Elektroschrott

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  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Kommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung

     


    Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.

    Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.


    In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.

     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Elektroaltgeräte und Elektroschrott sowie Altbatterien können in Speyer kostenfrei abgegeben werden im:


    Abfallwirtschaftshof der EBS
    Deponiegelände Nonnenwühl/K 2 (Verlängerung Franz-Kirrmeier-Straße Richtung Otterstadt)

    Öffnungszeiten:
    Montag geschlossen
    Dienstag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
    Samstag: 08:00 - 13:00 Uhr