seite www.alfo-passbilder.com können alle Fotografen in Deutschland nachgesehen werden, die digitale Passbilder erstellen dürfen.

    • dm-Drogeriemärkte

    Die Fotoaufnahme von digitalen Passbildern ist in den Bürgerbüros zurzeit noch nicht möglich.“

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.