Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.

    Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner nicht dauerhaft getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

    • IV/IV
    • III/V
    • IV/IV mit Faktor (Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.)

    Bei Ihrer Heirat oder der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft haben Sie automatisch die Steuerklassen IV/IV erhalten. Wenn eine andere Kombination für Sie insgesamt passender ist, können Sie Ihre Steuerklassen ändern lassen. Dafür müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt gemeinsam einen Antrag stellen. Das gilt auch für einen Tausch der Steuerklassen III und V.

    Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV muss nur eine Person den Antrag stellen.

    Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

    • beziehen keinen Arbeitslohn mehr
    • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten
    • verdienen deutlich mehr

    Sie können die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln.

    Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).


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